Datensouveränität für Finanzdienstleister: Schutz von Kundendaten bei grenzüberschreitenden Transaktionen

Finanzinstitute, die grenzüberschreitende Transaktionen durchführen, stehen vor einer entscheidenden Herausforderung: Sie müssen Kundendaten schützen und gleichzeitig immer strengere Anforderungen an die Datensouveränität in verschiedenen Rechtsräumen erfüllen. Das Problem geht über reine Compliance hinaus. Wenn Hyperscale-Cloud-Anbieter Kopien der Verschlüsselungsschlüssel aufbewahren, können sie gezwungen werden, Kundendaten an ausländische Behörden herauszugeben. Das schafft rechtliche und Reputationsrisiken für Finanzdienstleister mit internationalen Kunden.

Dieser Blogbeitrag beleuchtet, warum herkömmliche Cloud-Speicher bei grenzüberschreitenden Dateiübertragungen Lücken in der Datensouveränität verursachen und wie kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel, flexible Bereitstellungsoptionen und granulare geografische Kontrollen echte Datensouveränität ermöglichen.

Executive Summary

Kernaussage: Finanzinstitute, die Hyperscale-Cloud-Anbieter für grenzüberschreitende Transaktionen nutzen, sind Datensouveränitätsrisiken ausgesetzt, da diese Anbieter Zugriff auf Verschlüsselungsschlüssel behalten. Dadurch können ausländische Behörden Daten anfordern und die Anforderungen an den Schutz von Kundendaten in Rechtsräumen wie der EU und dem Vereinigten Königreich verletzen.

Warum das relevant ist: Ihr Finanzinstitut könnte regulatorische Strafen erhalten, internationale Kunden verlieren oder gezwungen sein, die Geschäftsabläufe umzustrukturieren, wenn die Schlüsselverwaltung Ihres Cloud-Anbieters gegen Datensouveränitätsgesetze in Ihren Zielmärkten verstößt. Kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel und souveräne Bereitstellungsoptionen eliminieren diese Risiken, indem sie Ihrem Institut die alleinige Kontrolle über Kundendaten geben.

wichtige Erkenntnisse

  1. Schlüsselzugriff des Cloud-Anbieters schafft juristische Verwundbarkeit. Hyperscale-Anbieter behalten Kopien der Verschlüsselungsschlüssel und unterliegen damit Datenanfragen von Behörden nach Gesetzen wie dem CLOUD Act. Dadurch sind EU- und UK-Kundendaten potenziell ausländischem Zugriff ausgesetzt, was deren Datenschutzrechte verletzt.
  2. Multi-Tenant-Cloud-Infrastruktur kann Datenresidenz nicht garantieren. In geteilten Cloud-Umgebungen ist es schwierig nachzuweisen, wo Kundendaten physisch gespeichert sind. Das führt zu Compliance-Lücken bezüglich DSGVO-Artikel 44 und anderen Anforderungen an die Datenlokalisierung, die Finanzaufsichtsbehörden zunehmend prüfen.
  3. Basis-Standortdienste bieten nicht die geografischen Kontrollen, die für die Einhaltung von Finanzvorgaben nötig sind. Cloud-Anbieter stellen nur eingeschränkte Geofencing-Funktionen bereit. Finanzinstitute müssen komplexe manuelle Konfigurationen vornehmen, um den Datenzugriff nach Rechtsraum zu beschränken – oft ohne vollständigen Schutz für grenzüberschreitende Transaktionsdaten.
  4. Kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel bieten kryptografische Datensouveränität. Wenn Ihr Institut exklusive Verschlüsselungsschlüssel ohne Anbieterzugriff hält, ist es mathematisch unmöglich, dass Cloud-Anbieter oder unbefugte Behörden auf Kundendaten zugreifen. Das erfüllt die strengen Datenschutzstandards der EU.
  5. Souveräne Bereitstellungsoptionen eliminieren Abhängigkeiten vom Cloud-Anbieter. On-Premises-, Single-Tenant-Cloud- oder Air-Gap-Bereitstellungen in Ihrem gewählten Rechtsraum gewährleisten vollständige Kontrolle über Speicherort, Verschlüsselung und Zugriffsrichtlinien – ohne Vendor-Lock-in oder Abhängigkeit von ausländischer Infrastruktur.

    Die Herausforderung der Datensouveränität im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungssektor

    Grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen haben in den letzten zehn Jahren erheblich zugenommen. US-Investmentbanken verwalten Portfolios für EU-Pensionsfonds. Vermögensverwalter betreuen vermögende Privatkunden auf mehreren Kontinenten. Zahlungsdienstleister wickeln Transaktionen zwischen Parteien in unterschiedlichen Rechtsräumen ab. Jede dieser Aktivitäten beinhaltet den Transfer sensibler Kundendaten über Ländergrenzen hinweg.

    Das regulatorische Umfeld ist komplexer geworden.

    Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU hat strenge Anforderungen für die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums festgelegt.

    Das Schrems II-Urteil von 2020 hat das EU-US-Privacy-Shield-Abkommen für ungültig erklärt und Finanzinstitute gezwungen, alternative rechtliche Mechanismen für transatlantische Datenübertragungen zu finden. Die Datenschutzgesetze im Vereinigten Königreich haben sich nach dem Brexit weiterentwickelt und zusätzliche Compliance-Anforderungen geschaffen. Nationale Aufsichtsbehörden in Deutschland, Frankreich und anderen EU-Mitgliedstaaten haben Leitlinien herausgegeben, die den Einsatz von US-Cloud-Anbietern kritisch hinterfragen.

    Finanzinstitute tragen reale Konsequenzen, wenn Anforderungen an die Datensouveränität nicht erfüllt werden. EU-Datenschutzbehörden können Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes für DSGVO-Verstöße verhängen. Noch wichtiger: Finanzaufsichtsbehörden in der EU und im Vereinigten Königreich prüfen zunehmend, wie US-Institute mit EU-Kundendaten umgehen. Einige Finanzdienstleister haben Kunden verloren oder wurden aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Datensouveränität von bestimmten Märkten ausgeschlossen.

    Im Mittelpunkt steht die Kontrolle. Wenn ein Finanzinstitut Kundendaten bei einem Cloud-Anbieter speichert, wer kontrolliert letztlich den Zugriff auf diese Daten? Kann das Institut gegenüber EU-Aufsichtsbehörden und Kunden garantieren, dass deren Daten nicht von ausländischen Behörden eingesehen werden? Diese Fragen sind zentral für internationale Finanzgeschäfte geworden.

    Das Problem des Schlüsselzugriffs beim Cloud-Anbieter

    Hyperscale-Cloud-Anbieter nutzen ein spezielles Verschlüsselungsmodell. Sie verschlüsseln Kundendaten im ruhenden Zustand und während der Übertragung, behalten jedoch Kopien der Verschlüsselungsschlüssel. Diese Architektur ermöglicht es dem Cloud-Anbieter, die Verschlüsselung im Auftrag der Kunden zu verwalten, was den Betrieb vereinfacht und bestimmte Funktionen ermöglicht.

    Dieses Modell schafft jedoch ein grundlegendes Souveränitätsproblem. Wenn ein Cloud-Anbieter die Verschlüsselungsschlüssel hält, besitzt er die technische Möglichkeit, Kundendaten zu entschlüsseln. Nach dem US CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) können US-Behörden amerikanische Cloud-Anbieter verpflichten, Daten herauszugeben, die überall auf der Welt gespeichert sind – unabhängig vom physischen Speicherort.

    Für Finanzinstitute mit EU-Kunden entsteht dadurch ein direkter Konflikt mit den DSGVO-Anforderungen. Artikel 44 der DSGVO verbietet die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer, sofern nicht angemessene Garantien sicherstellen, dass die Daten einen Schutz erhalten, der dem innerhalb der EU entspricht. Das Schrems II-Urteil stellte ausdrücklich fest, dass US-Überwachungsgesetze in Kombination mit dem Schlüsselzugriff des Cloud-Anbieters keinen ausreichenden Schutz für EU-Personendaten bieten.

    Der Europäische Datenschutzausschuss hat klargestellt, dass technische Maßnahmen wie Verschlüsselung den Datenschutz bei grenzüberschreitenden Übertragungen unterstützen können – jedoch nur, wenn die Schlüssel ausschließlich beim Verantwortlichen (dem Finanzinstitut) verbleiben und nicht beim Auftragsverarbeiter (dem Cloud-Anbieter).

    Wenn Cloud-Anbieter die Verschlüsselungsschlüssel halten, betrachten EU-Aufsichtsbehörden die Daten als unzureichend geschützt.

    Faktor Key Management durch Hyperscale-Cloud-Anbieter Kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel
    Besitz der Schlüssel Cloud-Anbieter behält Kopien der Verschlüsselungsschlüssel Finanzinstitut hält exklusive Schlüssel ohne Anbieterzugriff
    Anbieterzugriff auf Daten Cloud-Anbieter kann Kundendaten entschlüsseln Mathematisch unmöglich für den Anbieter, Daten zu entschlüsseln
    Behördliche Datenanfragen Anbieter kann nach CLOUD Act gezwungen werden, entschlüsselte Daten bereitzustellen Anbieter kann Daten nicht entschlüsseln, selbst wenn gesetzlich verpflichtet
    DSGVO-Adequacy EU-Aufsichtsbehörden sehen unzureichenden Schutz für Übermittlungen nach Artikel 44 Erfüllt technische Schutzanforderungen für grenzüberschreitende Übertragungen
    Kundendatenschutz Schutz vor ausländischem Zugriff kann nicht garantiert werden Nur der Kunde kann den Datenzugriff autorisieren
    Schrems II-Compliance Erfüllt technische Anforderungen nicht Erfüllt technischen Schutzstandard

    Dies betrifft zahlreiche Szenarien im Finanzdienstleistungsbereich. Eine US-Investmentbank, die EU-Kundenportfolios verwaltet, speichert Transaktionsdaten und personenbezogene Informationen in der Cloud. Ein internationaler Vermögensverwalter hält Kundendaten und Kommunikation vor. Ein Zahlungsdienstleister verarbeitet Transaktionsdaten zwischen EU- und US-Parteien. In allen Fällen kann das Finanzinstitut den EU-Kunden keinen Schutz vor ausländischem Zugriff garantieren, solange der Cloud-Anbieter Zugriff auf die Verschlüsselungsschlüssel hat.

    Einige Finanzinstitute versuchen, das Problem durch rechtliche Verträge wie Standardvertragsklauseln (SCCs) zu lösen. EU-Aufsichtsbehörden haben jedoch klargestellt, dass vertragliche Schutzmaßnahmen allein nicht ausreichen, wenn US-Cloud-Anbieter technisch Zugriff auf die Schlüssel haben. Die zugrundeliegende technische Architektur muss unbefugten Zugriff verhindern.

    Einschränkungen bei der Bereitstellung und Anforderungen an die Datenresidenz

    Cloud-Anbieter bewerben häufig Funktionen zur Datenresidenz, mit denen Kunden bestimmte Regionen oder Länder für die Datenspeicherung auswählen können. Datenresidenz ist jedoch nicht gleichbedeutend mit Datensouveränität.

    Multi-Tenant-Cloud-Infrastrukturen bedeuten, dass mehrere Kunden dieselben physischen und virtuellen Ressourcen teilen. Die Daten sind zwar logisch getrennt, die zugrundeliegende Infrastruktur wird jedoch vom Cloud-Anbieter über sein globales Netzwerk verwaltet.

    Verschlüsselungsschlüssel, Authentifizierungssysteme und Managementschnittstellen funktionieren in der Regel regionsübergreifend und schaffen potenzielle Zugriffspunkte aus verschiedenen Rechtsräumen.

    Finanzaufsichtsbehörden stellen zunehmend infrage, ob Multi-Tenant-Cloud-Bereitstellungen die Anforderungen an die Datensouveränität erfüllen können. Die deutsche BaFin hat Leitlinien zur Cloud-Auslagerung veröffentlicht, die betonen, dass Finanzinstitute die Kontrolle über ihre Daten behalten müssen. Französische Datenschutzbehörden äußern Zweifel, ob US-Cloud-Anbieter französische Daten ausreichend vor ausländischem Zugriff schützen können.

    Datenresidenz adressiert zudem nicht das juristische Risiko durch den Schlüsselzugriff des Cloud-Anbieters. Selbst wenn Kundendaten physisch in einem EU-Rechenzentrum gespeichert sind, kann ein US-basierter Cloud-Anbieter, der die Schlüssel hält, von US-Behörden gezwungen werden, die Daten nach dem CLOUD Act zu entschlüsseln und herauszugeben.

    Vendor-Lock-in verschärft diese Herausforderungen. Hat sich ein Finanzinstitut einmal für die Infrastruktur eines bestimmten Cloud-Anbieters entschieden, wird die Migration zu alternativen Lösungen komplex und teuer. Wenn sich regulatorische Anforderungen ändern, sind Institute in Architekturen gefangen, die möglicherweise nicht mehr den Compliance-Standards entsprechen.

    Ein Szenario: Ein US-Investmentmanager betreut institutionelle Kunden in Deutschland. Die deutschen Aufsichtsbehörden verlangen die Zusicherung, dass Kundendaten in Deutschland verbleiben und nicht von Nicht-EU-Entitäten eingesehen werden können. Das Unternehmen nutzt die Frankfurt-Region eines großen Cloud-Anbieters zur Datenspeicherung. Da der Cloud-Anbieter jedoch die Verschlüsselungsschlüssel hält und der US-Gerichtsbarkeit unterliegt, stellen die deutschen Behörden infrage, ob diese Lösung deutschen Kundendatenschutz tatsächlich gewährleistet. Ein Wechsel zu einer alternativen Lösung ist mit erheblichen betrieblichen Störungen verbunden.

    Finanzinstitute benötigen Bereitstellungsflexibilität, die ihren regulatorischen Anforderungen entspricht. Manche Rechtsräume akzeptieren Single-Tenant-Cloud-Bereitstellungen mit kundenverwalteten Schlüsseln. Andere verlangen On-Premises-Infrastruktur. Hochsicherheitsbereiche erfordern möglicherweise Air-Gap-Umgebungen. Die Fähigkeit, das Bereitstellungsmodell an sich ändernde Vorschriften anzupassen, ist für langfristige Compliance essenziell.

    Lücken bei der geografischen Zugriffskontrolle im grenzüberschreitenden Betrieb

    Grenzüberschreitende Finanzgeschäfte erfordern granulare Kontrolle darüber, wer von wo aus auf Daten zugreifen darf. Eine in Großbritannien ansässige Privatbank muss sicherstellen, dass Kundendaten nur von britischen und EU-IP-Adressen aus zugänglich sind. Ein US-Vermögensverwalter mit Kunden im Nahen Osten muss den Zugriff auf bestimmte Regionen beschränken. Eine globale Investmentbank benötigt unterschiedliche Zugriffskontrollen für verschiedene Kundensegmente je nach Rechtsraum.

    Hyperscale-Cloud-Anbieter bieten grundlegende standortbasierte Funktionen, die jedoch meist nicht die Granularität bieten, die für die Einhaltung von Finanzvorgaben erforderlich ist. Administratoren können zwar Regionen für die Datenspeicherung festlegen, aber die Kontrolle darüber, wer basierend auf geografischer Herkunft auf diese Daten zugreifen darf, erfordert oft komplexe manuelle Konfigurationen über mehrere Dienste hinweg.

    Die Herausforderung verschärft sich bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Wenn ein US-Finanzinstitut eine Zahlung von einem EU-Kunden an einen asiatischen Empfänger abwickelt, müssen die Transaktionsdaten mehrere Systeme durchlaufen, wobei jeweils die passenden geografischen Zugriffsbeschränkungen einzuhalten sind. Ohne integrierte Geofencing-Funktionen müssen Finanzinstitute diese Kontrollen durch mehrere Ebenen von Netzwerkkonfiguration, Applikationsbeschränkungen und Richtlinien erzwingen.

    Finanzaufsichtsbehörden erwarten, dass Institute die Kontrolle über Datenflüsse nachweisen. Zu den Prüfanforderungen gehört der Nachweis, wer auf welche Kundendaten, von welchem Standort und mit welcher Berechtigung zugegriffen hat. Werden geografische Kontrollen durch komplexe Konfigurationen über mehrere Cloud-Dienste hinweg implementiert, wird der umfassende Nachweis der Kontrolle schwierig.

    Einige Finanzinstitute versuchen, dies über netzwerkbasierte Kontrollen wie VPNs und IP-Whitelisting zu lösen. Diese Ansätze erhöhen jedoch die Komplexität und führen oft zu betrieblichen Engpässen. Mitarbeitende im Homeoffice oder auf Geschäftsreisen benötigen legitimen Zugriff, was Ausnahmen von geografischen Beschränkungen erfordert. Das Management dieser Ausnahmen bei gleichzeitiger Wahrung von Sicherheit und Compliance erhöht den administrativen Aufwand.

    Ein weiteres Szenario: Ein US-Finanzberatungsunternehmen betreut vermögende Kunden sowohl in den USA als auch in der EU.

    EU-Kundendaten unterliegen der DSGVO, die sicherstellt, dass Daten nicht aus Rechtsräumen ohne angemessenen Datenschutz abgerufen werden.

    Das Unternehmen muss seine Systeme so konfigurieren, dass EU-Kundendaten nur von autorisierten Mitarbeitenden aus EU- oder US-Standorten abgerufen werden können, während der Zugriff aus anderen Ländern verhindert wird. Mit Standard-Cloud-Tools erfordert die Implementierung und Prüfung dieser Kontrollen umfangreiche Konfigurationen über Identitätsmanagement, Netzwerksicherheit und Applikationsebenen hinweg.

    Echte Datensouveränität durch kundenverwaltete Verschlüsselung

    Echte Datensouveränität erfordert die Behebung der grundlegenden Architekturprobleme, die in Hyperscale-Cloud-Umgebungen zu Compliance-Lücken führen. Der Schlüssel liegt im Management der Verschlüsselungsschlüssel.

    Volle Kontrolle über Verschlüsselungsschlüssel

    Kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel verändern die Souveränitätslage grundlegend. Wenn ein Finanzinstitut exklusive Schlüssel ohne Anbieterzugriff hält, kann der Anbieter Kundendaten unter keinen Umständen entschlüsseln. Es ist mathematisch unmöglich, dass der Anbieter behördlichen Datenanfragen nachkommt – selbst wenn er gesetzlich dazu verpflichtet wäre.

    Die technische Umsetzung ist entscheidend. AES-256-Verschlüsselung bietet starken kryptografischen Schutz – aber nur, wenn die Schlüssel ausschließlich beim Kunden verbleiben. Das Schlüsselmanagementsystem muss architektonisch von der Infrastruktur des Anbieters getrennt sein. Die Schlüssel sollten vollständig im Besitz und unter Kontrolle des Kunden generiert, gespeichert und verwaltet werden.

    Für Finanzinstitute löst diese Architektur die technischen Anforderungen der DSGVO. EU-Aufsichtsbehörden haben signalisiert, dass eine US-Finanzinstitution, die Verschlüsselung einsetzt und bei der nur der EU-Datenverantwortliche die Schlüssel hält, einen angemessenen Schutz bietet – selbst wenn die Daten auf US-Infrastruktur gespeichert sind. Die fehlende Zugriffsmöglichkeit des Anbieters auf die Schlüssel stellt die technische Schutzmaßnahme dar, die vertragliche Maßnahmen allein nicht leisten können.

    Kundenverwaltete Schlüssel adressieren auch die Bedenken der Kunden. Wenn ein Finanzinstitut EU-Kunden nachweisen kann, dass deren Daten mit Schlüsseln verschlüsselt sind, die ausschließlich das Institut kontrolliert, schafft das Vertrauen, dass der Cloud-Anbieter oder ausländische Behörden ohne Autorisierung keinen Zugriff erhalten.

    Flexible, souveräne Bereitstellungsoptionen

    Unterschiedliche Rechtsräume und Risikoprofile erfordern verschiedene Bereitstellungsmodelle. Manche Finanzinstitute akzeptieren Cloud-Betrieb mit kundenverwalteten Schlüsseln. Andere verlangen On-Premises-Infrastruktur, um die vollständige physische Kontrolle zu behalten. Hochsicherheitsbereiche erfordern möglicherweise Air-Gap-Umgebungen ohne Internetanbindung.

    Bereitstellungsflexibilität ermöglicht es Finanzinstituten, die technische Architektur an die regulatorischen Anforderungen anzupassen. Ein Unternehmen mit EU-Kunden kann Infrastruktur in EU-Rechenzentren mit kundenverwalteten Schlüsseln betreiben. Ein Unternehmen mit hochsensiblen Vermögensverwaltungsdaten entscheidet sich für On-Premises-Betrieb. Ein Anbieter von Finanzdienstleistungen für Behörden benötigt möglicherweise eine FedRAMP-zertifizierte Infrastruktur.

    Diese Flexibilität ermöglicht auch Anpassungen bei sich ändernden Vorschriften. Wenn ein Finanzinstitut zunächst eine Single-Tenant-Cloud-Umgebung nutzt, später aber On-Premises-Infrastruktur benötigt, reduziert die Möglichkeit zur Migration ohne grundlegende Architekturänderungen Störungen und Kosten.

    Infrastrukturunabhängigkeit beseitigt Vendor-Lock-in. Wenn ein Finanzinstitut nicht auf proprietäre Dienste eines bestimmten Cloud-Anbieters angewiesen ist, bleibt die Freiheit erhalten, die Bereitstellung an geschäftliche und regulatorische Anforderungen anzupassen. Diese Unabhängigkeit ist selbst ein Ausdruck von Souveränität, da das Institut die Kontrolle über seine Technologieentscheidungen behält – und nicht durch Anbietervorgaben eingeschränkt wird.

    Erweiterte Geofencing- und geografische Zugriffskontrollen

    Integrierte Geofencing-Funktionen sollten nativ in der Plattform vorhanden sein – nicht durch komplexe Multi-Service-Konfigurationen entstehen. Finanzinstitute müssen geografische Zugriffspolicys auf granularer Ebene definieren können: Welche Anwender dürfen auf welche Daten aus welchen Ländern, Regionen oder spezifischen IP-Bereichen zugreifen?

    IP-basierte Zugriffskontrollen bilden die Grundlage. Durch die Einschränkung des Zugriffs basierend auf Quell-IP-Adressen und deren geografischer Zuordnung können Finanzinstitute juristische Grenzen beim Datenzugriff durchsetzen. Das ist besonders wichtig bei grenzüberschreitenden Transaktionsdaten, bei denen verschiedene Parteien unterschiedliche geografische Zugriffsrechte haben.

    Länder- und Regionskontrollen ermöglichen die Durchsetzung von Policys auf dem passenden Granularitätsniveau. Manche Szenarien erfordern Länderbeschränkungen (EU-Kundendaten nur aus EU-Ländern zugänglich), andere Regionskontrollen (Daten aus dem Nahen Osten nur aus bestimmten GCC-Ländern). Die Plattform sollte sowohl breite als auch enge geografische Definitionen unterstützen.

    Automatisierte Policydurchsetzung beseitigt den betrieblichen Aufwand und das Fehlerrisiko manueller Konfiguration. Wenn geografische Zugriffspolicys einmal definiert und automatisch über alle Datenbewegungskanäle hinweg durchgesetzt werden, können Finanzinstitute gegenüber Aufsichtsbehörden konsistente Kontrolle nachweisen und Prüfungen effektiv bestehen.

    Integrierte Unterstützung für regulatorische Compliance

    Finanzinstitute investieren erhebliche Ressourcen in Compliance. Jede Technologie, die diesen Aufwand reduziert und gleichzeitig die Compliance verbessert, bietet erheblichen Mehrwert.

    Native DSGVO-Compliance bedeutet, dass die Plattformarchitektur Datenschutzprinzipien von Anfang an integriert. Dazu gehören Datenminimierung (nur notwendige Daten erfassen), Zweckbindung (Daten nur für festgelegte Zwecke nutzen) und Speicherbegrenzung (Daten nur so lange speichern wie nötig). Wenn diese Prinzipien in der Plattform verankert sind, erreichen Finanzinstitute Compliance im Tagesgeschäft – ohne zusätzlichen Konfigurationsaufwand.

    SOC 2 Typ II-Zertifizierung belegt, dass die Sicherheitskontrollen der Plattform unabhängig geprüft wurden. Für Finanzinstitute ist das der Nachweis, dass die zugrundeliegende Plattform strenge Sicherheitsstandards erfüllt und die eigene Prüfungsbelastung sinkt.

    Unveränderliche Audit-Trails sind für die Einhaltung von Finanzvorgaben unerlässlich. Aufsichtsbehörden erwarten, dass Finanzinstitute lückenlos dokumentieren, wer wann, von wo und mit welcher Berechtigung auf welche Daten zugegriffen hat. Unveränderliche Protokolle verhindern Manipulation und liefern die Beweisgrundlage für regulatorische Berichte. Vollständiges Data Lineage-Tracking zeigt den kompletten Weg der Daten durch die Systeme – essenziell für den Nachweis der Kontrolle über grenzüberschreitende Datenflüsse.

    Privacy by Design (PbD) bedeutet, dass Datenschutz kein Zusatzfeature ist, das nachträglich konfiguriert werden muss. Stattdessen erzwingt die grundlegende Architektur der Plattform Datenschutz- und Souveränitätskontrollen. Das reduziert die Komplexität für Finanzinstitute und bietet stärkeren Schutz als nachträgliche Konfigurationen auf Plattformen, die nicht für Souveränitätsanforderungen entwickelt wurden.

    Ende-zu-Ende-Architektur für Datensouveränität

    Finanzinstitute tauschen Daten über verschiedene Kanäle aus: Filesharing für Transaktionsdokumente, SFTP und Managed File Transfer für Massendatenübertragungen, E-Mails für Kundenkommunikation, Web-Formulare für Kontoanträge, Collaboration-Workflows für Deal-Teams. Jeder Kanal stellt ein potenzielles Souveränitätsrisiko dar, wenn er nicht ausreichend abgesichert ist.

    Eine einheitliche Plattform,
    die über alle Kanäle hinweg konsistente Souveränitätskontrollen anwendet, beseitigt Lücken.

    Wenn kundenverwaltete Verschlüsselung, geografische Zugriffskontrollen und Compliance-Policys unabhängig vom Kommunikationskanal einheitlich gelten, erreichen Finanzinstitute umfassende Datensouveränität statt punktueller Insellösungen.

    Zero trust-Architektur bedeutet, dass kein Anwender oder System standardmäßig vertraut wird. Jeder Zugriffsversuch muss authentifiziert, autorisiert und verschlüsselt sein. Für Finanzinstitute mit grenzüberschreitenden Transaktionen entsprechen zero trust-Prinzipien den Anforderungen an Datensouveränität: Jeder Datenaustausch ist durch kundenkontrollierte Verschlüsselung geschützt und jeder Zugriff wird anhand geografischer und Autorisierungspolicys geprüft.

    Operative Souveränität bedeutet, die Kontrolle nicht nur über ruhende Daten zu behalten, sondern über alle Daten in Bewegung und Nutzung. Wenn ein US-Finanzinstitut Transaktionsdokumente mit einem EU-Kunden teilt, braucht es die Sicherheit, dass die Daten während des gesamten Austauschs verschlüsselt und zugriffsgeschützt bleiben. Eine einheitliche Plattformarchitektur bietet diese Sicherheit über alle operativen Workflows hinweg.

    Praxisbeispiele für Finanzdienstleister

    Finanzdienstleistungs-Szenario Herausforderung bei der Datensouveränität Lösungsansatz
    Grenzüberschreitende M&A-Due-Diligence Teilen sensibler Dokumente mit Parteien in mehreren Rechtsräumen bei gleichzeitiger Kontrolle und Audit-Trails Kundenverwaltete Verschlüsselung sichert Dokumentenkontrolle; geografische Zugriffskontrollen beschränken nach Rechtsraum; unveränderliche Audit-Trails belegen Compliance
    Internationale Überweisungen Schutz personenbezogener und finanzieller Daten beim grenzüberschreitenden Transaktionsprozess On-Premises- oder Single-Tenant-Betrieb gewährleistet Datenresidenz; kundenverwaltete Schlüssel verhindern unbefugten Zugriff; geografische Kontrollen beschränken Zugriff nach Standort
    EU-Kundenverwaltung aus den USA Erfüllung der Schrems II-Anforderungen bei Speicherung von EU-Kundendaten durch US-Unternehmen EU-Betrieb mit kundenverwalteten Schlüsseln gewährleistet Datenschutz; integrierte DSGVO-Unterstützung vereinfacht Compliance; verhindert Zugriff durch US-Behörden ohne rechtmäßiges Verfahren
    Globale Handelsaktivitäten Management der Datensouveränität in mehreren Regulierungsregimen gleichzeitig (USA, UK, EU, Asien) Flexible Bereitstellung in jedem Rechtsraum; einheitliche Plattform garantiert konsistente Kontrollen; geografische Zugriffskontrollen gewährleisten zugriffsrechtegerechte Datenzugriffe
    Vermögensverwaltung für internationale Kunden Erfüllung unterschiedlicher Kunden- und regulatorischer Anforderungen in Europa, Nahost und Asien Verschiedene Bereitstellungsmodelle (On-Premises, Single-Tenant-Cloud) für unterschiedliche Kundensegmente; einheitliche Sicherheitskontrollen über alle Bereitstellungen hinweg
    Regulatorisches Reporting über Ländergrenzen hinweg Nachweis der Einhaltung von Datenschutzvorgaben gegenüber Aufsichtsbehörden in mehreren Ländern Unveränderliche Audit-Trails mit vollständigem Data Lineage; umfassender Nachweis von Schlüsselmanagement, geografischen Kontrollen und Datenresidenz

    Echte Datensouveränität erfordert vollständige Kundenkontrolle

    Datensouveränität bedeutet nicht nur, wo Daten gespeichert werden. Entscheidend ist, wer den Zugriff kontrolliert. Während Hyperscale-Cloud-Anbieter Kopien der Verschlüsselungsschlüssel behalten und gezwungen werden können, Daten an ausländische Behörden herauszugeben, stellen kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel ohne Anbieterzugriff sicher, dass ein unbefugter Zugriff mathematisch unmöglich ist.

    Dieser grundlegende Architekturunterschied – kombiniert mit flexiblen, sicheren Bereitstellungsoptionen (On-Premises, Single-Tenant-Cloud oder Air-Gap-Umgebungen) – gibt Unternehmen die vollständige Kontrolle über Speicherort, Verschlüsselung und Zugriffsrichtlinien. Integriertes Geofencing, granulare geografische Zugriffskontrollen und native Compliance-Unterstützung für DSGVO, NIS2 und weitere Rahmenwerke ermöglichen es, strenge Anforderungen an die Datensouveränität zu erfüllen, ohne die Kontrolle an Cloud-Anbieter abzugeben.

    Für Finanzinstitute mit grenzüberschreitenden Transaktionen ist echte Datensouveränität der einzige Weg zu echtem Schutz: vollständige Kundenkontrolle, juristische Unabhängigkeit und kryptografischer Schutz, der die Datenhoheit dorthin bringt, wo sie hingehört – ausschließlich in Ihre Hände. Der Plattformansatz erstreckt diese Souveränität auf alle Kanäle des Datenaustauschs – einschließlich Filesharing, SFTP, Managed File Transfer, E-Mail und Web-Formulare – und gewährleistet umfassenden Schutz statt punktueller Lösungen.

    Wenn Ihr Institut exklusive Verschlüsselungsschlüssel hält, Infrastruktur in selbst kontrollierten Rechtsräumen betreibt und geografische Zugriffspolicys automatisiert durchsetzt, erreichen Sie echte Datensouveränität. Ihre Kunden erhalten den Schutz, den ihre Rechtsräume fordern. Ihr Institut erfüllt regulatorische Vorgaben. Ihre Abläufe bleiben flexibel, wenn sich Anforderungen ändern.

    So ermöglicht Kiteworks Datensouveränität für Finanzdienstleister

    Das Private Data Network von Kiteworks adressiert diese Herausforderungen der Datensouveränität durch kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel ohne Anbieterzugriff. Finanzinstitute behalten den alleinigen Besitz der Verschlüsselungsschlüssel und nutzen AES-256 für Daten im ruhenden Zustand, TLS 1.3 für Daten während der Übertragung und <FIPS 140-3 Level 1 validierte Verschlüsselungsverfahren. Flexible Bereitstellungsoptionen
    umfassen On-Premises, Single-Tenant-Cloud, FedRAMP-zertifizierte Konfigurationen oder Private-Cloud-Umgebungen. So können Institute Kundendaten in bestimmten geografischen Regionen speichern, die den regulatorischen Anforderungen entsprechen.

    Integriertes Geofencing erzwingt konfigurierbare Block- und Allow-Lists für IP-Adressbereiche mit granularen, rollenbasierten Zugriffskontrollen und rechtsraumspezifischen Beschränkungen. Das CISO-Dashboard bietet vollständige Transparenz über alle Dateien in verbundenen Systemen und verfolgt jeden Upload, Download, Versand und jede Bearbeitung auf Dateiebene. Unveränderliche Audit-Trails mit vollständigem Data Lineage fließen in SIEM-Lösungen ein und generieren detaillierte Compliance-Berichte, die Schlüsselmanagement, geografische Kontrollen und Datenresidenz über Rechtsräume hinweg nachweisen. Native DSGVO- und NIS2-Compliance-Unterstützung, SOC 2 Typ II-Zertifizierung und Privacy-by-Design-Architektur
    ermöglichen Finanzinstituten, Datensouveränität über Filesharing, SFTP, Managed File Transfer, E-Mail und Collaboration-Workflows unter konsistentem, kundenkontrolliertem Schutz zu erreichen.

    Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie Ihre sensiblen Kundendaten im Einklang mit Anforderungen an die Datensouveränität kontrollieren und schützen können – vereinbaren Sie jetzt eine individuelle Demo.

    Weitere Ressourcen

    • Blog Post  
      Datensouveränität: Best Practice oder regulatorische Pflicht?
    • eBook  
      Datensouveränität und DSGVO
    • Blog Post  
      Vermeiden Sie diese Fallstricke bei der Datensouveränität
    • Blog Post  
      Best Practices für Datensouveränität
    • Blog Post  
      Datensouveränität und DSGVO [Verstehen von Datensicherheit]

    Häufig gestellte Fragen

    Setzen Sie Infrastruktur in EU-Rechtsräumen mit kundenverwalteten Verschlüsselungsschlüsseln ein, bei denen ausschließlich Ihr Institut die Schlüssel hält. So erfüllen Sie die technischen Anforderungen von Schrems II, da Cloud-Anbieter die Daten selbst bei gesetzlicher Verpflichtung nach US-Überwachungsgesetzen nicht entschlüsseln können. Kombinieren Sie dies mit granularen geografischen Zugriffskontrollen, die den Datenzugriff auf autorisierte EU- und US-Standorte beschränken, und führen Sie unveränderliche Audit-Trails, um die Compliance gegenüber EU-Aufsichtsbehörden nachzuweisen.

    Nutzen Sie kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel mit AES-256 für Daten im ruhenden Zustand und TLS 1.3 für Daten während der Übertragung, sodass Ihr Institut den exklusiven Schlüsselbesitz ohne Anbieterzugriff behält. Implementieren Sie rollenbasierte Zugriffskontrollen, damit nur autorisierte Mitglieder des Deal-Teams auf Dokumente zugreifen können. Legen Sie geografische Beschränkungen fest, die den Zugriff auf die an der Transaktion beteiligten Rechtsräume begrenzen. Dokumentieren Sie alle Zugriffe über unveränderliche Audit-Trails für die regulatorische Berichterstattung.

    Ja, und so funktioniert es: Setzen Sie Single-Tenant-Cloud- oder On-Premises-Infrastruktur in Deutschland mit kundenverwalteten Verschlüsselungsschlüsseln ein. Warum? Die BaFin verlangt, dass Finanzinstitute die Kontrolle über Kundendaten behalten – Cloud-Anbieter mit geteiltem Schlüsselzugriff können das nicht gewährleisten. Implementieren Sie Geofencing, um den Zugriff ausschließlich auf deutsche und autorisierte EU-Standorte zu beschränken. Stellen Sie der BaFin umfassende Audit-Trails bereit, die Schlüsselmanagement, Datenresidenz und Zugriffskontrollen dokumentieren und die vollständige Kontrolle des Instituts belegen.

    Setzen Sie Infrastruktur in jedem erforderlichen Rechtsraum mit einheitlichen Sicherheitskontrollen über alle Bereitstellungen hinweg ein. Verwenden Sie kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel getrennt für jeden Rechtsraum, um grenzüberschreitenden Schlüsselzugriff zu verhindern. Implementieren Sie rechtsraumspezifische geografische Zugriffskontrollen, sodass Händler nur auf Daten zugreifen, die für ihren Standort zulässig sind. Führen Sie umfassende Audit-Trails mit Data Lineage, die die Einhaltung von US-, UK-, EU- und asiatischen Vorgaben gleichzeitig belegen.

    Nutzen Sie On-Premises- oder rechtsraumgerechte Cloud-Bereitstellung mit kundenverwalteten Schlüsseln für jede an der Transaktion beteiligte Region. Implementieren Sie automatisierte Geofencing-Policys, die den Zugriff auf Zahlungsdaten anhand der Standorte der Transaktionsparteien beschränken. Setzen Sie zero trust-Architektur ein, sodass jeder Datenaustausch während des gesamten Transaktionszyklus authentifiziert, autorisiert und verschlüsselt ist. Erstellen Sie unveränderliche Audit-Trails, die den Datenschutz-Compliance-Nachweis für alle an der Zahlungsabwicklung beteiligten Rechtsräume liefern.

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