Datenschutzgesetze sind unerlässlich, um die Datenschutz der Einzelpersonen zu gewährleisten. In der Europäischen Union ist die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) zum Maßstab für Datenschutzgesetze geworden. Frankreich hat jedoch seine eigenes Datenschutz Gesetz, das Französische Datenschutzgesetz (das Gesetz), das erstmals 1978 in Kraft gesetzt wurde. Dieser Artikel gibt einen Überblick über das Gesetz, einschließlich seinem Zweck, wichtigen Bestimmungen, Durchsetzung, Anwendbarkeit und aktuellen Entwicklungen.

Französisches Datenschutzgesetz

Das Französische Datenschutzgesetz ist der Vorläufer nicht nur der DSGVO, sondern auch anderer neuerer Datenschutzgesetze, wie dem Persönlichen Informationsschutzgesetz und dem Elektronischem Dokumente Gesetz (PIPEDA) in Kanada, dem Kalifornischen Verbraucherdatenschutzgesetz (CCPA), sowie vier weiteren Datenschutzgesetzen auf Staatsebene, die dieses Jahr verabschiedet wurden – dem Datenschutzgesetz von Connecticut (CTDPA), dem Datenschutzgesetz von Colorado (CPA), dem Verbraucherdatenschutzgesetz von Utah (UCPA) und dem Verbraucherdatenschutzgesetz von Virginia (VCDPA).

Kurze Geschichte des Datenschutzes in Frankreich

Seit dem frühen 20. Jahrhundert bemüht sich die französische Regierung, die Privatsphäre ihrer Bürger zu schützen. Das französische Datenschutzgesetz, auch bekannt als Loi Informatique et Libertés, ist ein rechtlicher Rahmen, der dazu dient, personenbezogene Daten zu schützen und die Privatsphäre der französischen Bürger zu gewährleisten.

Mit dem Gesetz von 1978 war Frankreich das erste europäische Land, das umfassende Datenschutzgesetze für die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung von personenbezogenen Daten einführte. Das Gesetz wurde 2004 geändert, um die Datenschutzrichtlinie der Europäischen Union (EU) einzuhalten und die Rechte der Einzelpersonen zu stärken. Im Jahr 2016 wurde das Gesetz weiter abgeändert, um die DSGVO umzusetzen.

Zweck des französischen Datenschutzgesetzes

Der Zweck des Gesetzes besteht darin, die grundlegenden Rechte und Freiheiten der Einzelpersonen, wie das Recht auf Privatsphäre, im Hinblick auf die Verarbeitung personenbezogener Daten zu schützen.

Es stellt Sicher, dass Einzelpersonen Kontrolle über ihre persönlichen Daten haben und dass Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten sammeln, verarbeiten und speichern, dies auf eine transparente, faire und rechtmäßige Weise tun.

Das Gesetz gilt für alle Unternehmen und Organisationen, die personenbezogene Daten in Frankreich verarbeiten, unabhängig davon, ob sie in Frankreich ansässig sind oder nicht. Es betrifft sowohl die automatisierte als auch die manuelle Verarbeitung personenbezogener Daten, einschließlich der auf Computern gespeicherten Daten, in Papierakten oder in jedem anderen Format.

Wer unterliegt dem französischen Datenschutzgesetz?

Das französische Datenschutzgesetz wendet sich an jede natürliche oder juristische Person, die personenbezogene Daten ganz oder teilweise durch automatisierte oder manuelle Mittel verarbeitet, die französischen Bürgern gehören. Das Gesetz gilt unabhängig vom Standort des Datencontrollers oder der betroffenen Person.

Das Gesetz gilt für Organisationen, die sich in Frankreich befinden, sowie für Organisationen, die Waren oder Dienstleistungen für französische Bürger anbieten oder persönliche Daten von französischen Bürgern verarbeiten. Dies schließt Unternehmen ein, die außerhalb Frankreichs ansässig sind, aber Dienstleistungen oder Produkte für französische Bürger bereitstellen.

Das Gesetz gilt auch für öffentliche Einrichtungen, wie Regierungsstellen, Abteilungen und Organisationen, wenn sie im Rahmen ihrer Arbeit personenbezogene Daten verarbeiten. Wichtig ist auch, dass diese Einrichtungen strengeren Anforderungen unterliegen als private Organisationen.

Darüber hinaus gilt das Datenschutzgesetz für Datencontroller, d.h. diejenigen Einheiten, die den Zweck und die Methode für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten bestimmen. Es gilt auch für Dritte wie Subunternehmer, die im Auftrag des Datencontrollers handeln. Daher müssen die Organisationen sicherstellen, dass sie die richtigen Prozesse für das Drittrisikomanagement (TPRM) implementiert haben. Das Datenschutzgesetz gilt auch für Datenverarbeiter, wie diejenigen, die im Auftrag des Datencontrollers persönliche Daten speichern, übertragen und/oder sammeln.

Wichtige Bestimmungen des französischen Datenschutzgesetzes

Das französische Datenschutzgesetz enthält mehrere Schlüsselbestimmungen, an die sich Unternehmen und Organisationen halten müssen, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Dazu gehören:

Zustimmung

Nach dem Gesetz müssen Einzelpersonen ihre Zustimmung geben, damit ihre persönlichen Daten gesammelt, verarbeitet und geteilt werden können. Die Zustimmung muss freiwillig, spezifisch, informiert und eindeutig erfolgen.

Datenminimierung

Unternehmen und Organisationen dürfen nur jene persönlichen Daten erheben und verarbeiten, die für den Zweck, für den sie erhoben werden, notwendig sind. Sie müssen außerdem sicherstellen, dass die persönlichen Daten genau, aktuell und relevant sind.

Datensicherheit

Unternehmen und Organisationen müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um persönliche Daten vor unbefugtem Zugriff, Offenlegung, Änderung oder Zerstörung zu schützen.

Rechte der betroffenen Personen

Das Gesetz gewährt Einzelpersonen mehrere Rechte in Bezug auf ihre persönlichen Daten, einschließlich des Rechts auf Zugang zu ihren persönlichen Daten, des Rechts auf Berichtigung von Ungenauigkeiten, des Rechts auf Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer persönlichen Daten und des Rechts auf Löschung (auch bekannt als “Recht auf Vergessenwerden”).

Compliance mit dem französischen Datenschutzgesetz

Um das französische Datenschutzgesetz einzuhalten, müssen Unternehmen und Organisationen geeignete Richtlinien, Verfahren und technische Maßnahmen implementieren, um Datenschutz und Datensicherheit zu gewährleisten. Sie müssen einen Datenschutzbeauftragten (DPO) ernennen, der die Compliance mit dem Gesetz überwacht, und sie müssen regelmäßige Datenschutz-Folgenabschätzungen (DPIAs) durchführen, um die Risiken ihrer Datenverarbeitungsaktivitäten zu bewerten.

Nichteinhaltung des Gesetzes kann zu schweren Strafen führen, einschließlich Bußgeldern von bis zu 4% des weltweiten Jahresumsatzes des Unternehmens oder 20 Millionen Euro, je nachdem, welcher Betrag höher ist.

Grundsätze des französischen Datenschutzgesetzes

Das Datenschutzgesetz legt sieben Datenschutzgrundsätze fest, denen die Controller und Prozessoren bei der Verarbeitung personenbezogener Daten folgen müssen. Diese sind Rechtmäßigkeit, Fairness und Transparenz; Zweckbindung; Datenminimierung; Genauigkeit; Speicherbegrenzung; Integrität und Vertraulichkeit; und Rechenschaftspflicht.

Rechtmäßigkeit

Nach der französischen Datenschutzgesetzgebung muss personenbezogene Daten rechtmäßig, fair und in transparenter Weise gesammelt und verarbeitet werden. Der Datenverantwortliche muss in der Lage sein zu demonstrieren, dass er eine rechtliche Grundlage für die Verarbeitung der Daten hat.

Fairness und Transparenz

Der Datenverantwortliche muss sicherstellen, dass die betroffenen Personen über die Erhebung und Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten auf eine klare und verständliche Weise informiert werden. Die betroffene Person muss wissen, wie die Daten verwendet werden, mit wem sie geteilt werden und zu welchem Zweck.

Zweckbeschränkung

Personenbezogene Daten dürfen nur für bestimmte, ausdrückliche und legitime Zwecke erhoben und verarbeitet werden. Dies bedeutet, dass die Daten relevant und auf das für den angegebenen Zweck Notwendige beschränkt sein müssen.

Datenminimierung

Der Datenverantwortliche muss sicherstellen, dass nur die geringste Menge an Daten, die notwendig sind, gesammelt, gespeichert und verarbeitet werden.

Genauigkeit

Personenbezogene Daten müssen genau und aktuell gehalten werden. Der Datenverantwortliche muss angemessene Maßnahmen ergreifen, um sicherzustellen, dass ungenaue Daten korrigiert oder gelöscht werden.

Speicherbegrenzung

Personenbezogene Daten dürfen nicht länger als für die Zwecke, für die sie erhoben wurden, gespeichert werden.

Integrität und Vertraulichkeit

Datenverantwortliche müssen sicherstellen, dass personenbezogene Daten sicher gehandhabt werden, mit entsprechenden technischen und organisatorischen Maßnahmen, die unerlaubten oder unrechtmäßigen Zugriff verhindern.

Rechenschaftspflicht

Datenverantwortliche müssen in der Lage sein zu zeigen, dass sie der DSGVO entsprechen und angemessene Maßnahmen ergriffen haben, um ihre Verpflichtungen zu erfüllen. Dazu gehört auch die Führung detaillierter Aufzeichnungen über ihre Verarbeitungsaktivitäten.

Pflichten des Datenverantwortlichen

Datenverantwortliche müssen einen Datenschutzbeauftragten ernennen, Daten und Datenschutzfolgenabschätzungen durchführen und die zuständigen Behörden über alle Datenpannen informieren. Sie müssen auch Aufzeichnungen führen und Unterlagen vorlegen, um die Einhaltung der Datenschutzgesetzgebung nachzuweisen.

Einholung der Zustimmung

Das französische Datenschutzgesetz verlangt von Datenverantwortlichen, vor der Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten eine ausdrückliche Zustimmung von den betreffenden Personen einzuholen. Die Zustimmung muss umfassend, eindeutig und freiwillig erfolgen. Datenverantwortliche müssen zudem klare und prägnante Informationen über die Verarbeitung der personenbezogenen Daten liefern, einschließlich dem Zweck, der rechtlichen Grundlage und den erfassten Datentypen.

Umsetzung von Sicherheitsmaßnahmen

Datenverantwortliche müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen ergreifen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu gewährleisten. Sie müssen Maßnahmen ergreifen, um unbefugten Zugang, Änderung oder Offenlegung personenbezogener Daten zu verhindern. Sie müssen auch sicherstellen, dass die personenbezogenen Daten genau und auf dem neusten Stand sind.

Gewährleistung der Rechte der betroffenen Personen

Datenverantwortliche müssen sicherstellen, dass betroffene Personen ihre Rechte nach dem französischen Datenschutzgesetz ausüben können. Dies schließt das Recht auf Zugang, Berichtigung, Löschung und Widerspruch gegen die Verarbeitung ihrer personenbezogenen Daten ein. Auf Anfragen von betroffenen Personen müssen Datenverantwortliche zeitnah und effizient reagieren.

Benachrichtigung über Datenpannen

Im Falle einer Datenpanne müssen Datenverantwortliche die französische Datenschutzbehörde (CNIL) und die betroffenen Personen unverzüglich benachrichtigen. Die Benachrichtigung muss Angaben über die Art der Panne, die betroffenen Datentypen und die getroffenen Maßnahmen zur Behebung der Panne enthalten.

Ernennung eines Datenschutzbeauftragten

Datenverantwortliche müssen einen Datenschutzbeauftragten (DSB) ernennen, wenn sie personenbezogene Daten in großem Umfang verarbeiten, spezielle Kategorien von Daten verarbeiten oder eine öffentliche Behörde sind. Der DSB ist verantwortlich für die Einhaltung des französischen Datenschutzgesetzes und fungiert als Ansprechpartner zwischen dem Datenverantwortlichen, den betroffenen Personen und der CNIL.

Pflichten der Datenverarbeiter nach dem französischen Datenschutzgesetz

Ein Datenverarbeiter ist jede natürliche oder juristische Person, Behörde, Agentur oder andere Stelle, die personenbezogene Daten im Auftrag eines Datenverantwortlichen verarbeitet. Zu den Datenverarbeitern können IT-Dienstleister, Gehaltsrechenzentren oder Cloud-Computing-Anbieter gehören, unter anderem. Datenverarbeiter legen den Zweck oder die Mittel zur Verarbeitung personenbezogener Daten nicht fest, sind jedoch verantwortlich für die Durchführung der Verarbeitung gemäß den Anweisungen des Datenverantwortlichen.

Verpflichtungen der Datenverarbeiter

Datenverarbeiter haben erhebliche Verpflichtungen nach dem französischen Datenschutzgesetz, um den Schutz personenbezogener Daten zu gewährleisten. Es ist daher unerlässlich, dass sich Datenverarbeiter mit diesen Verpflichtungen vertraut machen und die Einhaltung sicherstellen.

Umsetzung geeigneter technischer und organisatorischer Maßnahmen

Datenauftragsverarbeiter müssen geeignete technische und organisatorische Maßnahmen treffen, um die Sicherheit und Vertraulichkeit personenbezogener Daten zu gewährleisten. Diese Maßnahmen müssen darauf abzielen, unbefugten Zugriff, Änderung oder Offenlegung von personenbezogenen Daten zu verhindern.

Verarbeitung personenbezogener Daten nur auf Anweisung des Datenverantwortlichen

Datenauftragsverarbeiter dürfen personenbezogene Daten nur auf Anweisung des Datenverantwortlichen verarbeiten. Sie dürfen personenbezogene Daten nicht für andere Zwecke verarbeiten, es sei denn, dies ist gesetzlich erforderlich.

Sicherstellung, dass Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen

Datenauftragsverarbeiter müssen sicherstellen, dass alle Personen, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, Vertraulichkeitsverpflichtungen unterliegen. Diese Verpflichtungen müssen nach französischem Recht durchsetzbar sein.

Unterstützung des Datenverantwortlichen bei der Erfüllung seiner Verpflichtungen

Datenauftragsverarbeiter müssen den Datenverantwortlichen bei der Erfüllung seiner Pflichten nach dem Datenschutzgesetz unterstützen. Dies beinhaltet die Bereitstellung von Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten, die Beantwortung von Anfragen von betroffenen Personen und die Unterstützung bei Datenschutz-Folgenabschätzungen.

Meldung von persönlichen Datenschutzverletzungen an den Datenverantwortlichen

Datenauftragsverarbeiter müssen den Datenverantwortlichen ohne unangemessene Verzögerung über jegliche Datenschutzverletzungen informieren. Die Meldung muss Einzelheiten zur Verletzung, zu den betroffenen Kategorien personenbezogener Daten und zu getroffenen Maßnahmen zur Behebung der Verletzung enthalten.

Kooperation mit der französischen Datenschutzbehörde (CNIL)

Datenauftragsverarbeiter müssen mit der CNIL bei der Ausübung ihrer Aufgaben zusammenarbeiten. Dazu gehört auch die Bereitstellung aller Informationen, die notwendig sind, um die Einhaltung des Datenschutzgesetzes zu gewährleisten.

Durchsetzung und Sanktionen

Die französische Datenschutzbehörde (CNIL) hat die Befugnis, Verwaltungsstrafen und strafrechtliche Sanktionen gegen Verantwortliche und Auftragsverarbeiter zu verhängen, die gegen das Datenschutzgesetz verstoßen. Einzelpersonen können auch Schadenersatzansprüche gegen Verantwortliche oder Auftragsverarbeiter geltend machen.

Neueste Entwicklungen und Ausblick

Die DSGVO und die ePrivacy-Verordnung haben beide Auswirkungen auf das Datenschutzgesetz gehabt. Die Einhaltung ist nun für Unternehmen und Organisationen aufgrund der erhöhten Anforderungen an die Datenschutz-Compliance schwieriger. Auch das kürzlich verabschiedete Digital Services Act wird wahrscheinlich in Zukunft Auswirkungen auf das Gesetz haben.

Sicherstellung der Compliance mit Kiteworks bei der Kommunikation sensibler Inhalte

Das französische Datenschutzgesetz ist ein wichtiges Gesetz, das den Schutz der Privatsphäre von Personen in Frankreich anstrebt. Es legt eine Reihe von Grundsätzen, Rechten und Pflichten für Datenverantwortliche und Auftragsverarbeiter fest und sieht harte Strafen für Rechtsverstöße vor. Unternehmen und Organisationen, die in Frankreich tätig sind, müssen eine umfassende Datenschutz- und Compliance-Politik für die Kommunikation im Zusammenhang mit sensiblen Daten umsetzen, um den Anforderungen des Gesetzes gerecht zu werden.

Das Kiteworks Private Content Network ermöglicht es Organisationen, die Einhaltung von Datenschutzgesetzen, wie dem Datenschutzgesetz, durch umfassende Kontrolle und Sicherheit bei der Kommunikation sensibler Inhalte nachzuweisen. Kiteworks vereinheitlicht, verfolgt, kontrolliert und sichert private Datenaustausche über E-Mail, Filesharing, Managed-File-Transfer, Webformulare und Anwendungsprogrammierschnittstellen (APIs) auf einer Plattform. Kiteworks bietet eine Nachverfolgung, die zeigt, wer auf private Inhalte zugegriffen hat, wer sie bearbeitet, gesendet oder geteilt hat, und an wen und auf welchen Geräten sie gesendet und geteilt wurden. Dies ermöglicht es Organisationen, die bei Audits in Bezug auf Datenschutzvorschriften wie das Datenschutzgesetz erforderlichen Berichte zu erstellen.

Im Bereich Sicherheit setzt Kiteworks eine gehärtete virtuelle Appliance ein und verfügt über umfangreiche Sicherheitskontrollen, wie etwa die Mehrfaktor-Authentifizierung und die doppelte Verschlüsselung auf Datei- und Volumenebene, und verschiedene Sicherheitsschichten, um den Schutz privater Inhalte bei Sendung, Teilen, Empfang und Speicherung zu gewährleisten. Dies senkt drastisch das Risiko für Sicherheit und Compliance, das mit der Kommunikation sensibler Inhalte verbunden ist.

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