5 Anforderungen an die Datenresidenz für österreichische Banken gemäß DSGVO

Österreichische Banken arbeiten unter einigen der strengsten Datenschutzrahmen in Europa. Die DSGVO legt Mindestanforderungen fest, doch der Bankensektor in Österreich unterliegt zusätzlichen Verpflichtungen durch nationale Aufsichtsbehörden, branchenspezifische Regelungen und die Erwartungen der Kunden an Datensouveränität. Sobald sensible Finanzdaten Ländergrenzen überschreiten oder in Cloud-Umgebungen außerhalb des EWR gelangen, müssen Banken nicht nur technische Compliance nachweisen, sondern auch operative Verantwortlichkeit und Prüfbereitschaft belegen.

Dieser Artikel benennt fünf spezifische Anforderungen an die Datenresidenz für österreichische Banken gemäß DSGVO, erläutert, wie sich jede Anforderung auf Architektur- und Governance-Entscheidungen auswirkt, und zeigt auf, wie Unternehmen Compliance operationalisieren und gleichzeitig geschäftliche Agilität bewahren können.

Executive Summary

Österreichische Banken müssen die Vorgaben der DSGVO zu Datenresidenz und grenzüberschreitenden Datentransfers erfüllen und zugleich branchenspezifische Verpflichtungen einhalten, die von der österreichischen Finanzmarktaufsicht und der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde vorgegeben werden. Diese Anforderungen verlangen, dass Banken wissen, wo Kundendaten gespeichert sind, grenzüberschreitende Datenflüsse dokumentieren, Verschlüsselung und Pseudonymisierung anwenden, für bestimmte Datensätze Datenlokalisierung durchsetzen und Audit-Trails führen, die Compliance nachweisen. Unternehmensentscheider müssen DSGVO-Artikel in durchsetzbare Richtlinien, technische Kontrollen und kontinuierliche Monitoring-Workflows übersetzen, die sich nahtlos in bestehende Sicherheits- und IT-Infrastrukturen integrieren.

wichtige Erkenntnisse

  • Takeaway 1: Österreichische Banken müssen alle grenzüberschreitenden Datenflüsse mit Kundenbezug dokumentieren – inklusive Cloud-Speicherorte, Auftragsverarbeiter-Beziehungen und Übertragungsmechanismen wie Standardvertragsklauseln. Diese Dokumentation muss jederzeit prüfbar und bei Infrastrukturänderungen fortlaufend aktualisiert werden.

  • Takeaway 2: Verschlüsselung allein genügt nicht für die Erfüllung der Datenresidenzpflichten. Banken müssen nachweisen, dass sie die Verschlüsselungsschlüssel unter eigener Kontrolle behalten, dass Entschlüsselung niemals in nicht autorisierten Rechtsräumen erfolgt und dass kryptografische Kontrollen den aufsichtsrechtlichen Erwartungen an den Schutz von Finanzdaten entsprechen.

  • Takeaway 3: Bestimmte Datensätze, darunter Transaktionsaufzeichnungen und Kundenidentifikationsdokumente, erfordern häufig eine Lokalisierung innerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums. Banken müssen Daten nach Sensibilität klassifizieren und entsprechende Residenzregeln anwenden, wobei technische Kontrollen zur Durchsetzung geografischer Grenzen eingesetzt werden.

  • Takeaway 4: Drittanbieter, darunter Cloud-Anbieter und Fintech-Partner, müssen sich vertraglich zu Datenresidenz-Anforderungen verpflichten. Banken bleiben für das Handeln ihrer Auftragsverarbeiter verantwortlich und müssen Compliance durch Audits, Zertifizierungen und technische Überprüfungen der Speicher- und Verarbeitungsorte nachweisen.

  • Takeaway 5: Unveränderliche Audit-Trails, die Datenzugriffe, Transfers und Modifikationen erfassen, sind essenziell, um Compliance bei Aufsichtsprüfungen nachzuweisen. Banken benötigen automatisierte Protokollierung, Anomalieerkennung und Integration mit SIEM-Plattformen, um kontinuierliche Transparenz über sensible Datenbewegungen zu gewährleisten.

Datenresidenz nach DSGVO für österreichische Banken verstehen

Die DSGVO schreibt keine explizite Datenresidenz innerhalb der EU vor, setzt jedoch Bedingungen für rechtmäßige grenzüberschreitende Übermittlungen, die in der Praxis Residenzanforderungen begründen. Österreichische Banken müssen Kapitel V der DSGVO einhalten, das Übermittlungen personenbezogener Daten in Drittländer nur unter bestimmten rechtlichen Mechanismen erlaubt. Dazu zählen Angemessenheitsbeschlüsse, Standardvertragsklauseln, verbindliche interne Datenschutzvorschriften und Ausnahmeregelungen für spezifische Situationen.

Die österreichische Finanzmarktaufsicht legt diese Bestimmungen für Finanzinstitute besonders streng aus. Banken müssen nachweisen, dass Kundendaten in Rechtsräumen mit angemessenem Schutz verbleiben oder dass sie technische und organisatorische Maßnahmen implementiert haben, um rechtliche Lücken in Drittländern auszugleichen. Datenresidenz-Anforderungen überschneiden sich zudem mit branchenspezifischen Regelungen. Die Leitlinien der Europäischen Bankenaufsichtsbehörde zum Outsourcing verlangen, dass Banken die Kontrolle und Überwachung über von Dritten verarbeitete Daten behalten – einschließlich klarer vertraglicher Vorgaben zu Speicherort und Zugriff.

Nutzen österreichische Banken Cloud-Services oder Drittanbieter mit globaler Infrastruktur, werden Daten häufig standardmäßig grenzüberschreitend übertragen. Cloud-Anbieter replizieren Daten meist über mehrere Regionen zur Ausfallsicherheit, und Support-Teams außerhalb des EWR erhalten oft administrativen Zugriff. Banken müssen diese Flüsse umfassend erfassen – nicht nur Hauptspeicherorte, sondern auch Backups, Notfallwiederherstellungsumgebungen und Länder, in denen Mitarbeitende oder Dienstleister Zugriff erhalten. Nach der Erfassung müssen Banken geeignete Übertragungsmechanismen anwenden und deren Rechtsgrundlage dokumentieren, wobei vertragliche Maßnahmen durch technische Kontrollen wie Verschlüsselung und Zugriffskontrollen ergänzt werden.

Anforderung Eins: Dokumentierte Datenflussabbildung und Transfer Impact Assessments

Österreichische Banken müssen stets aktuelle, detaillierte Dokumentationen aller grenzüberschreitenden Datenflüsse mit personenbezogenen Daten führen. Diese Anforderung ergibt sich aus Artikel 30 der DSGVO (Verzeichnis von Verarbeitungstätigkeiten) und Artikel 44 (Bedingungen für Übermittlungen in Drittländer). Die Dokumentation muss Datenkategorien, Übertragungszwecke, Empfänger, Zielländer, Rechtsmechanismen und technische Schutzmaßnahmen enthalten.

Transfer Impact Assessments sind erforderlich, wenn Banken sich auf Standardvertragsklauseln oder andere Mechanismen ohne Angemessenheitsbeschluss stützen. Diese Bewertungen prüfen, ob das Rechtsumfeld im Zielland tatsächlich angemessenen Schutz bietet – insbesondere im Hinblick auf staatliche Überwachungsgesetze und die Durchsetzung von Betroffenenrechten. Banken müssen diese Analysen dokumentieren und bei rechtlichen oder betrieblichen Änderungen aktualisieren.

Zur Umsetzung dieser Anforderung empfiehlt sich ein zentrales Inventar, das mit IT-Asset-Management, Cloud-Management-Plattformen und Vendor-Risk-Management-Workflows integriert ist. Banken sollten die Erkennung von Datenflüssen durch Netzwerkverkehrsanalyse, API-Monitoring und Integration mit Cloud-Metadaten automatisieren. Datenflussabbildung wird erst durch die Kombination mit Datenklassifizierung handlungsfähig. Nicht alle Daten unterliegen denselben Residenzanforderungen. Transaktionshistorien, Kreditanträge und Identifikationsdokumente bergen höhere Risiken als Marketingpräferenzen oder anonymisierte Analysen. Banken sollten Daten nach Sensibilität und regulatorischen Vorgaben klassifizieren und dann entsprechende Residenzregeln anwenden. Hochsensible Daten erfordern möglicherweise strikte Lokalisierung im EWR mit technischen Kontrollen, die grenzüberschreitende Replikation verhindern. Mittelsensible Daten können unter Standardvertragsklauseln mit Verschlüsselung und Zugriffprotokollierung übertragen werden.

Anforderung Zwei: Verschlüsselung und Schlüsselmanagement mit EWR-Kontrolle

Verschlüsselung wird oft als kompensierende Maßnahme für grenzüberschreitende Transfers genannt, doch österreichische Aufsichtsbehörden verlangen mehr als einfache Verschlüsselung im ruhenden Zustand oder während der Übertragung. Banken müssen nachweisen, dass sie die Verschlüsselungsschlüssel ausschließlich selbst kontrollieren und Entschlüsselung nicht in Rechtsräumen ohne angemessenen Schutz erfolgt.

Diese Anforderung stellt operative Herausforderungen bei der Nutzung von Cloud-Services dar. Viele Cloud-Anbieter bieten zwar Verschlüsselung, behalten aber die Kontrolle über die Schlüssel durch ihre Key-Management-Services, die außerhalb des EWR betrieben werden oder Drittländer-Zugriffsmechanismen unterliegen können. Banken müssen kundengesteuerte Verschlüsselung mit Schlüsseln in EWR-basierten Hardware-Sicherheitsmodulen implementieren oder clientseitige Verschlüsselung nutzen, die Cloud-Anbietern keinen Zugriff auf Klartextdaten ermöglicht.

Das Schlüsselmanagement umfasst auch Backup- und Notfallwiederherstellungsumgebungen. Banken, die Produktionsdaten verschlüsseln, aber unverschlüsselte Backups in Drittländern speichern, verstoßen gegen Residenzvorgaben. Best Practices für Verschlüsselung und Schlüsselmanagement müssen den gesamten Datenlebenszyklus abdecken: Erstellung, Verarbeitung, Speicherung, Backup, Archivierung und Löschung.

Banken, die hybride oder Multi-Cloud-Architekturen nutzen, müssen Verschlüsselung und Schlüsselmanagement über heterogene Umgebungen hinweg standardisieren. Dazu ist die Auswahl von Key-Management-Plattformen erforderlich, die sich in On-Premises-Rechenzentren, Public-Cloud-Anbieter und SaaS-Anwendungen integrieren lassen und zentralisierte Richtliniendurchsetzung sowie Audit-Trails ermöglichen. Banken sollten klare Verschlüsselungsstandards definieren, die zulässige Algorithmen, Schlüssellängen, Rotationsintervalle und Zugriffskontrollrichtlinien festlegen – technisch durchgesetzt und nicht nur manuell überprüft.

Anforderung Drei: Lokalisierung spezifischer Datenkategorien im EWR

Bestimmte Kategorien von Finanzdaten müssen unabhängig von Verschlüsselung oder vertraglichen Schutzmaßnahmen im EWR lokalisiert werden. Das österreichische Bankgeheimnis und aufsichtsrechtliche Vorgaben verlangen oft strengere Lokalisierung als die Mindestanforderungen der DSGVO. Banken müssen identifizieren, welche Datenkategorien diesen erhöhten Anforderungen unterliegen, und technische Kontrollen zur Durchsetzung geografischer Grenzen implementieren.

Kundenidentifikationsdokumente, Transaktionshistorien, Bonitätsbewertungen und Kreditantragsdaten erfordern typischerweise EWR-Lokalisierung. Banken müssen Cloud-Speicher, Datenbanken und Backups so konfigurieren, dass diese Datensätze auf EWR-Regionen beschränkt bleiben. Lokalisierung betrifft auch die Datenverarbeitung, nicht nur die Speicherung. Technische Kontrollen müssen unautorisierten geografischen Zugriff verhindern – etwa durch das Blockieren von Remote-Desktop-Verbindungen aus Nicht-EWR-Ländern, die Einschränkung von API-Zugriffen nach Ursprungs-IP und Geofencing.

Cloud-Anbieter bieten Regionseinstellungen und Datenresidenz-Kontrollen, deren Granularität und Durchsetzung jedoch variieren. Banken müssen sicherstellen, dass Regionseinstellungen für alle Datenkopien gelten – auch für Replikate, Snapshots und Backups. Netzwerksegmentierung verstärkt die Lokalisierung, indem EWR-Ressourcen von globaler Infrastruktur isoliert werden. Banken sollten dedizierte Virtual Private Clouds oder Netzwerkzonen für regulierte Daten einsetzen, mit Firewall-Regeln, die Datenverkehr über geografische Grenzen hinweg verhindern.

Banken, die SaaS-Anwendungen nutzen, müssen vertragliche Zusagen zur Datenlokalisierung aushandeln und Compliance durch technische Audits überprüfen. SaaS-Anbieter betreiben häufig Multi-Tenant-Architekturen mit globaler Datenverteilung, was die Durchsetzung von Lokalisierung erschwert. Banken sollten verlangen, dass Anbieter Single-Tenant- oder regionsspezifische Bereitstellungen für regulierte Daten anbieten.

Anforderung Vier: Auftragsverarbeiter-Verträge mit durchsetzbaren Residenzklauseln

Die DSGVO verlangt, dass Banken schriftliche Verträge mit Auftragsverarbeitern abschließen, die Datenschutzpflichten einschließlich Beschränkungen für grenzüberschreitende Übermittlungen und Datenresidenz festlegen. Österreichische Banken müssen sicherstellen, dass Verträge explizit den Speicherort, Subunternehmerbeziehungen und technische Kontrollen zur Durchsetzung der Residenz regeln.

Standardvertragsklauseln bieten einen rechtlichen Rahmen für Übermittlungen, müssen jedoch durch technische Anhänge ergänzt werden, die zulässige Speicherorte, Verarbeitungsregionen und Zugriffsbeschränkungen definieren. Banken sollten verlangen, dass Auftragsverarbeiter zusichern, dass Daten in bestimmten EWR-Ländern verbleiben, Subunternehmer denselben Beschränkungen unterliegen und jeder grenzüberschreitende Zugriff protokolliert und vorab genehmigt wird.

Vertragliche Zusagen allein reichen nicht ohne technische Überprüfung. Banken müssen die Infrastruktur der Auftragsverarbeiter auditieren, um sicherzustellen, dass Daten an den deklarierten Orten gespeichert werden und Zugriffskontrollen unautorisierten geografischen Zugriff verhindern. Auftragsverarbeiter beauftragen oft Subunternehmer für spezialisierte Dienste wie Backups, Analysen oder Kundensupport. Jede Subunternehmerbeziehung birgt potenzielle Residenzrisiken. Banken sollten verlangen, dass Auftragsverarbeiter vor der Beauftragung von Subunternehmern eine schriftliche Zustimmung einholen und dass jeder Subunternehmer denselben Residenzverpflichtungen wie der Hauptverarbeiter unterliegt. Banken sollten ein zentrales Subunternehmer-Register führen, das Beziehungen, Datenflüsse und Residenzverpflichtungen dokumentiert und eine schnelle Risikobewertung bei Änderungen ermöglicht.

Anforderung Fünf: Unveränderliche Audit-Trails als Nachweis kontinuierlicher Compliance

Österreichische Banken müssen die Einhaltung der Datenresidenz-Anforderungen durch umfassende, manipulationssichere Audit-Trails nachweisen. Aufsichtsbehörden erwarten, dass Banken belegen, dass Daten in autorisierten Rechtsräumen verbleiben, grenzüberschreitende Übermittlungen rechtmäßig erfolgen und technische Kontrollen wie vorgesehen funktionieren.

Audit-Trails müssen Datenzugriffe erfassen – inklusive Nutzeridentitäten, Zeitstempeln, Zugriffsarten, Quell-IP-Adressen, geografischen Standorten und abgerufenen Datenkategorien. Auch administrative Aktionen wie Konfigurationsänderungen, Schlüsselmanagement-Operationen und Modifikationen von Zugriffspolicen sind zu protokollieren. Diese Protokolle müssen unveränderlich, getrennt von Produktivsystemen gespeichert und gemäß regulatorischer Vorgaben aufbewahrt werden.

Banken sollten die Generierung von Audit-Trails mit SIEM-Plattformen integrieren, um Echtzeitanalyse, Anomalieerkennung und automatisierte Alarme bei Residenzverletzungen zu ermöglichen. Prüfbereitschaft erfordert mehr als reine Protokollaufbewahrung: Banken müssen Rohdaten in Compliance-Berichte übersetzen, die konkrete DSGVO-Anforderungen und aufsichtsrechtliche Erwartungen abbilden. Diese Berichte sollten zeigen, dass Datenflüsse mit dokumentierten Inventaren übereinstimmen, Übertragungsmechanismen korrekt angewendet werden und technische Kontrollen unautorisierten grenzüberschreitenden Zugriff verhindern.

Kontinuierliches Monitoring erkennt Residenzverletzungen in Echtzeit statt erst im Audit. Banken sollten Monitoring-Regeln etablieren, die Ereignisse wie Datenzugriffe aus Nicht-EWR-IP-Adressen, Konfigurationsänderungen zur Aufhebung geografischer Beschränkungen oder Backup-Operationen in nicht autorisierte Regionen markieren. Compliance-Dashboards bieten einen Echtzeitüberblick über den Residenzstatus im gesamten Datenbestand und zeigen geografische Datenverteilung, Transferaktivitäten und Wirksamkeit der Kontrollen auf einen Blick.

Datenresidenz-Compliance mit Ende-zu-Ende-Durchsetzung operationalisieren

Die Erfüllung von Datenresidenz-Anforderungen erfordert mehr als Richtliniendokumentation und gelegentliche Audits. Österreichische Banken benötigen kontinuierliche Durchsetzungsmechanismen, die Residenzverletzungen verhindern, Anomalien in Echtzeit erkennen und prüfbereite Nachweise liefern. Dazu müssen Residenzkontrollen in jede Ebene der Datenschutzarchitektur integriert werden – von Netzwerksegmentierung und Zugriffsmanagement bis zu Verschlüsselung und Protokollierung.

Banken sollten einen zero trust Security-Ansatz für Datenresidenz verfolgen, bei jedem Datenzugriff und jeder Übertragung geografische Lage und Berechtigung überprüfen. Dieser Ansatz behandelt den Datenstandort als kontinuierliche Kontrolle statt einmalige Konfiguration und passt sich Infrastrukturänderungen, organisatorischen Verschiebungen und neuen regulatorischen Auslegungen an. Ende-zu-Ende-Durchsetzung bedeutet auch, Residenzkontrollen über organisatorische Silos hinweg zu koordinieren. IT-Infrastrukturteams, Anwendungsentwickler, Compliance-Beauftragte und Fachbereichsleiter müssen ein gemeinsames Verständnis der Anforderungen haben. Banken sollten funktionsübergreifende Governance-Gremien für Datenresidenz etablieren, die regulatorische Vorgaben in technische Standards übersetzen, risikoreiche Datenflüsse prüfen und Ausnahmen mit dokumentierten Begründungen und Kompensationsmaßnahmen genehmigen.

Wie österreichische Banken eine belastbare Datenresidenz-Compliance erreichen

Österreichische Banken stehen vor komplexen, sich wandelnden Anforderungen an die Datenresidenz, die architektonische Disziplin, kontinuierliches Monitoring und prüfbereite Nachweise verlangen. Diese fünf Anforderungen übersetzen DSGVO- und branchenspezifische Vorgaben in operative Realität – mit Auswirkungen auf Cloud-Architektur, Lieferantenmanagement, Verschlüsselungsstrategie und Protokollierungsinfrastruktur. Wer Datenresidenz als statische Compliance-Aufgabe statt als kontinuierliche operative Disziplin betrachtet, riskiert regulatorische Sanktionen und Vertrauensverlust bei Kunden.

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Häufig gestellte Fragen

Österreichische Banken müssen die DSGVO-Vorgaben zu Datenresidenz und grenzüberschreitenden Transfers erfüllen, indem sie Datenflüsse dokumentieren, für sensible Datensätze eine Lokalisierung im EWR durchsetzen, die Kontrolle über Verschlüsselungsschlüssel behalten, Drittanbieter zur Einhaltung der Residenz verpflichten und unveränderliche Audit-Trails zur Nachweisführung bei Aufsichtsprüfungen generieren.

Verschlüsselung allein genügt nicht, da österreichische Aufsichtsbehörden verlangen, dass Banken nachweisen, dass sie die Verschlüsselungsschlüssel selbst kontrollieren, Entschlüsselung nicht in nicht autorisierten Rechtsräumen erfolgt und kryptografische Kontrollen den Erwartungen an den Schutz von Finanzdaten über den gesamten Datenlebenszyklus entsprechen.

Bestimmte Finanzdatensätze wie Kundenidentifikationsdokumente und Transaktionsaufzeichnungen erfordern häufig eine Lokalisierung im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR). Österreichische Banken müssen Daten nach Sensibilität klassifizieren, Systeme so konfigurieren, dass diese Datensätze auf EWR-Regionen beschränkt bleiben, und technische Kontrollen wie Geofencing und Netzwerksegmentierung zur Durchsetzung geografischer Grenzen implementieren.

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