
Kundendaten bei grenzüberschreitenden Banktransaktionen schützen
Finanzinstitute, die grenzüberschreitende Transaktionen durchführen, stehen vor einer entscheidenden Herausforderung: Sie müssen Kundendaten schützen und gleichzeitig immer strengere Anforderungen an die Datensouveränität in verschiedenen Rechtsräumen erfüllen. Das Problem geht über reine Compliance hinaus. Wenn Hyperscale-Cloud-Anbieter Kopien von Verschlüsselungsschlüsseln behalten, können sie gezwungen werden, Kundendaten an ausländische Behörden herauszugeben – mit erheblichen rechtlichen und Reputationsrisiken für Finanzdienstleister mit internationalen Kunden.
Dieser Blogbeitrag beleuchtet, warum herkömmliche Cloud-Speicher bei grenzüberschreitenden Dateiübertragungen Lücken in der Datensouveränität verursachen und zeigt auf, wie kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel, flexible Bereitstellungsoptionen und granulare geografische Steuerungen echte Datensouveränität ermöglichen.
Executive Summary
Kernaussage: Finanzinstitute, die Hyperscale-Cloud-Anbieter für grenzüberschreitende Transaktionen nutzen, gehen Risiken bei der Datensouveränität ein, da diese Anbieter Zugriff auf Verschlüsselungsschlüssel behalten. Dadurch können ausländische Behörden Daten anfordern und die Anforderungen an den Schutz von Kundendaten in Rechtsräumen wie der EU und dem Vereinigten Königreich verletzen.
Warum das relevant ist: Ihr Finanzinstitut riskiert regulatorische Strafen, den Verlust internationaler Kunden oder muss seine Geschäftsabläufe umstrukturieren, wenn die Schlüsselverwaltung Ihres Cloud-Anbieters gegen Datensouveränitätsgesetze in Ihren Zielmärkten verstößt. Mit kundenverwalteten Verschlüsselungsschlüsseln und souveränen Bereitstellungsoptionen eliminieren Sie diese Risiken, da Ihr Institut die alleinige Kontrolle über Kundendaten behält.
wichtige Erkenntnisse
- Zugriff des Cloud-Anbieters auf Schlüssel schafft juristische Schwachstellen. Hyperscale-Anbieter behalten Kopien der Verschlüsselungsschlüssel und unterliegen damit staatlichen Datenanfragen nach Gesetzen wie dem CLOUD Act. Dadurch sind EU- und UK-Kundendaten potenziell ausländischem Zugriff ausgesetzt, was deren Datenschutzrechte verletzt.
- Multi-Tenant-Cloud-Infrastrukturen können Datenresidenz nicht garantieren. In gemeinsam genutzten Cloud-Umgebungen ist es schwierig nachzuweisen, wo Kundendaten physisch gespeichert sind. Das führt zu Compliance-Lücken bei DSGVO-Artikel 44 und anderen Anforderungen an die Datenlokalisierung, die Finanzaufsichtsbehörden zunehmend prüfen.
- Basis-Standortdienste bieten nicht die geografische Steuerung, die für die Einhaltung finanzieller Compliance erforderlich ist. Cloud-Anbieter stellen nur eingeschränkte Geofencing-Funktionen bereit, sodass Finanzinstitute komplexe manuelle Konfigurationen vornehmen müssen, um den Datenzugriff nach Rechtsraum zu beschränken – oft mit unvollständigem Schutz für grenzüberschreitende Transaktionsdaten.
- Kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel ermöglichen kryptografische Datensouveränität. Wenn Ihr Institut exklusive Schlüssel ohne Anbieterzugriff besitzt, ist es mathematisch unmöglich, dass Cloud-Anbieter oder unbefugte Behörden auf Kundendaten zugreifen – und erfüllt damit die strengen EU-Datenschutzstandards.
- Souveräne Bereitstellungsoptionen beseitigen Abhängigkeiten vom Cloud-Anbieter. On-Premises-, Single-Tenant-Cloud- oder Air-Gap-Bereitstellungen im gewünschten Rechtsraum gewährleisten vollständige Kontrolle über Speicherort, Verschlüsselung und Zugriffsrichtlinien – ohne Vendor-Lock-in oder Abhängigkeit von ausländischer Infrastruktur.
Die Herausforderung der Datensouveränität im grenzüberschreitenden Finanzdienstleistungssektor
Grenzüberschreitende Finanzdienstleistungen sind im letzten Jahrzehnt erheblich gewachsen. US-Investmentbanken verwalten Portfolios für EU-Pensionsfonds. Vermögensverwalter betreuen vermögende Privatkunden auf mehreren Kontinenten. Zahlungsdienstleister wickeln Transaktionen zwischen Parteien in unterschiedlichen Rechtsräumen ab. Alle diese Aktivitäten beinhalten den Austausch sensibler Kundendaten über Ländergrenzen hinweg.
Das regulatorische Umfeld ist komplexer geworden.
Die Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) der EU stellt strenge Anforderungen an die Übermittlung personenbezogener Daten außerhalb des Europäischen Wirtschaftsraums.
Das Schrems II-Urteil von 2020 hat das EU-US Privacy Shield für ungültig erklärt und Finanzinstitute gezwungen, alternative rechtliche Mechanismen für transatlantische Datenübertragungen zu finden. Die Datenschutzgesetze des Vereinigten Königreichs haben sich nach dem Brexit weiterentwickelt und zusätzliche Compliance-Aspekte geschaffen. Nationale Aufsichtsbehörden in Deutschland, Frankreich und anderen EU-Mitgliedsstaaten haben Hinweise veröffentlicht, die den Einsatz von US-Cloud-Anbietern kritisch hinterfragen.
Finanzinstitute stehen vor realen Konsequenzen, wenn Anforderungen an die Datensouveränität nicht erfüllt werden. EU-Datenschutzbehörden können Bußgelder von bis zu 4 % des weltweiten Jahresumsatzes bei DSGVO-Verstößen verhängen. Noch wichtiger: Finanzaufsichtsbehörden in der EU und im Vereinigten Königreich prüfen zunehmend, wie US-Institute mit EU-Kundendaten umgehen. Einige Finanzdienstleister haben Kunden verloren oder wurden aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Datensouveränität von bestimmten Märkten ausgeschlossen.
Im Zentrum steht die Frage der Kontrolle. Wenn ein Finanzinstitut Kundendaten bei einem Cloud-Anbieter speichert, wer kontrolliert letztlich den Zugriff auf diese Daten? Kann das Institut gegenüber EU-Regulierungsbehörden und Kunden garantieren, dass deren Daten nicht von ausländischen Behörden eingesehen werden? Diese Fragen sind zentral für internationale Finanzgeschäfte geworden.
Das Problem des Schlüsselzugriffs beim Cloud-Anbieter
Hyperscale-Cloud-Anbieter nutzen ein bestimmtes Verschlüsselungsmodell: Sie verschlüsseln Kundendaten im ruhenden Zustand und während der Übertragung, behalten aber Kopien der Verschlüsselungsschlüssel. Dadurch kann der Cloud-Anbieter die Verschlüsselung im Auftrag der Kunden verwalten, was den Betrieb vereinfacht und bestimmte Funktionen ermöglicht.
Dieses Modell führt jedoch zu einem grundlegenden Souveränitätsproblem: Wenn der Cloud-Anbieter die Schlüssel besitzt, kann er technisch auf Kundendaten zugreifen. Nach dem US CLOUD Act (Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act) können US-Behörden amerikanische Cloud-Anbieter verpflichten, Daten herauszugeben – unabhängig davon, wo diese physisch gespeichert sind.
Für Finanzinstitute mit EU-Kunden entsteht ein direkter Konflikt mit den Anforderungen der DSGVO. Artikel 44 der DSGVO verbietet die Übermittlung personenbezogener Daten in Drittländer, sofern keine angemessenen Garantien bestehen, die einen gleichwertigen Schutz wie innerhalb der EU sicherstellen. Das Schrems II-Urteil hat explizit festgestellt, dass US-Überwachungsgesetze in Kombination mit dem Schlüsselzugriff der Cloud-Anbieter keinen ausreichenden Schutz für EU-Daten bieten.
Der Europäische Datenschutzausschuss hat in Leitlinien klargestellt, dass technische Maßnahmen wie Verschlüsselung beim Schutz von Datenübertragungen helfen können – allerdings nur, wenn die Schlüssel ausschließlich beim Verantwortlichen (dem Finanzinstitut) verbleiben und nicht beim Auftragsverarbeiter (dem Cloud-Anbieter).
Wenn Cloud-Anbieter die Schlüssel besitzen, betrachten EU-Regulierungsbehörden die Daten als unzureichend geschützt.
Faktor Schlüsselverwaltung durch Hyperscale-Cloud-Anbieter Kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel Schlüsselbesitz Cloud-Anbieter behält Kopien der Verschlüsselungsschlüssel Finanzinstitut besitzt exklusive Schlüssel ohne Anbieterzugriff Anbieterzugriff auf Daten Cloud-Anbieter kann Kundendaten entschlüsseln Mathematisch unmöglich für den Anbieter, Daten zu entschlüsseln Staatliche Datenanfragen Anbieter kann nach CLOUD Act zur Herausgabe entschlüsselter Daten gezwungen werden Anbieter kann Daten selbst bei gesetzlicher Verpflichtung nicht entschlüsseln DSGVO-Adequacy EU-Regulierungsbehörden sehen unzureichenden Schutz für Übermittlungen nach Artikel 44 Erfüllt technische Schutzanforderungen der EU für grenzüberschreitende Übertragungen Kundendatenschutz Kein Schutz vor Zugriff durch ausländische Behörden garantiert Garantiert, dass nur der Kunde den Datenzugriff autorisieren kann Schrems II Compliance Erfüllt technische Anforderungen nicht Erfüllt technischen Schutzstandard Dies betrifft zahlreiche Szenarien im Finanzdienstleistungsbereich. Eine US-Investmentbank, die EU-Kundenportfolios verwaltet, speichert Transaktionsdaten und personenbezogene Informationen in der Cloud. Ein internationaler Vermögensverwalter hält Kundendaten und Kommunikationsdaten vor. Ein Zahlungsdienstleister verarbeitet Transaktionsdaten zwischen EU- und US-Parteien. In allen Fällen kann das Finanzinstitut seinen EU-Kunden keinen Schutz vor Zugriff durch ausländische Behörden garantieren, wenn der Cloud-Anbieter Zugriff auf die Verschlüsselungsschlüssel hat.
Einige Finanzinstitute versuchen, dies durch rechtliche Verträge wie Standardvertragsklauseln (SCCs) zu adressieren. EU-Regulierungsbehörden haben jedoch klargestellt, dass vertragliche Regelungen allein nicht ausreichen, wenn US-Cloud-Anbieter technisch Zugriff auf die Schlüssel haben. Die zugrundeliegende technische Architektur muss unbefugten Zugriff verhindern.
Einschränkungen bei Bereitstellung und Anforderungen an Datenresidenz
Cloud-Anbieter werben häufig mit Funktionen zur Datenresidenz, bei denen Kunden bestimmte Regionen oder Länder für die Datenspeicherung auswählen können. Datenresidenz ist jedoch nicht gleichbedeutend mit Datensouveränität.
In Multi-Tenant-Cloud-Infrastrukturen teilen sich mehrere Kunden dieselben physischen und virtuellen Ressourcen. Auch wenn Daten logisch getrennt sind, wird die zugrundeliegende Infrastruktur vom Cloud-Anbieter über dessen globales Netzwerk verwaltet.
Verschlüsselungsschlüssel, Authentifizierungssysteme und Managementschnittstellen sind meist regionsübergreifend im Einsatz und schaffen potenzielle Zugriffspunkte aus verschiedenen Rechtsräumen.
Finanzaufsichtsbehörden stellen zunehmend infrage, ob Multi-Tenant-Cloud-Bereitstellungen die Anforderungen an die Datensouveränität erfüllen können. Die deutsche BaFin hat in ihren Leitlinien zu Cloud-Auslagerungen betont, dass Finanzinstitute die Kontrolle über ihre Daten behalten müssen. Französische Datenschutzbehörden äußern Zweifel, ob US-Cloud-Anbieter französische Daten vor ausländischem Zugriff schützen können.
Datenresidenz adressiert zudem nicht das Risiko durch den Schlüsselzugriff des Cloud-Anbieters. Selbst wenn Kundendaten physisch in einem EU-Rechenzentrum gespeichert werden, kann ein US-basierter Cloud-Anbieter mit Zugriff auf die Schlüssel von US-Behörden gezwungen werden, die Daten zu entschlüsseln und herauszugeben.
Vendor-Lock-in verschärft diese Herausforderungen. Hat sich ein Finanzinstitut einmal für die Infrastruktur eines bestimmten Cloud-Anbieters entschieden, ist die Migration zu alternativen Lösungen komplex und teuer. Mit sich wandelnden regulatorischen Anforderungen geraten Institute in Architekturen, die möglicherweise nicht mehr Compliance-konform sind.
Ein Beispiel: Ein US-Investmentmanager betreut institutionelle Kunden in Deutschland. Die deutschen Aufsichtsbehörden verlangen die Zusicherung, dass Kundendaten in Deutschland verbleiben und nicht von Nicht-EU-Entitäten eingesehen werden können. Das Unternehmen nutzt die Frankfurt-Region eines großen Cloud-Anbieters für die Datenspeicherung. Da der Anbieter jedoch die Schlüssel besitzt und US-Recht unterliegt, stellen deutsche Regulierungsbehörden infrage, ob die Daten wirklich geschützt sind. Ein Wechsel zu einer alternativen Lösung ist nur mit erheblichem Aufwand möglich.
Finanzinstitute benötigen Bereitstellungsflexibilität, die ihren regulatorischen Anforderungen entspricht. Einige Rechtsräume akzeptieren Single-Tenant-Cloud-Bereitstellungen mit kundenverwalteten Schlüsseln. Andere verlangen On-Premises-Infrastruktur. Hochsicherheitsbereiche erfordern Air-Gap-Umgebungen. Die Möglichkeit, das Bereitstellungsmodell bei sich ändernden Vorgaben flexibel anzupassen, ist für langfristige Compliance unerlässlich.
Lücken bei geografischer Zugriffskontrolle im grenzüberschreitenden Geschäft
Grenzüberschreitende Finanzgeschäfte erfordern granulare Kontrolle darüber, wer von wo auf Daten zugreifen darf. Eine britische Privatbank muss sicherstellen, dass Kundendaten nur von UK- und EU-IP-Adressen aus zugänglich sind. Ein US-Vermögensverwalter mit Kunden im Nahen Osten muss den Zugriff auf bestimmte Regionen beschränken. Eine globale Investmentbank benötigt unterschiedliche Zugriffskontrollen für verschiedene Kundensegmente je nach Rechtsraum.
Hyperscale-Cloud-Anbieter bieten grundlegende standortbasierte Funktionen, die jedoch meist nicht die Granularität bieten, die für die Einhaltung finanzieller Compliance erforderlich ist. Administratoren können zwar Regionen für die Datenspeicherung festlegen, doch die Steuerung des Zugriffs nach geografischer Herkunft erfordert oft komplexe manuelle Konfigurationen über mehrere Dienste hinweg.
Die Herausforderung verschärft sich bei grenzüberschreitenden Transaktionen. Wenn ein US-Finanzinstitut eine Zahlung von einem EU-Kunden an einen asiatischen Empfänger abwickelt, müssen die Transaktionsdaten durch mehrere Systeme fließen – unter Einhaltung der jeweils passenden geografischen Zugriffsbeschränkungen. Ohne integrierte Geofencing-Funktionen müssen Finanzinstitute diese Kontrollen durch mehrere Ebenen von Netzwerkkonfigurationen, Applikationsrestriktionen und Richtlinien erzwingen.
Finanzaufsichtsbehörden erwarten, dass Institute die Kontrolle über Datenflüsse nachweisen. Prüfanforderungen beinhalten, exakt zu dokumentieren, wer auf welche Kundendaten, von welchem Standort und mit welcher Autorisierung zugegriffen hat. Werden geografische Kontrollen durch komplexe Konfigurationen über mehrere Cloud-Dienste hinweg implementiert, wird der Nachweis umfassender Kontrolle schwierig.
Einige Finanzinstitute versuchen, dies durch netzwerkbasierte Kontrollen wie VPNs und IP-Whitelisting zu lösen. Diese Ansätze erhöhen jedoch die Komplexität und führen häufig zu betrieblichen Engpässen. Mitarbeitende im Homeoffice oder auf Geschäftsreisen benötigen oft legitimen Zugriff, was Ausnahmen von geografischen Beschränkungen erfordert. Die Verwaltung dieser Ausnahmen bei gleichzeitiger Wahrung von Sicherheit und Compliance erhöht den administrativen Aufwand.
Ein weiteres Beispiel: Ein US-basiertes Finanzberatungsunternehmen betreut vermögende Privatkunden in den USA und der EU.
EU-Kundendaten unterliegen der DSGVO, einschließlich der Anforderung, dass Daten nicht aus Rechtsräumen ohne angemessenen Datenschutz abgerufen werden dürfen.
Das Unternehmen muss seine Systeme so konfigurieren, dass EU-Kundendaten nur von autorisierten Mitarbeitenden aus der EU oder den USA abgerufen werden können, während der Zugriff aus anderen Ländern unterbunden wird. Mit Standard-Cloud-Tools erfordert die Implementierung und Prüfung dieser Kontrollen umfangreiche Konfigurationen in Identitätsmanagement, Netzwerksicherheit und Applikationsebene.
Echte Datensouveränität durch kundenverwaltete Verschlüsselung
Echte Datensouveränität setzt an den architektonischen Ursachen für Compliance-Lücken in Hyperscale-Cloud-Umgebungen an. Der Schlüssel liegt im Management der Verschlüsselungsschlüssel.
Vollständige Kontrolle über Verschlüsselungsschlüssel
Kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel verändern das Souveränitätsprinzip grundlegend. Wenn ein Finanzinstitut exklusive Schlüssel ohne Anbieterzugriff besitzt, kann der Anbieter Kundendaten unter keinen Umständen entschlüsseln. Es ist mathematisch unmöglich, dass der Anbieter staatlichen Datenanfragen nachkommt – selbst wenn er gesetzlich dazu verpflichtet wird.
Die technische Umsetzung ist entscheidend. AES-256-Verschlüsselung bietet starken kryptografischen Schutz – aber nur, wenn die Schlüssel ausschließlich beim Kunden verbleiben. Das Schlüsselmanagementsystem muss architektonisch vom Anbieter getrennt sein. Schlüssel sollten ausschließlich vom Kunden generiert, gespeichert und verwaltet werden.
Für Finanzinstitute löst diese Architektur die technischen Anforderungen der DSGVO. EU-Regulierungsbehörden haben signalisiert, dass bei Verschlüsselung durch US-Institute, bei der nur der EU-Datenverantwortliche die Schlüssel hält, ein angemessener Schutz besteht – selbst wenn die Daten auf US-Infrastruktur gespeichert werden. Die Unzugänglichkeit der Schlüssel für den Anbieter stellt den technischen Schutz dar, den vertragliche Maßnahmen allein nicht gewährleisten können.
Kundenverwaltete Schlüssel adressieren auch Kundenbedenken. Kann ein Finanzinstitut EU-Kunden nachweisen, dass deren Daten mit Schlüsseln verschlüsselt sind, die ausschließlich das Institut kontrolliert, bietet das die Sicherheit, dass weder der Cloud-Anbieter noch ausländische Behörden ohne Autorisierung des Instituts auf die Daten zugreifen können.
Flexible souveräne Bereitstellungsoptionen
Verschiedene regulatorische Anforderungen und Risikoprofile erfordern unterschiedliche Bereitstellungsmodelle. Einige Institute akzeptieren Cloud-Bereitstellungen mit kundenverwalteten Schlüsseln. Andere verlangen On-Premises-Infrastruktur für vollständige physische Kontrolle. Hochsicherheitsbereiche erfordern Air-Gap-Umgebungen ohne Internetanbindung.
Bereitstellungsflexibilität ermöglicht es Finanzinstituten, ihre technische Architektur an die regulatorischen Anforderungen anzupassen. Ein Unternehmen mit EU-Kunden kann Infrastruktur in EU-Rechenzentren mit kundenverwalteten Schlüsseln betreiben. Ein Unternehmen mit hochsensiblen Vermögensverwaltungsdaten entscheidet sich für On-Premises-Bereitstellung. Für staatliche Finanzdienstleistungen kann eine FedRAMP-zertifizierte Infrastruktur erforderlich sein.
Diese Flexibilität ermöglicht auch Anpassungen bei sich ändernden Vorgaben. Wenn ein Institut zunächst in einer Single-Tenant-Cloud startet, später aber On-Premises-Infrastruktur benötigt, reduziert die Möglichkeit zur Migration ohne grundlegende Architekturänderungen Störungen und Kosten.
Unabhängigkeit von der Infrastruktur beseitigt Vendor-Lock-in. Ist ein Finanzinstitut nicht auf proprietäre Dienste eines bestimmten Cloud-Anbieters angewiesen, kann es seine Bereitstellung flexibel an geschäftliche und regulatorische Anforderungen anpassen. Diese Unabhängigkeit ist selbst ein Aspekt von Souveränität, da das Institut die Kontrolle über seine Technologieentscheidungen behält.
Erweiterte Geofencing- und geografische Zugriffskontrollen
Integrierte Geofencing-Funktionen sollten nativ in der Plattform verfügbar sein – nicht durch komplexe Konfigurationen über mehrere Dienste hinweg. Finanzinstitute benötigen die Möglichkeit, geografische Zugriffsrichtlinien granular festzulegen: Welche Anwender dürfen auf welche Daten aus welchen Ländern, Regionen oder IP-Bereichen zugreifen?
IP-basierte Zugriffskontrollen bilden die Grundlage. Durch die Beschränkung des Zugriffs anhand von Quell-IP-Adressen und deren Zuordnung zu geografischen Standorten können Institute Rechtsraumgrenzen beim Datenzugriff durchsetzen. Das ist besonders wichtig bei grenzüberschreitenden Transaktionsdaten, bei denen verschiedene Parteien unterschiedliche Zugriffsrechte haben.
Länder- und Regionskontrollen ermöglichen die Durchsetzung von Richtlinien auf der passenden Granularitätsebene. Manche Szenarien erfordern länderspezifische Beschränkungen (EU-Kundendaten nur aus EU-Ländern zugänglich), andere regionsbezogene Kontrollen (Daten aus dem Nahen Osten nur für bestimmte GCC-Länder). Die Plattform sollte sowohl breite als auch enge geografische Definitionen unterstützen.
Automatisierte Richtlinienumsetzung eliminiert den betrieblichen Aufwand und das Fehlerrisiko manueller Konfiguration. Werden geografische Zugriffsrichtlinien einmal definiert und automatisch über alle Datenbewegungskanäle hinweg durchgesetzt, können Finanzinstitute gegenüber Regulierungsbehörden konsistente Kontrolle nachweisen und Prüfungen effektiv bestehen.
Integrierte Unterstützung für regulatorische Compliance
Finanzinstitute investieren erhebliche Ressourcen in Compliance. Jede Technologie, die diesen Aufwand reduziert und gleichzeitig bessere Compliance-Ergebnisse erzielt, bietet erheblichen Mehrwert.
Native DSGVO-Compliance bedeutet, dass die Plattformarchitektur Datenschutzgrundsätze von Anfang an integriert. Dazu gehören Datenminimierung (nur notwendige Daten erfassen), Zweckbindung (Daten nur für festgelegte Zwecke nutzen) und Speicherbegrenzung (Daten nur so lange aufbewahren, wie nötig). Sind diese Prinzipien in der Plattform verankert, erreichen Institute Compliance im Tagesgeschäft – ohne zusätzliche Konfiguration.
SOC 2 Typ II-Zertifizierung belegt, dass die Sicherheitskontrollen der Plattform unabhängig geprüft wurden. Für Finanzinstitute bedeutet das die Sicherheit, dass die zugrundeliegende Plattform strenge Sicherheitsstandards erfüllt und den eigenen Prüfaufwand reduziert.
Unveränderliche Audit-Logs sind für die finanzielle Compliance unerlässlich. Regulierungsbehörden erwarten von Instituten umfassende Nachweise darüber, wer wann, von wo und mit welcher Autorisierung auf welche Daten zugegriffen hat. Unveränderliche Logs verhindern Manipulation und bilden die Grundlage für regulatorische Berichte. Vollständiges Data Lineage Tracking zeigt den gesamten Datenfluss durch die Systeme – essenziell, um Kontrolle über grenzüberschreitende Datenbewegungen nachzuweisen.
Datenschutz durch Technikgestaltung (Privacy by Design) bedeutet, dass Datenschutz keine Zusatzfunktion ist, sondern von Anfang an in der Architektur verankert wird. Die Plattform erzwingt Datenschutz- und Souveränitätskontrollen grundlegend, was die Komplexität für Finanzinstitute reduziert und einen stärkeren Schutz bietet als nachträglich konfigurierte Maßnahmen auf Plattformen, die nicht für Souveränitätsanforderungen entwickelt wurden.
Ende-zu-Ende-Architektur für Datensouveränität
Finanzinstitute tauschen Daten über zahlreiche Kanäle aus: Filesharing für Transaktionsdokumente, SFTP und Managed File Transfer für Massendatenübertragungen, E-Mails für Kundenkommunikation, Web-Formulare für Kontoanträge, Zusammenarbeit in Deal-Teams. Jeder Kanal ist ein potenzieller Souveränitätsrisikopunkt, wenn er nicht richtig abgesichert ist.
Eine einheitliche Plattform,
die konsistente Souveränitätskontrollen über alle Kanäle hinweg anwendet, schließt Lücken.Wenn kundenverwaltete Verschlüsselung, geografische Zugriffskontrollen und Compliance-Richtlinien unabhängig vom Kommunikationskanal einheitlich gelten, erreichen Finanzinstitute umfassende Datensouveränität statt punktueller Insellösungen.
Zero trust-Architektur bedeutet, dass keinem Anwender oder System standardmäßig vertraut wird. Jeder Zugriffsversuch muss authentifiziert, autorisiert und verschlüsselt werden. Für Finanzinstitute im grenzüberschreitenden Geschäft entsprechen zero trust-Prinzipien den Anforderungen an Datensouveränität: Jeder Datenaustausch ist durch kundenkontrollierte Verschlüsselung geschützt und jeder Zugriff wird anhand geografischer und autorisierungsbasierter Richtlinien geprüft.
Operative Souveränität bedeutet, die Kontrolle nicht nur über ruhende Daten zu behalten, sondern auch über alle Daten in Bewegung und Nutzung. Wenn ein US-Finanzinstitut Transaktionsdokumente mit einem EU-Kunden teilt, muss es sicherstellen, dass die Daten während des gesamten Prozesses verschlüsselt und zugriffskontrolliert bleiben. Eine einheitliche Plattformarchitektur bietet diese Sicherheit für alle operativen Workflows.
Praxisbeispiele für Finanzdienstleistungen
Finanzdienstleistungsszenario Herausforderung bei der Datensouveränität Lösungsansatz Grenzüberschreitende M&A-Due-Diligence Teilen sensibler Dokumente mit Parteien in mehreren Rechtsräumen bei gleichzeitiger Kontrolle und revisionssicheren Audit-Trails Kundenverwaltete Verschlüsselung sichert die Dokumentenkontrolle; geografische Zugriffskontrollen beschränken nach Rechtsraum; unveränderliche Audit-Logs belegen Compliance Internationale Überweisungen Schutz personenbezogener und finanzieller Daten, die bei der Transaktionsabwicklung mehrere Ländergrenzen überschreiten On-Premises- oder Single-Tenant-Bereitstellung stellt Datenresidenz sicher; kundenverwaltete Schlüssel verhindern unbefugten Zugriff; geografische Kontrollen beschränken Zugriff nach Standort EU-Kundenkontoverwaltung aus den USA Erfüllung der Schrems II-Anforderungen, wenn ein US-Unternehmen EU-Kundendaten speichert EU-Bereitstellung mit kundenverwalteten Schlüsseln gewährleistet Datenschutz; integrierte DSGVO-Unterstützung vereinfacht Compliance; verhindert Zugriff durch US-Behörden ohne rechtmäßiges Verfahren Globale Handelsaktivitäten Management der Datensouveränität über mehrere regulatorische Regime hinweg (USA, UK, EU, Asien) Flexible Bereitstellung in jedem Rechtsraum; einheitliche Plattform sorgt für konsistente Kontrollen; geografische Zugriffskontrollen gewährleisten rechtsraumgerechten Datenzugriff Vermögensverwaltung für internationale Kunden Erfüllung unterschiedlicher Kunden- und regulatorischer Anforderungen in Europa, Nahost und Asien Verschiedene Bereitstellungsmodelle (On-Premises, Single-Tenant-Cloud) für unterschiedliche Kundensegmente; einheitliche Sicherheitskontrollen über alle Bereitstellungen hinweg Regulatorisches Reporting über Rechtsräume hinweg Nachweis der Einhaltung von Datenschutzanforderungen gegenüber Aufsichtsbehörden in mehreren Ländern Unveränderliche Audit-Logs mit vollständigem Data Lineage; umfassender Nachweis von Schlüsselmanagement, geografischen Kontrollen und Datenresidenz Echte Datensouveränität erfordert vollständige Kundenkontrolle
Datensouveränität bedeutet nicht nur, wo Daten gespeichert sind, sondern wer den Zugriff kontrolliert. Während Hyperscale-Cloud-Anbieter Kopien der Verschlüsselungsschlüssel behalten und zur Herausgabe von Daten an ausländische Behörden gezwungen werden können, stellen kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel ohne Anbieterzugriff sicher, dass es mathematisch unmöglich ist, dass Unbefugte auf Ihre Daten zugreifen.
Dieser grundlegende Architekturunterschied, kombiniert mit flexiblen sicheren Bereitstellungsoptionen (On-Premises, Single-Tenant-Cloud oder Air-Gap-Umgebungen), gibt Organisationen die vollständige Kontrolle über Speicherort, Verschlüsselung und Zugriffsrichtlinien. Integriertes Geofencing, granulare geografische Zugriffskontrollen und native Compliance-Unterstützung für DSGVO, NIS2 und andere Rahmenwerke ermöglichen es, strenge Anforderungen an die Datensouveränität zu erfüllen – ohne die Kontrolle an Cloud-Anbieter abzugeben.
Für Finanzinstitute im grenzüberschreitenden Geschäft ist echte Datensouveränität der einzige Weg zu echtem Schutz: vollständige Kundenkontrolle, Unabhängigkeit vom Rechtsraum und kryptografischer Schutz, der die Datenhoheit dorthin bringt, wo sie hingehört – ausschließlich in Ihre Hände. Der Plattformansatz erstreckt diese Souveränität auf alle Kanäle des Datenaustauschs, einschließlich Filesharing, SFTP, Managed File Transfer, E-Mail und Web-Formulare, und gewährleistet so umfassenden Schutz statt punktueller Lösungen.
Wenn Ihr Institut exklusive Verschlüsselungsschlüssel besitzt, Infrastruktur in selbst kontrollierten Rechtsräumen betreibt und geografische Zugriffspolicies automatisiert durchsetzt, erreichen Sie echte Datensouveränität. Ihre Kunden erhalten den Schutz, den ihre Rechtsräume verlangen. Ihr Institut erfüllt regulatorische Vorgaben. Ihre Abläufe bleiben flexibel, wenn sich Anforderungen ändern.
Wie Kiteworks Datensouveränität für Finanzdienstleister ermöglicht
Das Private Data Network von Kiteworks adressiert diese Herausforderungen der Datensouveränität durch kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel ohne Anbieterzugriff. Finanzinstitute behalten das alleinige Eigentum an den Verschlüsselungsschlüsseln und nutzen AES-256 für Daten im ruhenden Zustand, TLS 1.3 für Daten während der Übertragung und <FIPS 140-3 Level 1-validierte Verschlüsselungsalgorithmen. Flexible Bereitstellungsoptionen
umfassen On-Premises, Single-Tenant-Cloud, FedRAMP-zertifizierte Konfigurationen oder Private-Cloud-Umgebungen, sodass Institute Kundendaten in spezifischen geografischen Regionen speichern können, die regulatorische Anforderungen erfüllen.Integriertes Geofencing erzwingt konfigurierbare Block- und Allow-Lists für IP-Adressbereiche mit granularen, rollenbasierten Zugriffskontrollen und rechtsraumspezifischen Beschränkungen. Das CISO-Dashboard bietet vollständige Transparenz über alle Dateien in verbundenen Systemen und verfolgt jeden Upload, Download, Versand und jede Bearbeitung auf Dateiebene. Unveränderliche Audit-Logs mit vollständigem Data Lineage werden in SIEM-Lösungen eingespeist und erzeugen detaillierte Compliance-Berichte, die Schlüsselmanagement, geografische Kontrollen und Datenresidenz über alle Rechtsräume hinweg nachweisen. Native DSGVO- und NIS2-Compliance-Unterstützung, SOC 2 Typ II-Zertifizierung
und eine Datenschutz-durch-Technikgestaltung-Architektur ermöglichen es Finanzinstituten, Datensouveränität über Filesharing, SFTP, Managed File Transfer, E-Mail und Kollaborationsworkflows unter konsistentem, kundenkontrolliertem Schutz zu erreichen.Erfahren Sie mehr darüber, wie Sie sensible Kundendaten datensouverän schützen und kontrollieren können – vereinbaren Sie jetzt eine individuelle Demo.
Häufig gestellte Fragen
Setzen Sie Infrastruktur in EU-Rechtsräumen mit kundenverwalteten Verschlüsselungsschlüsseln ein, sodass nur Ihr Institut die Schlüssel besitzt. Damit erfüllen Sie die technischen Anforderungen von Schrems II, da Cloud-Anbieter Daten selbst bei gesetzlicher Verpflichtung nach US-Überwachungsgesetzen nicht entschlüsseln können. Kombinieren Sie dies mit granularen geografischen Zugriffskontrollen, die den Datenzugriff auf autorisierte EU- und US-Standorte beschränken, und führen Sie unveränderliche Audit-Logs, um die Compliance gegenüber EU-Regulierungsbehörden nachzuweisen.
Verwenden Sie kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel mit AES-256 für Daten im ruhenden Zustand und TLS 1.3 für Daten während der Übertragung, sodass Ihr Institut die exklusive Schlüsselkontrolle ohne Anbieterzugriff behält. Implementieren Sie rollenbasierte Zugriffskontrollen, damit nur autorisierte Mitglieder des Deal-Teams auf Dokumente zugreifen können. Setzen Sie geografische Beschränkungen, die den Zugriff auf die an der Transaktion beteiligten Rechtsräume begrenzen. Dokumentieren Sie alle Zugriffe mit unveränderlichen Audit-Logs für regulatorische Berichte.
Ja, und so geht’s: Setzen Sie Single-Tenant-Cloud- oder On-Premises-Infrastruktur in Deutschland mit kundenverwalteten Verschlüsselungsschlüsseln ein. Warum? Die BaFin verlangt, dass Finanzinstitute die Kontrolle über Kundendaten behalten, und Cloud-Anbieter mit gemeinsamem Schlüsselzugriff erfüllen dies nicht. Implementieren Sie Geofencing, um den Zugriff ausschließlich auf deutsche und autorisierte EU-Standorte zu beschränken. Stellen Sie der BaFin umfassende Audit-Logs bereit, die Schlüsselmanagement, Datenresidenz und Zugriffskontrollen als Nachweis vollständiger Kontrolle dokumentieren.
Setzen Sie Infrastruktur in jedem erforderlichen Rechtsraum mit einheitlichen Sicherheitskontrollen über alle Bereitstellungen hinweg ein. Verwenden Sie kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel jeweils separat pro Rechtsraum, um grenzüberschreitenden Schlüsselzugriff zu verhindern. Implementieren Sie rechtsraumspezifische geografische Zugriffskontrollen, sodass Händler nur auf die für ihren Standort freigegebenen Daten zugreifen. Führen Sie umfassende Audit-Logs mit Data Lineage, die die Compliance mit US-, UK-, EU- und asiatischen Vorgaben gleichzeitig nachweisen.
Nutzen Sie On-Premises- oder rechtsraumgerechte Cloud-Bereitstellungen mit kundenverwalteten Schlüsseln für jede beteiligte Region. Setzen Sie automatisierte Geofencing-Richtlinien ein, die den Zugriff auf Zahlungsdaten anhand der Standorte der Transaktionsparteien beschränken. Wenden Sie zero trust-Architektur an, sodass jeder Datenaustausch während des gesamten Transaktionszyklus authentifiziert, autorisiert und verschlüsselt ist. Erzeugen Sie unveränderliche Audit-Logs, die den Datenschutz über alle an der Zahlungsabwicklung beteiligten Rechtsräume hinweg nachweisen.
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