Wie europäische Gesundheitsorganisationen nationale Gesundheitsdatengesetze über die DSGVO-Anforderungen hinaus einhalten können

Europäische Gesundheitsdienstleister stehen vor nationalen Gesundheitsdatengesetzen, die über die DSGVO-Grundanforderungen hinausgehende Verpflichtungen schaffen. Die ärztliche Schweigepflicht in Deutschland nach §203 StGB, das französische Berufsgeheimnis im Code de la Santé Publique, niederländische Patientenrechte nach WGBO und die britischen NHS-Datenschutzrichtlinien stellen sektorspezifische Anforderungen, die die DSGVO allein nicht erfüllt.

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Nationale Gesundheitsbehörden haben 2023–2024 insgesamt 89 Korrekturmaßnahmen wegen unzureichender sektorspezifischer Compliance verhängt – eine Durchsetzung, die gezielt Lücken adressiert, die durch reine DSGVO-Compliance offenbleiben. Für Gesundheitsdienstleister, die in mehreren europäischen Ländern tätig sind, besteht die Compliance-Herausforderung nicht darin, einen Rahmen zu priorisieren. Es geht darum, eine Architektur zu schaffen, die alle Anforderungen gleichzeitig erfüllt.

Dieser Beitrag erläutert, welche zusätzlichen Anforderungen die nationalen Rahmenwerke über die DSGVO hinaus stellen, wie kundenverwaltete Verschlüsselung alle vier Rahmenwerke durch eine einheitliche technische Architektur erfüllt und wie Umsetzung und Dokumentation in der Praxis aussehen.

Executive Summary

Kernaussage: Gesundheitsdienstleister erreichen doppelte Compliance – DSGVO plus nationale Gesundheitsdatengesetze – durch kundenverwaltete Verschlüsselung, bei der die Verschlüsselungsschlüssel unter Kontrolle des Anbieters bleiben und so den unbefugten Zugriff auf Patientendaten in allen geltenden Rahmenwerken gleichzeitig verhindern.

Warum das relevant ist: Nationale Gesundheitsbehörden haben 2023–2024 insgesamt 89 Korrekturmaßnahmen wegen unzureichender sektorspezifischer Compliance verhängt. Kundenverwaltete Verschlüsselung erfüllt DSGVO-Artikel 32 und adressiert zugleich die strafrechtliche Haftung nach deutschem §203 StGB, die Verpflichtungen zum Berufsgeheimnis in Frankreich, Patientenrechte nach niederländischem WGBO und britische ICO-Gesundheitsrichtlinien – und das alles in einer einzigen, einheitlichen Architektur.

5 wichtige Erkenntnisse

  1. Nationale Gesundheitsdatengesetze schaffen Verpflichtungen über die DSGVO hinaus und führen zu doppelten Compliance-Anforderungen. Der deutsche §203 StGB begründet strafrechtliche Haftung bei unbefugter Offenlegung von Patientendaten. Das französische Berufsgeheimnis verlangt erhöhte Vertraulichkeit. Das niederländische WGBO etabliert Patientenrechte auf Zugang. Die britischen NHS-Richtlinien fordern spezifische technische Maßnahmen.
  2. Verpflichtungen zur medizinischen Vertraulichkeit gelten auch für Technologieanbieter, die Patientendaten verarbeiten. Gesundheitsdienstleister haften nach nationalem Recht für Sicherheitslücken bei Dienstleistern. Kundenverwaltete Verschlüsselung verhindert den Zugriff von Anbietern auf Patientendaten und erfüllt so die Vertraulichkeitsanforderungen auf Architekturebene.
  3. Besonders schützenswerte Gesundheitsdaten unterliegen sowohl nach DSGVO-Artikel 9 als auch nach nationalen Rahmenwerken erhöhtem Schutz. Die kombinierten Verpflichtungen schaffen strenge Erwartungen an technische Maßnahmen. Verschlüsselung unter Kontrolle des Anbieters erfüllt beide Rahmenwerke durch eine einheitliche Umsetzung.
  4. Grenzüberschreitender Austausch von Patientendaten muss die Anforderungen sowohl des Ursprungs- als auch des Ziellandes erfüllen. Ein deutsches Krankenhaus, das Daten mit einer französischen Klinik teilt, muss die Gesetze beider Länder einhalten. Technische Souveränität ermöglicht Multi-Jurisdiktions-Compliance durch Verschlüsselung.
  5. Kundenverwaltete Verschlüsselung mit länderspezifischer Schlüsselverwaltung erfüllt nationale Anforderungen und vereinfacht die Compliance. Deutsche Anbieter kontrollieren Schlüssel in Deutschland, französische in Frankreich – so entsteht geografische Souveränität, die nationale Aufsichtsbehörden zufriedenstellt, ohne für jedes Rahmenwerk separate Implementierungen zu benötigen.

Die vollständige Checkliste für DSGVO-Compliance

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Verständnis nationaler Gesundheitsdatengesetze über die DSGVO hinaus

Die DSGVO schafft einen gemeinsamen Mindeststandard für den Datenschutz in der EU, doch das Gesundheitswesen ist einer der wenigen Sektoren, in denen die Mitgliedstaaten weitreichende Befugnisse haben, zusätzliche Verpflichtungen festzulegen. Nationale Gesundheitsdatengesetze spiegeln tief verankerte Traditionen der ärztlichen Schweigepflicht, Berufsethik und Patientenrechte wider – daher reicht die DSGVO-Compliance für Gesundheitsdienstleister in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden oder Großbritannien selten aus.

Nationale Gesetze schaffen parallele Compliance-Verpflichtungen, die die DSGVO allein nicht erfüllt

Die DSGVO legt Mindeststandards für den Datenschutz fest, während nationale Gesundheitsdatengesetze sektorspezifische Verpflichtungen auf Basis von Schweigepflicht, Berufsethik und Patientenschutz schaffen, die über allgemeine Datenschutzanforderungen hinausgehen. Gesundheitsdienstleister unterliegen der doppelten Aufsicht durch Datenschutzbehörden (DSGVO) und gesundheitsbezogene Aufsichtsstellen, die die Einhaltung der Schweigepflicht unabhängig prüfen. Technische Maßnahmen, die die strengeren nationalen Anforderungen erfüllen, erfüllen zwangsläufig auch die DSGVO-Baselines – eine einheitliche Architektur ist daher der effizienteste Weg zur Compliance.

Zu wissen, welches Rahmenwerk strenger ist, bestimmt das Compliance-Niveau

Die DSGVO definiert Mindeststandards, während nationale Gesetze zusätzliche Anforderungen schaffen, die Gesundheitsdienstleister gleichzeitig erfüllen müssen. In der Praxis bedeutet das: Ein deutsches Krankenhaus kann sich nicht auf die DSGVO-Compliance allein verlassen – §203 StGB begründet eine eigenständige strafrechtliche Haftung. Gleiches gilt für Frankreich, die Niederlande und Großbritannien, wo berufsspezifische Schweigepflichten die DSGVO ergänzen und weiter bestehen. Zu wissen, welches Rahmenwerk im jeweiligen Fall strenger ist, ist entscheidend für eine Architektur, die beide Anforderungen erfüllt.

Ärztliche Schweigepflicht in Deutschland nach §203 StGB

Deutschlands Ansatz zur ärztlichen Schweigepflicht zählt zu den strengsten in Europa und verbindet Berufsethik mit strafrechtlicher Durchsetzung. Für Gesundheitsdienstleister und ihre Technologiepartner entsteht so ein Compliance-Umfeld, in dem unzureichender Datenschutz nicht nur ein Verwaltungsrisiko, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen kann.

§203 StGB macht Gesundheitsdienstleister und ihre Dienstleister strafrechtlich haftbar

Der deutsche §203 StGB sieht strafrechtliche Sanktionen – bis zu einem Jahr Freiheitsstrafe – für unbefugte Offenlegung von Patientendaten durch medizinisches Personal und deren Dienstleister vor. Die Haftung erstreckt sich auf Technologieanbieter, die Patientendaten verarbeiten. Eine Cloud-Plattform, die auf unverschlüsselte Patientendaten zugreifen kann, setzt sowohl den Anbieter als auch das Krankenhaus einem strafrechtlichen Risiko aus. §203 schützt sämtliche patientenbezogenen Informationen wie Diagnosen, Behandlungen, Anamnesen und Gesundheitsstatus. Der Schutz gilt auch nach Beendigung der Patientenbeziehung. Der weite Schutzbereich erfordert umfassende technische Maßnahmen, die unbefugten Zugriff in allen Phasen des Datenlebenszyklus verhindern.

Verschlüsselungsschlüssel unter Kontrolle in Deutschland sind der klarste Weg zur §203-Compliance

Kundenverwaltete Verschlüsselung erfüllt §203, indem sie Technologieanbietern den Zugriff auf Patientendaten verwehrt. Wenn Krankenhäuser in Deutschland die Verschlüsselungsschlüssel kontrollieren, können Anbieter selbst bei der Verarbeitung verschlüsselter Daten keinen Klartextzugriff erlangen – das eliminiert strafrechtliche Risiken für beide Seiten. Die Nutzung von Hardware-Sicherheitsmodulen (HSMs) innerhalb Deutschlands stellt sicher, dass Schlüsselmaterial das Land nicht verlässt und die für §203 erforderliche geografische Souveränität gegeben ist.

Französisches Berufsgeheimnis und Secret Professionnel

Das französische Gesundheitsrecht verankert das Berufsgeheimnis als grundlegende Verpflichtung aus Gesetz und Berufsethik. Anders als die technisch ausgerichtete DSGVO versteht Frankreich das Berufsgeheimnis als Ehrenpflicht gegenüber Patienten – eine Pflicht, die die technische Architektur aktiv unterstützen muss, statt sie nur nicht zu gefährden.

Code de la Santé Publique und CNIL-Leitlinien verlangen nachweisbare technische Kontrollen

Das französische Recht schreibt das Berufsgeheimnis (secret professionnel) vor und verlangt von Gesundheitsfachkräften strikte Vertraulichkeit. Die Artikel L1110-4 und R1112-1 des Code de la Santé Publique schaffen spezifische Anforderungen an den Schutz von Patientendaten – unabhängig davon, wo die Daten verarbeitet oder gespeichert werden. Die CNIL gibt gesundheitsbezogene Leitlinien heraus, die technische Maßnahmen zum Schutz von Patientendaten betonen. Französische Krankenhäuser müssen Verschlüsselung, Zugriffskontrollen und Audit-Logging nachweisen, um unbefugten Zugriff zu verhindern und gleichzeitig eine legitime Versorgung zu ermöglichen.

Berufsgeheimnis gilt auch beim internationalen Datenaustausch

Französische Anbieter, die Patientendaten international teilen, müssen das Berufsgeheimnis auch dann wahren, wenn Daten Frankreich verlassen. Kundenverwaltete Verschlüsselung mit Schlüsselkontrolle durch französische Krankenhäuser stellt sicher, dass die Vertraulichkeit der Patientendaten unabhängig vom Verarbeitungsort gewahrt bleibt. Das ist besonders relevant für multinationale Versorgungsnetzwerke und grenzüberschreitende Überweisungen, bei denen Daten über Plattformen nicht-französischer Anbieter laufen. Schlüsselkontrolle innerhalb Frankreichs sorgt dafür, dass die Verpflichtung zum Berufsgeheimnis mit den Daten „mitreist“.

Niederländische Patientenrechte nach WGBO

Die Niederlande verfolgen einen patientenzentrierten Ansatz im Gesundheitsdatenschutz. Das Gesetz über den medizinischen Behandlungsvertrag (WGBO) versteht Datenschutz nicht nur als Verpflichtung des Anbieters, sondern als Recht des Patienten – mit technischen Anforderungen, die legitimen Zugang ermöglichen und unbefugte Offenlegung verhindern müssen.

WGBO verlangt Architektur, die Patientenrechte ermöglicht und Vertraulichkeit wahrt

Das niederländische WGBO etabliert Patientenrechte wie Informationszugang, Einwilligung und Vertraulichkeit. Gesundheitsdienstleister müssen technische Maßnahmen umsetzen, die die Ausübung dieser Rechte ermöglichen und gleichzeitig Informationen durch rollenbasierte Kontrollen vor unbefugtem Zugriff schützen. WGBO verlangt, dass Patienten innerhalb angemessener Fristen Zugang zu ihren medizinischen Unterlagen erhalten. Die technische Architektur muss autorisierten Patientenzugang ermöglichen und unbefugten Zugriff verhindern – ein Gleichgewicht, das kundenverwaltete Verschlüsselung durch kontrollierte Entschlüsselung auf Basis authentifizierter Patientenidentität schafft.

Die niederländische Gesundheitsaufsicht prüft technische Umsetzung, nicht nur Richtlinien

Die NZa prüft, ob Gesundheitsdienstleister angemessene technische Maßnahmen zum Schutz von Patientendaten implementieren. Kundenverwaltete Verschlüsselung belegt die Compliance durch nachweisbaren Schutz, nicht nur durch vertragliche Zusicherungen. Da sich die NZa auf die technische Umsetzung konzentriert, geraten Anbieter, die sich allein auf vertragliche Zusagen von Cloud-Anbietern verlassen – ohne technische Kontrollen gegen Klartextzugriff – stärker ins Visier und tragen ein höheres Risiko für Korrekturmaßnahmen.

Britische NHS-Datenschutzrichtlinien und ICO-Gesundheitsleitlinien

Das britische Gesundheitsdatengesetz nach dem Brexit kombiniert beibehaltene DSGVO-Pflichten mit NHS-spezifischen Rahmenwerken und unabhängigen ICO-Leitlinien. Gesundheitsorganisationen, die in oder mit Großbritannien arbeiten, müssen mehrere sich überschneidende Anforderungen erfüllen. Sowohl das ICO als auch die Care Quality Commission können die Informationssicherheit unabhängig prüfen.

NHS Digital DSP Toolkit schafft strukturierte Nachweispflicht für technische Kontrollen

NHS Digital verlangt von Gesundheitsorganisationen die Umsetzung des Data Security and Protection Toolkit, das technische Maßnahmen zum Schutz von Patientendaten nachweist – einschließlich Verschlüsselung für Daten im ruhenden Zustand und während der Übertragung. Das britische Information Commissioner’s Office gibt gesundheitsbezogene Leitlinien heraus, die über die allgemeinen UK-DSGVO-Anforderungen hinausgehen und nachweisbare technische Maßnahmen zum Schutz der Vertraulichkeit fordern. Für NHS-Organisationen schafft das DSP Toolkit eine strukturierte Nachweispflicht, die kundenverwaltete Verschlüsselung direkt erfüllt.

CQC-Prüfungen verlangen Audit-Nachweise, nicht nur Richtliniendokumente

CQC-Prüfungen bewerten die Informationssicherheit einschließlich technischer Maßnahmen zum Schutz von Patientendaten. Gesundheitsdienstleister müssen angemessene Sicherheitsimplementierungen nachweisen, die sowohl der ICO-DSGVO-Aufsicht als auch den CQC-Qualitätsstandards genügen. Der Fokus der CQC auf Nachweise – nicht nur auf Richtliniendokumente – bedeutet, dass Anbieter eine Architektur benötigen, die Audit-Trails und Kontrollnachweise liefert. Beides ermöglicht kundenverwaltete Verschlüsselung mit umfassendem Logging.

Kundenverwaltete Verschlüsselung für Multi-Jurisdiktions-Compliance

Gesundheitsdienstleister, die in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien tätig sind, stehen vor einer Compliance-Herausforderung, die keine Einzellösung abdeckt. Der effizienteste Weg zur Multi-Jurisdiktions-Compliance ist eine einheitliche technische Architektur, die die strengsten Anforderungen aller Länder gleichzeitig erfüllt – statt separater Implementierungen je Regulierungsrahmen.

Länderspezifisches Schlüsselmanagement ermöglicht einer Plattform die Erfüllung von vier nationalen Rahmenwerken

Kundenverwaltete Verschlüsselung erfüllt DSGVO-Artikel 32, deutschen §203 StGB, das französische Berufsgeheimnis, niederländisches WGBO und britische NHS-Richtlinien durch eine einzige Implementierung, bei der Gesundheitsdienstleister die Verschlüsselungsschlüssel kontrollieren und so unbefugten Zugriff auf Patientendaten verhindern. Länderspezifisches Schlüsselmanagement ermöglicht die Erfüllung der Anforderungen jedes Landes auf derselben Plattform: Deutsche Krankenhäuser betreiben Schlüssel in Deutschland (Erfüllung von §203 StGB), französische Kliniken kontrollieren Schlüssel in Frankreich (Berufsgeheimnis), niederländische Anbieter verwalten Schlüssel in den Niederlanden (WGBO) und britische Organisationen nutzen HSMs im Vereinigten Königreich (NHS-Richtlinien).

Verschlüsselungs-Segregation ermöglicht grenzüberschreitende Versorgung ohne Verletzung nationaler Vertraulichkeitsgesetze

Multinationale Krankenhausgruppen implementieren segregierte Verschlüsselung, bei der Patientendaten jedes Landes unter länderspezifischen Schlüsseln verschlüsselt werden. Deutsche Patientendaten nutzen deutsche Schlüssel, französische französische – so wird grenzüberschreitender Zugriff verhindert, während legitime Versorgung durch kontrollierte Entschlüsselung möglich bleibt. Diese Architektur ist besonders wichtig für grenzüberschreitende Überweisungsnetzwerke und europäische Telemedizin-Plattformen, bei denen Patientendaten aus mehreren Ländern über gemeinsame Infrastrukturen laufen. Verschlüsselungs-Segregation stellt sicher, dass die Vertraulichkeitsanforderungen jedes Landes auf Datenebene erfüllt werden – unabhängig vom physischen Standort der Plattform.

Umsetzungsansatz für doppelte Compliance

Doppelte Compliance – DSGVO plus nationale Gesundheitsdatengesetze – erfordert einen strukturierten Umsetzungsansatz, der mit regulatorischem Mapping beginnt und mit dokumentierten Nachweisen endet, die sowohl Datenschutzbehörden als auch gesundheitsbezogene Aufsichtsstellen zufriedenstellen. Die folgenden Phasen bieten einen praxisnahen Rahmen für Gesundheitsdienstleister.

Regulatorisches Mapping und Architekturdesign müssen vor der Anbieterauswahl erfolgen

Die Umsetzung beginnt mit der Identifikation der geltenden nationalen Gesundheitsdatengesetze je nach Tätigkeitsgebiet und der Dokumentation der spezifischen Anforderungen über die DSGVO hinaus. Gesundheitsdienstleister sollten technische Maßnahmen bestimmen, die alle geltenden Rahmenwerke gleichzeitig erfüllen – statt für jedes Land eine eigene Lösung zu entwickeln. Das Architekturdesign umfasst die Bereitstellung von HSMs in den jeweiligen Ländern, die Implementierung kundenverwalteter Verschlüsselung mit länderspezifischer Schlüsselverwaltung und die Konfiguration von Zugriffskontrollen, die autorisierte Nutzung ermöglichen und unbefugten Zugriff verhindern.

Anbietermanagement ist Compliance-Pflicht, kein nachgelagerter Schritt

Anbieter müssen nachweisen, dass Technologiepartner kundenverwaltete Verschlüsselung unterstützen und so den Klartextzugriff verhindern. Zudem ist die Dokumentation der Anbieter-Compliance für DSGVO und nationale Gesundheitsgesetze erforderlich. Ein Anbieter, der – auch nur gelegentlich – auf unverschlüsselte Patientendaten zugreifen kann, schafft gleichzeitig Haftungsrisiken nach §203 StGB, französischem Berufsgeheimnis und WGBO. Die Bewertung des Anbieters sollte Voraussetzung für die Beschaffung sein, nicht erst im Nachgang erfolgen.

Laufende Dokumentation muss sowohl Datenschutz- als auch gesundheitsbezogene Aufsichtsstellen zufriedenstellen

Die Pflege technischer Architekturdokumentation zum Nachweis der Verschlüsselungsimplementierung, Schlüsselverwaltung unter Kontrolle des Anbieters und Nachweise zur Einhaltung nationaler Gesetze ist keine einmalige Aufgabe, sondern eine laufende betriebliche Pflicht. Die Dokumentation muss sowohl Datenschutzbehörden (DSGVO) als auch gesundheitsbezogene Aufsichtsstellen (Schweigepflicht) zufriedenstellen. Audit-Logs aller Datenzugriffe, Schlüsselmanagementverfahren zum Nachweis exklusiver Kontrolle, länderspezifische Topologiedokumentation und Sicherheitsbewertungen der Anbieter bilden das zentrale Nachweispaket, das Aufsichtsstellen in allen vier Ländern erwarten.

Herausforderungen bei der Compliance

Auch Gesundheitsdienstleister mit ausgeprägtem Compliance-Bewusstsein stehen bei der Umsetzung kundenverwalteter Verschlüsselung in komplexen Multi-System-Umgebungen vor praktischen Hürden. Legacy-Infrastrukturen, Personalqualifizierung und der Spagat zwischen Sicherheit und Patientenrechten sind wiederkehrende Herausforderungen, die gezielte architektonische und organisatorische Antworten erfordern.

Altsysteme im EHR-Bereich benötigen Verschlüsselungs-Gateways zur Schließung der Compliance-Lücke

Ältere elektronische Patientenakten-Systeme verfügen oft nicht über native Verschlüsselung und benötigen Verschlüsselungs-Gateways zum Schutz der Daten vor Speicherung oder Übertragung – ergänzt durch moderne Kommunikationsplattformen mit integrierter kundenverwalteter Verschlüsselung. Das Personal benötigt Schulungen zu verschlüsselter Kommunikation, Schlüsselmanagement und Zugriffskontrollen – sowohl technisch als auch bezüglich der Compliance-Anforderungen aus DSGVO und nationalem Recht.

Patientenrechte müssen auch in verschlüsselten Umgebungen gewahrt bleiben

Patientenrechte nach DSGVO-Artikel 15 und nationalen Gesetzen wie dem niederländischen WGBO müssen auch in verschlüsselten Umgebungen erhalten bleiben. Die technische Architektur muss Patientenportale mit Authentifizierung bereitstellen, die autorisierten Patienten den Zugriff auf ihre medizinischen Unterlagen durch kontrollierte Entschlüsselung ermöglichen – ohne den Schutz vor unbefugtem Zugriff zu kompromittieren. Die Architektur, die Anbieter und Angreifer ausschließt, muss zugleich Patienten rechtzeitig und authentifiziert Zugang zu ihren Daten gewähren.

Forschung und Sekundärnutzung erfordern zweckgebundene Zugriffskontrollen

Medizinische Forschung mit Patientendaten muss sowohl die DSGVO als auch nationale Forschungsethik erfüllen, die je nach Land variieren. Kundenverwaltete Verschlüsselung ermöglicht kontrollierten Zugriff für genehmigte Forschungsprogramme und verhindert unbefugte Nutzung – so werden die Prinzipien Einwilligung und Zweckbindung beider Rahmenwerke erfüllt. Anbieter, die akademische Forschung oder Pharma-Partnerschaften unterstützen, benötigen architektonische Kontrollen für zeitlich und zweckgebundenen Zugriff auf pseudonymisierte oder freigegebene Datensätze – eine Fähigkeit, die kundenverwaltete Verschlüsselung mit granularer Schlüsselverwaltung direkt unterstützt.

Wettbewerbsvorteile durch exzellente Compliance

Gesundheitsdienstleister, die nachweislich doppelte Compliance – für DSGVO und nationale Gesundheitsdatengesetze – erreichen, vermeiden nicht nur regulatorische Risiken. Sie schaffen operative Fähigkeiten, die Marktzugänge eröffnen, die weniger konforme Wettbewerber nicht erreichen – insbesondere bei grenzüberschreitender Versorgung, Forschungspartnerschaften und Technologie-Beschaffung.

Multi-Jurisdiktions-Compliance erschließt grenzüberschreitende Versorgungsmärkte

Der Nachweis robuster technischer Maßnahmen zum Schutz von Patientendaten schafft Vertrauen und fördert Bindung und Überweisungen – Patienten legen zunehmend Wert auf nachweisbaren Schutz statt auf vertragliche Zusicherungen. Gesundheitsdienstleister mit Multi-Jurisdiktions-Compliance erschließen internationale Versorgungsmärkte, die Einzelländer-Anbieter nicht bedienen können: Medizintourismus, grenzüberschreitende Netzwerke und multinationale Versorgung erfordern die gleichzeitige Erfüllung mehrerer Länderanforderungen. Anbieter, die Compliance mit deutschem §203 StGB, französischem Berufsgeheimnis, niederländischem WGBO und britischen NHS-Richtlinien in einer Architektur nachweisen, sind für europäische Versorgungsnetzwerke qualifiziert, in denen Compliance-Prüfung Voraussetzung ist.

Verschlüsselungssouveränität stärkt Forschungspartnerschaften und Verhandlungsposition gegenüber Anbietern

Akademische medizinische Zentren und Pharmaunternehmen, die internationale Forschung betreiben, verlangen Partner mit nachweislich robustem Datenschutz über Ländergrenzen hinweg. Kundenverwaltete Verschlüsselung erfüllt die Anforderungen von Ethikkommissionen und Datenschutzvorgaben, die für Partnerschaften entscheidend sind. Gesundheitsdienstleister, die Verschlüsselungssouveränität zur Anforderung machen, gewinnen zudem Verhandlungsspielraum: Anbieter ohne diese Architektur werden disqualifiziert, während Anbieter mit Verschlüsselungssouveränität bessere Konditionen aushandeln können – denn diese technische Differenzierung wird von europäischen Aufsichtsbehörden zunehmend erwartet.

Wie Kiteworks Gesundheitsdienstleister bei der Erfüllung von DSGVO und nationalen Gesundheitsdatengesetzen unterstützt

Europäische Gesundheitsdienstleister erreichen doppelte Compliance – DSGVO plus nationale Gesundheitsdatengesetze – durch kundenverwaltete Verschlüsselungsarchitektur. Technische Maßnahmen, die deutschen §203 StGB, französisches Berufsgeheimnis, niederländisches WGBO und britische NHS-Richtlinien erfüllen, entsprechen zugleich DSGVO-Artikel 32 – und das in einer einheitlichen Umsetzung. Da nationale Gesundheitsbehörden 2023–2024 insgesamt 89 Korrekturmaßnahmen wegen unzureichender sektorspezifischer Compliance verhängt haben, steigen die Kosten für reine DSGVO-Compliance messbar an.

Kiteworks bietet Gesundheitsorganisationen eine kundenverwaltete Verschlüsselungsarchitektur, die DSGVO-Artikel 32 und nationale Gesundheitsdatengesetze in Deutschland, Frankreich, den Niederlanden und Großbritannien erfüllt. Die Plattform nutzt vom Anbieter kontrollierte Verschlüsselungsschlüssel, die unbefugten Zugriff auf Patientendaten verhindern.

Die Plattform unterstützt länderspezifische Bereitstellung: Deutsche Krankenhäuser kontrollieren Schlüssel in Deutschland, französische Kliniken in Frankreich, niederländische Anbieter in den Niederlanden und britische Organisationen im Vereinigten Königreich. Diese geografische und technische Souveränität erfüllt nationale Aufsichtsbehörden und ermöglicht zugleich DSGVO-Compliance.

Kiteworks integriert sichere E-Mail, Filesharing, Managed File Transfer und Web-Formulare, sodass Gesundheitsdienstleister mit Patienten kommunizieren und medizinische Unterlagen über verschlüsselte Kanäle austauschen können. Kundenverwaltete Verschlüsselung erfüllt die Verpflichtungen zur medizinischen Vertraulichkeit, während Audit-Logging die Compliance bei regulatorischen Prüfungen belegt.

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Häufig gestellte Fragen

Kundenverwaltete Verschlüsselung, bei der Gesundheitsdienstleister die Schlüssel über HSMs kontrollieren, verhindert unbefugten Zugriff auf Patientendaten und erfüllt so die technischen Anforderungen aus DSGVO-Artikel 32. Gleichzeitig verhindert die Verschlüsselung den Zugriff von Technologieanbietern auf Patientendaten, beseitigt die strafrechtliche Haftung nach deutschem §203 StGB, erfüllt das französische Berufsgeheimnis, ermöglicht niederländische WGBO-Patientenrechte bei gleichzeitiger Wahrung der Vertraulichkeit und erfüllt britische NHS-Sicherheitsstandards – und das alles durch eine einheitliche technische Umsetzung.

Implementieren Sie kundenverwaltete Verschlüsselung, die Klartextzugriff für Anbieter verhindert, länderspezifische Schlüsselverwaltung, sodass Schlüssel im Land des Gesundheitsdienstleisters verbleiben, rollenbasierte Zugriffskontrollen, die Personal nur den zur Aufgabenerfüllung notwendigen Zugang erlauben, umfassendes Audit-Logging aller Datenzugriffe sowie verschlüsselte Kommunikationskanäle zum Schutz von Patientendaten während der Übertragung. Technische Maßnahmen müssen sowohl DSGVO-Anforderungen als auch nationale Vorgaben zur medizinischen Vertraulichkeit durch nachweisbaren Schutz erfüllen.

Setzen Sie eine segregierte Verschlüsselungsarchitektur um, bei der Patientendaten jedes Landes unter länderspezifischen Schlüsseln verschlüsselt werden, die innerhalb der jeweiligen Jurisdiktion kontrolliert werden. Deutsche Krankenhäuser nutzen deutsche HSMs, französische Einrichtungen französische HSMs – so wird gewährleistet, dass Patientendaten jedes Landes die lokalen Gesundheitsgesetze erfüllen, während der Plattformbetrieb einheitlich bleibt. Implementieren Sie Zugriffskontrollen, die grenzüberschreitenden Zugriff verhindern, sofern dieser nicht explizit für legitime Versorgung autorisiert ist – so werden die Vertraulichkeitsanforderungen jedes Landes durch technische Segregation erfüllt.

Pflegen Sie technische Architekturdokumentation zur Verschlüsselungsimplementierung, Schlüsselmanagementverfahren zum Nachweis exklusiver Kontrolle durch den Anbieter, länderspezifische Bereitstellungstopologien, Zugriffskontrollmatrizen, Audit-Logs aller Datenzugriffe und Sicherheitsbewertungen der Anbieter. Die Dokumentation muss nachweisen, dass die technischen Maßnahmen DSGVO-Artikel 32 erfüllen und zugleich strafrechtliche Haftung nach deutschem §203 StGB verhindern, das französische Berufsgeheimnis wahren, niederländische WGBO-Patientenrechte ermöglichen und britische NHS-Sicherheitsstandards durch nachweisbare Evidenz erfüllen.

Implementieren Sie Patientenportale mit Authentifizierung, die autorisierten Patienten über kontrollierte Entschlüsselung mit vom Anbieter verwalteten Schlüsseln Zugriff auf ihre medizinischen Unterlagen ermöglichen. Zugriffskontrollen unterscheiden legitime Patientenanfragen von unbefugten Zugriffen, sodass Patientenrechte nach DSGVO-Artikel 15 und niederländischem WGBO gewahrt bleiben, während kundenverwaltete Verschlüsselung Informationen vor unbefugten Dritten wie Technologieanbietern und potenziellen Angreifern schützt. Die technische Architektur erfüllt sowohl Zugriffsrechte als auch Vertraulichkeitsanforderungen durch geeignete Authentifizierungs- und Autorisierungsmechanismen.

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