Wie Sie das Anwaltsgeheimnis über verschiedene Jurisdiktionen hinweg schützen

Multinationale Anwaltskanzleien stehen vor einer Vertraulichkeitsherausforderung, die über klassische Datensicherheitsbedenken hinausgeht. Das Anwaltsgeheimnis, Fundament der juristischen Praxis, verpflichtet Anwälte, Mandantenkommunikation vor dem Zugriff durch Drittparteien zu schützen. Wenn Kanzleien vertrauliche Dokumente bei Hyperscale-Cloud-Anbietern speichern, die Zugriff auf die Verschlüsselungsschlüssel behalten, können diese Anbieter von Regierungen gezwungen werden, vertrauliche juristische Kommunikation herauszugeben. Das schafft Privilegienrisiken in allen Rechtssystemen, in denen Kanzleien tätig sind.

Dieser Artikel beleuchtet, warum herkömmliche Cloud-Speicherung das Anwaltsgeheimnis im grenzüberschreitenden Rechtsverkehr gefährdet und zeigt auf, wie kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel, flexible Bereitstellungsoptionen und granulare geografische Steuerung den Schutz von Privilegien in verschiedenen Jurisdiktionen sichern.

Executive Summary

Kernaussage: Multinationale Kanzleien, die Hyperscale-Cloud-Anbieter für Dokumentenspeicherung und Kommunikation nutzen, setzen das Anwaltsgeheimnis aufs Spiel, weil Cloud-Anbieter Zugriff auf Verschlüsselungsschlüssel behalten. Dadurch können Regierungen die Herausgabe privilegierter Dokumente erzwingen und die Vertraulichkeit gefährden, wie sie von berufsrechtlichen Regeln in verschiedenen Jurisdiktionen gefordert wird.

Warum das relevant ist: Ihre Kanzlei riskiert Privilegienverlust, berufsrechtliche Verstöße, Sanktionen und Mandatsverlust, wenn das Schlüsselmanagement des Cloud-Anbieters Drittparteien Zugriff auf vertrauliche juristische Kommunikation ermöglicht. Kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel ohne Anbieterzugriff sichern das Anwaltsgeheimnis in allen Rechtsräumen, in denen Sie tätig sind.

wichtige Erkenntnisse

  1. Zugriff des Cloud-Anbieters auf Verschlüsselungsschlüssel bedroht das Anwaltsgeheimnis grundlegend. Wenn Hyperscale-Anbieter Verschlüsselungsschlüssel behalten, können sie technisch auf privilegierte Kommunikation zugreifen. Berufsrechtliche Regeln in allen Jurisdiktionen verpflichten Anwälte, Drittparteienzugriff auf vertrauliche Mandantendaten zu verhindern – was durch den Schlüsselzugriff des Cloud-Anbieters direkt unterlaufen wird.
  2. Der CLOUD Act schafft grenzüberschreitende Privilegienrisiken. US-Behörden können amerikanische Cloud-Anbieter zwingen, weltweit gespeicherte Daten herauszugeben – auch privilegierte juristische Dokumente. Das steht im Widerspruch zu den Standards des Anwaltsgeheimnisses in der EU, im Vereinigten Königreich und anderen Ländern, in denen Ihre Kanzlei Mandanten vertritt.
  3. Multi-Tenant-Cloud-Infrastruktur erfüllt Privilegienanforderungen nicht. Geteilte Cloud-Umgebungen schaffen Vertraulichkeitsrisiken, die von berufsrechtlichen Gremien zunehmend kritisch hinterfragt werden. Unterschiedliche Jurisdiktionen verlangen verschiedene Schutzstufen, und Standard-Cloud-Architekturen können keine ausreichenden Privilegiennachweise für mehrere Rechtssysteme gleichzeitig liefern.
  4. Matter-spezifische geografische Steuerung ist für internationale Mandate unerlässlich. Komplexe grenzüberschreitende Fälle betreffen Parteien, Anwälte und Gerichte in mehreren Ländern mit unterschiedlichen Vertraulichkeitsanforderungen. Standardmäßiges Cloud-Geofencing kann die differenzierten, fallbezogenen Zugriffsbeschränkungen, die das Anwaltsgeheimnis verlangt, nicht abbilden.
  5. Kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel sichern Privilegien in allen Jurisdiktionen. Wenn nur Ihre Kanzlei die Schlüssel hält und der Anbieter keinen Zugriff hat, ist es mathematisch unmöglich, dass Cloud-Anbieter oder Regierungen ohne Ihre Zustimmung auf privilegierte Kommunikation zugreifen. Das erfüllt berufsrechtliche Vorgaben und schützt das Privileg nach den jeweiligen Standards.

Herausforderungen beim Mandantenschutz für multinationale Kanzleien

Grenzüberschreitende Rechtsberatung hat stark zugenommen. Multinationale Kanzleien bearbeiten Mandate auf mehreren Kontinenten. Internationale Schiedsverfahren involvieren Parteien aus unterschiedlichen Rechtssystemen. Transaktionen über Ländergrenzen hinweg erfordern die Koordination von Anwälten in verschiedenen Zeitzonen und Jurisdiktionen. Regulatorische Ermittlungen überschreiten nationale Grenzen. Jeder dieser Fälle erzeugt privilegierte Kommunikation und Dokumente, die nach unterschiedlichen rechtlichen Standards geschützt werden müssen.

Das Anwaltsgeheimnis ist nicht in allen Jurisdiktionen gleich geregelt. Die USA erkennen weitgehenden Schutz des Anwaltsgeheimnisses an. Das Vereinigte Königreich setzt auf Mandantenvertraulichkeit mit Abweichungen zu US-Standards. EU-Mitgliedstaaten verfolgen unterschiedliche Ansätze zum Berufsgeheimnis. Asiatische Länder haben eigene Vertraulichkeitsrahmen. Jedes Rechtssystem definiert, was als ausreichender Schutz privilegierter Kommunikation gilt.

Berufsrechtliche Regeln machen klare Vorgaben. Die Model Rules of Professional Conduct der American Bar Association verlangen von Anwälten angemessene Maßnahmen, um unbeabsichtigte oder unbefugte Offenlegung von Mandantendaten zu verhindern. Die Standards der UK Solicitors Regulation Authority fordern, dass Anwälte Mandantensachen vertraulich behandeln. EU-Anwaltskammern haben Leitlinien zum Schutz der Mandantenvertraulichkeit in grenzüberschreitenden Fällen veröffentlicht. Diese Pflichten gelten unabhängig davon, welche Technologie Anwälte zur Speicherung und Kommunikation privilegierter Informationen nutzen.

Datenschutzgesetze erhöhen die Komplexität. Die DSGVO gilt für personenbezogene Daten in juristischen Dokumenten bei EU-Mandaten. Britische Datenschutzgesetze regeln Mandantendaten für UK-Fälle. Verschiedene nationale Datenschutzrahmen beeinflussen, wie Kanzleien Mandantenkommunikation speichern und übertragen dürfen. Die Einhaltung dieser Vorgaben ersetzt nicht die Pflicht zum Schutz des Anwaltsgeheimnisses, sondern schafft zusätzliche Anforderungen.

Die Folgen unzureichenden Vertraulichkeitsschutzes sind gravierend. Das Privileg kann entfallen, wenn keine angemessenen Maßnahmen gegen Drittparteienzugriff ergriffen werden. Berufsrechtsverstöße führen zu Sanktionen bis hin zum Berufsverbot. Mandanten verlieren das Vertrauen, wenn ihre Daten nicht ausreichend geschützt sind. Wettbewerber profitieren, wenn Kanzleien Mandanten in bestimmten Ländern wegen Datenschutzbedenken nicht betreuen können. Manche Kanzleien haben Großmandate verloren oder wurden von wichtigen Fällen ausgeschlossen, weil ihre Datenhoheit infrage stand.

Das Kernproblem ist der Drittparteienzugriff. Das Anwaltsgeheimnis verlangt traditionell, dass Kommunikation vertraulich zwischen Anwalt und Mandant bleibt. Erhält eine Drittpartei Zugriff auf privilegierte Kommunikation, kann das Privileg entfallen. Daraus ergibt sich ein grundlegender Konflikt mit Hyperscale-Cloud-Anbietern, die Zugriff auf Verschlüsselungsschlüssel behalten.

Wie der Schlüsselzugriff von Cloud-Anbietern das Anwaltsgeheimnis gefährdet

Hyperscale-Cloud-Anbieter nutzen eine Verschlüsselungsarchitektur, die Privilegienrisiken für juristische Kommunikation schafft. Die Anbieter verschlüsseln Daten im ruhenden Zustand und während der Übertragung, behalten jedoch Kopien der Verschlüsselungsschlüssel. So können sie die Verschlüsselung im Auftrag der Kunden verwalten und bestimmte Cloud-Services bereitstellen. Das bedeutet aber auch, dass der Cloud-Anbieter technisch in der Lage ist, privilegierte juristische Dokumente zu entschlüsseln und darauf zuzugreifen.

Die rechtlichen Implikationen sind erheblich. Kann ein Cloud-Anbieter verschlüsselte juristische Kommunikation entschlüsseln, wird er zur Drittpartei mit Zugriff auf privilegierte Informationen. Nach berufsrechtlichen Grundsätzen müssen Anwälte angemessene Maßnahmen ergreifen, um Drittparteienzugriff auf vertrauliche Mandantendaten zu verhindern. Behält der Cloud-Anbieter die Schlüssel und kann daher auf privilegierte Dokumente zugreifen, ist diese Lösung aus berufsrechtlicher Sicht fragwürdig.

Der US CLOUD Act verschärft diese Problematik. Der Clarifying Lawful Overseas Use of Data Act erlaubt US-Behörden, amerikanische Cloud-Anbieter zur Herausgabe weltweit gespeicherter Daten zu zwingen. Speichert eine Kanzlei privilegierte juristische Dokumente bei einem US-Cloud-Anbieter, der die Schlüssel behält, können US-Behörden die Entschlüsselung und Herausgabe dieser Dokumente verlangen – unabhängig vom Speicherort. Das steht im direkten Widerspruch zum Anwaltsgeheimnis, insbesondere für Nicht-US-Mandanten.

EU- und britische Behörden äußern Bedenken wegen des Zugriffs US-amerikanischer Cloud-Anbieter auf juristische Dokumente. Der Europäische Gerichtshof hat in Schrems II festgestellt, dass US-Überwachungsgesetze keinen ausreichenden Schutz für EU-Personendaten bieten. Auch wenn es in diesem Fall primär um personenbezogene Daten ging, gelten die Grundsätze auch für privilegierte juristische Kommunikation mit personenbezogenen Informationen. EU-Anwaltskammern hinterfragen, ob US-Cloud-Speicherung das Berufsgeheimnis für EU-Mandanten ausreichend schützt.

Auch das britische Anwaltsgeheimnis steht vor ähnlichen Herausforderungen. Die UK Solicitors Regulation Authority verlangt, dass Anwälte Mandantendaten vor unbefugtem Zugriff schützen. Behält ein US-Cloud-Anbieter die Schlüssel für Dokumente britischer Mandanten, stellt sich die Frage, ob dies die Vertraulichkeitspflichten erfüllt – insbesondere angesichts der extraterritorialen Wirkung des CLOUD Act. Manche britische Experten bezweifeln, dass die Speicherung privilegierter Dokumente bei US-Anbietern mit Schlüsselzugriff als angemessene Vertraulichkeitsmaßnahme gilt.

Berufsrechtliche Gremien in verschiedenen Ländern befassen sich zunehmend mit diesen Fragen. Mehrere US-Bundesstaaten haben Ethik-Stellungnahmen zu Cloud Computing und Mandantenschutz veröffentlicht. Sie verlangen in der Regel, dass Anwälte verstehen, wie Cloud-Anbieter Schlüssel verwalten, und angemessene Schutzmaßnahmen ergreifen. Einige Stellungnahmen legen nahe, dass Anbieterzugriff auf Verschlüsselungsschlüssel nicht als ausreichende Vertraulichkeitsmaßnahme gilt.

Standardvertragsklauseln (SCCs) und Auftragsverarbeitungsverträge lösen das Privilegienproblem nicht. Kanzleien verlassen sich oft auf diese rechtlichen Instrumente, um grenzüberschreitende Datentransfers zu regeln. Vertragliche Zusicherungen beseitigen aber nicht die technische Realität, dass Anbieter mit Schlüsselzugriff auf privilegierte Dokumente zugreifen können, wenn sie rechtlich dazu gezwungen werden. Berufsrechtliche Pflichten verlangen technische Maßnahmen, nicht nur vertragliche Zusagen, um Mandantendaten zu schützen.

Faktor Schlüsselmanagement durch Cloud-Anbieter Kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel
Schlüsselbesitz Cloud-Anbieter behält Kopien der Verschlüsselungsschlüssel Kanzlei hält exklusive Schlüssel ohne Anbieterzugriff
Drittparteienzugriff auf Privilegien Cloud-Anbieter kann privilegierte Dokumente entschlüsseln Mathematisch unmöglich für Anbieter, Kommunikation zu entschlüsseln
CLOUD Act Verwundbarkeit Anbieter kann zur Herausgabe entschlüsselter Dokumente gezwungen werden Anbieter kann Dokumente selbst bei rechtlicher Anordnung nicht entschlüsseln
Compliance mit berufsrechtlichen Vorgaben Fraglich, ob Drittparteienzugriff als angemessene Vertraulichkeitsmaßnahme gilt Erfüllt berufsrechtliche Anforderungen zur Verhinderung von Drittparteienzugriff
Privilegien-Schutz Keine Garantie für Privilegienwahrung in allen Jurisdiktionen Nur die Kanzlei kann Zugriff auf privilegierte Kommunikation autorisieren
Multi-Jurisdiktionale Praxis Unterschiedliche Länder erkennen Schutz ggf. nicht an Erfüllt Privilegienstandards in verschiedenen Jurisdiktionen

Das zentrale Thema ist Kontrolle. Das Anwaltsgeheimnis verlangt, dass Anwälte den Zugriff auf vertrauliche Kommunikation kontrollieren. Wenn Cloud-Anbieter die Schlüssel behalten, fehlt Anwälten diese exklusive Kontrolle. Das schafft Privilegienlücken, die berufsrechtliche Regeln verhindern sollen.

Risiken der Multi-Tenant-Infrastruktur für privilegierte Kommunikation

Cloud-Anbieter werben mit Datenresidenz-Features, die Kunden die Auswahl von Regionen oder Ländern für die Datenspeicherung ermöglichen. Die Auswahl eines Frankfurter oder Londoner Rechenzentrums löst jedoch nicht die grundlegenden Vertraulichkeitsprobleme, die das Anwaltsgeheimnis verlangt.

Multi-Tenant-Cloud-Infrastruktur bedeutet, dass mehrere Kunden physische und virtuelle Ressourcen teilen. Auch wenn Cloud-Anbieter logische Trennung zwischen Kunden implementieren, läuft die Infrastruktur als gemeinsames System. Für Kanzleien mit privilegierter Kommunikation entstehen dadurch Risiken, die bei Single-Tenant- oder dedizierter Infrastruktur nicht bestehen.

Schlüsselmanagementsysteme in Multi-Tenant-Clouds arbeiten meist regionsübergreifend. Selbst wenn privilegierte Dokumente in einem bestimmten Land gespeichert werden, können Schlüssel und Schlüsselmanagement-Infrastruktur aus anderen Jurisdiktionen zugänglich sein. Das schafft potenzielle Zugriffspunkte, die den Privilegien-Schutz gefährden – insbesondere, wenn Behörden Zugriff auf bestimmte Kundendaten verlangen.

Verschiedene Jurisdiktionen legen unterschiedliche Maßstäbe für ausreichenden Privilegien-Schutz an. US-Gerichte erkennen das Anwaltsgeheimnis für vertrauliche Kommunikation zur Rechtsberatung an. Britische Gerichte wenden ähnliche, aber nicht identische Standards an. EU-Mitgliedstaaten haben unterschiedliche Berufsgeheimnis-Rahmen. Asiatische Länder verfolgen eigene Ansätze. Jedes Rechtssystem bewertet, was als angemessene Vertraulichkeitsmaßnahme gilt, unterschiedlich.

Multi-Tenant-Cloud-Infrastruktur macht es extrem schwierig, den Nachweis für ausreichenden Privilegien-Schutz in mehreren Jurisdiktionen zu erbringen. Eine Kanzlei, die eine grenzüberschreitende Schiedsverhandlung mit Parteien in den USA, Großbritannien, Deutschland und Singapur betreut, muss in jedem Land die Privilegienstandards erfüllen. Den Nachweis zu führen, dass geteilte Infrastruktur mit Anbieter-Schlüsselmanagement allen vier Ländern genügt, ist kaum möglich.

Beispiel: Eine britische Kanzlei vertritt ein deutsches Industrieunternehmen in einem Rechtsstreit gegen einen US-Wettbewerber. Privilegierte Kommunikation erfolgt zwischen britischen Solicitors, deutschen Inhouse-Juristen und US-Prozessanwälten. Die Dokumente enthalten Geschäftsgeheimnisse, Prozessstrategien und Vergleichsverhandlungen. Die Kanzlei speichert alle Dokumente bei einem US-Cloud-Anbieter im Frankfurter Rechenzentrum des Anbieters.

Deutsche Datenschutzbehörden verlangen, dass deutsche Mandantendaten in Deutschland verbleiben und vor ausländischem Zugriff geschützt sind. Britische Regeln fordern angemessene Maßnahmen gegen unbefugte Offenlegung. US-Standards verlangen Schutz privilegierter Kommunikation vor Drittparteien. Da der US-Anbieter die Schlüssel behält, können US-Behörden die Entschlüsselung und Herausgabe der Dokumente nach dem CLOUD Act verlangen – unabhängig vom Speicherort. Diese Konstellation erfüllt möglicherweise in keinem der drei Länder die Privilegienanforderungen.

Vendor-Lock-in verhindert Anpassung an neue Privilegienanforderungen. Hat sich eine Kanzlei auf die Infrastruktur eines Cloud-Anbieters festgelegt und darauf ihre Arbeitsabläufe aufgebaut, ist die Migration zu alternativen Lösungen aufwendig und teuer. Wenn Gerichte neue Vorgaben machen oder Länder strengere Vertraulichkeitsregeln einführen, sind Kanzleien an Architekturen gebunden, die den neuen Standards nicht mehr genügen.

Einige Länder schreiben explizite Anforderungen an den Schutz juristischer Daten vor. Chinas Cybersecurity Law und das Gesetz zum Schutz persönlicher Informationen verlangen Datenlokalisierung für juristische Dokumente mit chinesischen Mandantendaten. Russlands Gesetze fordern Speicherung auf Servern im Land. Nahost-Staaten haben unterschiedliche Anforderungen an Datenhoheit. Multinationale Kanzleien müssen diese Vorgaben erfüllen, was mit Multi-Tenant-Clouds und Anbieter-Schlüsselmanagement oft nicht möglich ist.

Berufsrechtliche Gremien prüfen Cloud-Lösungen immer genauer. Mit wachsendem Bewusstsein für Schlüsselmanagement verlangen Ethik-Stellungnahmen zunehmend, dass Anwälte die technische Architektur ihrer Cloud-Anbieter verstehen und bewerten – nicht nur auf Zusagen der Anbieter vertrauen. Manche Länder fordern, dass Anwälte Verschlüsselung nutzen, bei der die Kanzlei – nicht der Anbieter – die Schlüssel kontrolliert.

Geografische Steuerungsgrenzen bei internationalen Mandaten

Komplexe internationale Mandate erfordern ausgefeilte Zugriffskontrollen, die einfaches Cloud-Geofencing nicht leisten kann. Eine grenzüberschreitende Fusion involviert Investmentbanker, Vorstände, mehrere Kanzleien, Aufsichtsbehörden und Gerichte in verschiedenen Ländern. Ein internationales Schiedsverfahren umfasst Schiedsrichter, Parteianwälte, Experten und Verwaltungspersonal aus unterschiedlichen Jurisdiktionen. Eine multinationale Untersuchung erfordert Koordination zwischen Behörden, internen Ermittlern, externen Anwälten und Compliance-Teams in vielen Ländern.

Jeder Beteiligte kann unterschiedliche Zugriffsrechte auf privilegierte Dokumente haben – je nach Rolle, Jurisdiktion und spezifischen Vertraulichkeitsanforderungen. Ein britischer Solicitor, der an EU-Regulierungsfragen arbeitet, benötigt Zugriff auf bestimmte Dokumente, aber nicht auf US-Prozessstrategien. Deutscher Inhouse-Jurist braucht Zugang zu Dokumenten zur deutschen Wettbewerbsanalyse, aber nicht zu US-Kommunikation. US-eDiscovery-Anbieter benötigen Zugriff auf bestimmte Dokumente, dürfen aber keine Anwaltsarbeit einsehen.

Hyperscale-Cloud-Anbieter bieten grundlegende Standortdienste, meist auf Konto- oder Container-Ebene. Die Umsetzung matter-spezifischer, rollenbasierter und juristikationsgerechter Zugriffskontrollen erfordert komplexe Konfigurationen über mehrere Cloud-Services hinweg. Identity- und Access-Management-Systeme müssen mit Netzwerksicherheitskontrollen, Datenklassifizierung und geografischen Einschränkungen abgestimmt werden. Diese Komplexität erhöht das Risiko von Fehlkonfigurationen, die zu unbefugtem Zugriff und Privilegienverlust führen können.

Die Herausforderung verschärft sich, wenn sich Mandatsanforderungen ändern. Im Prozess kann die Offenlegungspflicht verlangen, dass bestimmte Dokumente an die Gegenseite gehen, während andere privilegiert bleiben. Bei Vergleichsverhandlungen ändern sich Beteiligte und Zugriffsrechte. Im Berufungsverfahren kommen neue Anwälte hinzu. Bei parallelen Ermittlungen benötigen weitere Parteien kontrollierten Zugriff. Die Anpassung geografischer und rollenbasierter Zugriffskontrollen mit Standard-Cloud-Tools erfordert laufende manuelle Konfiguration mit Fehlerpotenzial.

Manche Länder verlangen explizite Datenlokalisierung, was multinationale Mandate erschwert. Bei Transaktionen mit chinesischen Unternehmen muss chinesisches Mandantendaten auf Servern in China gespeichert und der Zugriff auf autorisiertes Personal beschränkt werden. Bei EU-Beteiligung verlangt die DSGVO Schutz nach EU-Standards. Koordiniert eine US-Kanzlei, gelten US-Standards für das Anwaltsgeheimnis. Alle drei Anforderungen mit Standard-Cloud-Tools gleichzeitig zu erfüllen, ist operativ herausfordernd.

Beispiel: Eine multinationale Kanzlei betreut ein internationales Schiedsverfahren in London zwischen einem staatlichen Unternehmen aus dem Nahen Osten und einer europäischen Baufirma. Beteiligte sind Schiedsrichter aus Großbritannien und der Schweiz, Anwälte aus UK, VAE, Frankreich und Deutschland, Experten aus verschiedenen Ländern und Verwaltungspersonal der Schiedsinstitution. Privilegierte Dokumente umfassen Zeugenaussagen, Gutachten, Schriftsätze und Vergleichskommunikation.

Vorgaben zur Datenhoheit im Nahen Osten können einschränken, wo bestimmte Dokumente gespeichert werden und wer Zugriff hat. EU-Datenschutzgesetze gelten für personenbezogene Daten in Zeugenaussagen und Gutachten. Britisches Anwaltsgeheimnis schützt Rechtsberatung britischer Anwälte. Schweizer Unabhängigkeitsanforderungen für Schiedsrichter können spezifische Zugriffskontrollen verlangen. Die Kanzlei muss sicherstellen, dass jeder Beteiligte nur auf die für ihn zulässigen Dokumente zugreifen kann, und umfassende Audit-Trails führen, um den Privilegien-Schutz gegenüber allen Rechtssystemen nachzuweisen.

Die Umsetzung und Auditierung dieser Kontrollen mit einfachem Cloud-Geofencing erfordert aufwendige Konfiguration über Identity Management, Netzwerksicherheit und Applikationszugriff hinweg. Änderungen im Team erfordern Anpassungen in mehreren Systemen. Gerichte oder Aufsichtsbehörden verlangen Nachweise, dass der Privilegien-Schutz an allen Zugriffspunkten konsistent war – was Standard-Cloud-Logging oft nicht mit ausreichender Granularität bietet.

Manche Kanzleien versuchen, diese Herausforderungen mit komplexen Workarounds zu lösen: Separate Cloud-Container für verschiedene Länder, VPN-Zugriff kombiniert mit IP-Whitelisting, mehrere Identity-Management-Systeme für unterschiedliche Mandatstypen. Diese Ansätze erhöhen den Aufwand, die Kosten und bieten dennoch oft nicht die granulare, fallbezogene Steuerung, die internationale Praxis verlangt. Vor allem lösen sie nicht das Grundproblem des Anbieter-Schlüsselzugriffs.

Mandantenschutz durch Datenhoheit

Der Schutz des Anwaltsgeheimnisses über Jurisdiktionen hinweg erfordert die Lösung der technischen Architekturprobleme, die Vertraulichkeitslücken in Hyperscale-Clouds schaffen. Der Schlüssel ist das Management der Verschlüsselungsschlüssel.

Kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel für Privilegien-Schutz

Kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel verändern die Ausgangslage grundlegend. Hält die Kanzlei die Schlüssel exklusiv und hat der Anbieter keinen Zugriff, kann der Cloud-Anbieter privilegierte Dokumente unter keinen Umständen entschlüsseln. Es ist mathematisch unmöglich, dass der Anbieter Regierungsanfragen nach privilegierter Kommunikation nachkommt – selbst bei rechtlicher Verpflichtung.

Das ist juristisch hochrelevant. Das Anwaltsgeheimnis verlangt, dass Kommunikation vertraulich zwischen Anwalt und Mandant bleibt. Kontrolliert nur die Kanzlei die Schlüssel, kann keine Drittpartei ohne Autorisierung auf privilegierte Dokumente zugreifen. Das erfüllt die berufsrechtlichen Anforderungen in allen Jurisdiktionen, angemessene Maßnahmen gegen unbefugte Offenlegung zu ergreifen.

Die technische Umsetzung entscheidet, ob der Schutz ausreicht. AES-256-Verschlüsselung bietet starken kryptografischen Schutz – aber nur, wenn die Schlüssel ausschließlich bei der Kanzlei verbleiben. Das erfordert, dass das Schlüsselmanagementsystem architektonisch vom Anbieter getrennt ist. Die Schlüssel müssen vollständig in der Kontrolle der Kanzlei generiert, gespeichert und verwaltet werden.

Für multinationale Praxis löst diese Architektur mehrere Privilegienprobleme gleichzeitig. US-Berufsrecht verlangt angemessene Vertraulichkeitsmaßnahmen – exklusive Schlüsselkontrolle erfüllt diese Anforderung. Britische Regeln fordern Schutz vor unbefugtem Zugriff – Schlüssel nur bei der Kanzlei verhindern diesen. EU-Berufsgeheimnis verlangt Schutz vor Drittparteien – Anbieter ohne Schlüsselzugriff bietet diesen Schutz. Die Standards jeder Jurisdiktion werden erfüllt, weil die Architektur Drittparteienzugriff technisch ausschließt.

Kundenverwaltete Schlüssel adressieren auch Mandantenbedenken. Kann die Kanzlei nachweisen, dass privilegierte Dokumente mit eigenen Schlüsseln verschlüsselt sind, gibt das Mandanten die Sicherheit, dass ihre Daten nicht vom Anbieter, von Regierungen oder anderen Drittparteien ohne Zustimmung eingesehen werden können. Das ist besonders für Mandanten in regulierten Branchen oder mit sensiblen Wettbewerbsinformationen wichtig.

Der Unterschied zu Anbieter-Schlüsselmanagement ist deutlich: Mit Anbieter-Schlüsseln kann der Cloud-Anbieter Dokumente entschlüsseln – auf Anordnung von Behörden, für Servicezwecke oder bei Sicherheitsvorfällen. Mit kundenverwalteten Schlüsseln ist keine dieser Situationen möglich, weil der Anbieter technisch nicht entschlüsseln kann.

Flexible souveräne Bereitstellung für Compliance in verschiedenen Jurisdiktionen

Verschiedene Länder und Mandatstypen erfordern unterschiedliche Bereitstellungsmodelle für ausreichenden Privilegien-Schutz. Manche Jurisdiktionen akzeptieren Cloud-Betrieb mit kundenverwalteten Schlüsseln. Andere verlangen On-Premises-Infrastruktur für Fälle mit Staatsgeheimnissen, nationaler Sicherheit oder hochsensiblen Geschäftsinformationen. Manche Mandanten fordern für vertraulichste Mandate air-gapped Umgebungen.

Bereitstellungsflexibilität ermöglicht es Kanzleien, die technische Architektur an die Privilegienanforderungen jeder Jurisdiktion anzupassen. Für Standardfälle in Großbritannien kann eine Single-Tenant-Cloud in UK mit kundenverwalteten Schlüsseln genügen. Für Mandate mit chinesischen Staatsunternehmen kann On-Premises-Infrastruktur in China zur Erfüllung der Datenlokalisierungsgesetze nötig sein. Für staatlich klassifizierte Informationen kann eine air-gapped Bereitstellung ohne Internet erforderlich sein.

Diese Flexibilität erlaubt multinationalen Kanzleien, Mandanten in restriktiven Ländern zu betreuen, ohne beim Privilegien-Schutz Kompromisse einzugehen. Manche Länder verlangen, dass juristische Dokumente mit lokalen Mandantendaten auf Infrastruktur im Land gespeichert werden. Andere beschränken den Zugriff auf bestimmte Personengruppen nach Nationalität oder Sicherheitsfreigabe. Flexible Bereitstellungsoptionen ermöglichen die Erfüllung dieser Vorgaben bei konsistenter Sicherheitsarchitektur und Mandatsmanagement.

Anpassungsfähigkeit ist entscheidend, wenn Privilegienanforderungen sich ändern. Gerichte geben neue Vorgaben für Vertraulichkeitsmaßnahmen im Lichte technischer Entwicklungen. Regulierer verschärfen Datenschutzregeln für juristische Dokumente. Mandanten erwarten mehr Privilegien-Schutz. Wenn eine Kanzlei zunächst in der Cloud arbeitet, aber später On-Premises benötigt, kann sie ohne grundlegende Architekturänderung migrieren – das reduziert Störungen und sichert Kontinuität.

Infrastrukturunabhängigkeit verhindert Vendor-Lock-in, der zu Privilegienkompromissen zwingt. Ist die Kanzlei nicht auf proprietäre Dienste eines Anbieters angewiesen, bleibt sie flexibel, wenn sich berufsrechtliche Vorgaben, regulatorische Anforderungen oder Mandantenwünsche ändern. Diese Unabhängigkeit ist selbst eine Form von Souveränität, die die Erfüllung beruflicher Pflichten unabhängig von Anbieterentscheidungen oder Technologiewandel schützt.

Erweiterte Geofencing-Funktionen für fallbezogene Steuerung

Geofencing muss nativ in der Plattform integriert und granular genug für komplexe Mandatsanforderungen sein. Multinationale Kanzleien müssen Zugriffsrichtlinien auf Mandatsebene definieren können: Wer darf auf welche privilegierten Dokumente aus welchen Ländern, Regionen oder IP-Bereichen zugreifen – je nach Rolle im Mandat.

IP-basierte Zugriffskontrollen bilden die technische Grundlage. Durch Zugriffsbeschränkung nach Quell-IP und Zuordnung zu geografischen Standorten können Kanzleien juristische Grenzen für privilegierte Dokumente durchsetzen. Das ist besonders wichtig bei internationalen Schiedsverfahren oder Prozessen, bei denen gegnerische Anwälte, neutrale Schiedsrichter und Verwaltungspersonal aus verschiedenen Ländern unterschiedliche Zugriffsebenen benötigen.

Länder- und Regionskontrollen ermöglichen Richtliniendurchsetzung mit passender Granularität. Manche Mandate verlangen Länderbeschränkungen – Dokumente deutscher Mandanten dürfen nur aus Deutschland oder der EU zugänglich sein. Andere Mandate benötigen regionale Steuerung – etwa Zugriff nur aus bestimmten Golfstaaten. Die Plattform muss breite und enge geografische Definitionen unterstützen, um verschiedene Mandatsanforderungen abzubilden.

Matter-spezifische Richtlinien ermöglichen die differenzierte Zugriffskontrolle, die internationale Mandate verlangen. Statt firmeneinheitlicher geografischer Einschränkungen können Kanzleien für jedes Mandat eigene Zugriffspolitiken nach juristischen Anforderungen, Standorten der Beteiligten und Vertraulichkeitsbedarf definieren. Ein Mandat erlaubt Zugriff aus den USA, UK und der EU. Ein anderes nur aus den USA. Ein drittes nur aus dem Nahen Osten. Jede Richtlinie wird unabhängig definiert und automatisch durchgesetzt.

Automatisierte Richtliniendurchsetzung reduziert den operativen Aufwand und minimiert das Risiko von Privilegienverlust durch manuelle Fehler. Werden geografische Zugriffspolitiken einmal auf Mandatsebene definiert und automatisch auf alle Zugriffe angewendet, können Kanzleien Gerichten, Aufsichtsbehörden und Mandanten konsistenten Privilegien-Schutz nachweisen. Manuelle Konfiguration über mehrere Systeme birgt das Risiko, dass Fehler zu unbefugtem Zugriff und Privilegienverlust führen.

Integrierte Compliance für berufsrechtliche Anforderungen

Berufsrechtliche Regeln verpflichten Anwälte, Mandantendaten mit angemessenen Maßnahmen zu schützen – je nach Sensibilität und Offenlegungsrisiko. Plattformen mit eingebauten Compliance-Funktionen reduzieren den Konfigurationsaufwand und verbessern den Privilegien-Schutz.

Native Unterstützung für Datenschutzvorgaben im juristischen Umfeld bedeutet, dass die Plattform Datenschutzprinzipien von Anfang an integriert. Die DSGVO gilt für personenbezogene Daten in juristischen Dokumenten. Britische Datenschutzgesetze regeln Mandantendaten in UK-Fällen. Verschiedene nationale Datenschutzrahmen betreffen juristische Kommunikation. Sind diese Anforderungen in der Plattformarchitektur verankert, erreichen Kanzleien Compliance im Normalbetrieb – ohne zusätzliche komplexe Konfiguration.

SOC 2 Typ II-Zertifizierung belegt, dass die Sicherheitskontrollen der Plattform unabhängig nach strengen Standards geprüft wurden. Für Kanzleien ist das ein Nachweis, dass die Plattform die Sicherheitsanforderungen für Privilegien-Schutz erfüllt. Die Dokumentation kann Mandanten, Gerichten oder Aufsichtsbehörden als Nachweis angemessener Vertraulichkeitsmaßnahmen dienen.

Unveränderliche Prüfprotokolle sind essenziell, um Privilegien-Schutz nachzuweisen. Gerichte verlangen bei Privilegienstreitigkeiten Nachweise über getroffene Vertraulichkeitsmaßnahmen und etwaige unbefugte Zugriffe. Aufsichtsbehörden benötigen vollständige Protokolle, wer wann auf welche Informationen zugegriffen hat. Mandanten erwarten bei Sicherheitsprüfungen detaillierte Zugriffsnachweise. Unveränderliche Protokolle verhindern Manipulation und dienen als Beweisgrundlage für Privilegien-Schutz.

Umfassendes Data Lineage Tracking dokumentiert den vollständigen Weg privilegierter Dokumente durch die Systeme. Von der Erstellung über die Weitergabe an Co-Counsel, die Prüfung durch Experten bis zur Offenlegung im Prozess wird jeder Schritt mit vollständigen Autorisierungsnachweisen dokumentiert. Das ist essenziell, um nachzuweisen, dass das Privileg während des gesamten Dokumentenlebenszyklus gewahrt blieb und jede Offenlegung autorisiert war.

Privacy by Design bedeutet, dass Privilegien-Schutz keine nachträgliche Zusatzfunktion ist, sondern von Anfang an architektonisch verankert. Das reduziert Komplexität, verhindert Konfigurationsfehler mit Privilegienrisiko und bietet stärkeren Schutz als nachträgliche Konfiguration auf Plattformen ohne juristische Vertraulichkeitsanforderungen.

Vereinheitlichte Plattform für umfassenden Privilegien-Schutz

Juristische Kommunikation erfolgt über viele Kanäle, die alle Privilegien-Schutz benötigen: E-Mail für Mandantenkommunikation und Anwaltsarbeit, sichere Filesharing-Plattformen für Dokumentenprüfung und Zusammenarbeit, SFTP und Managed File Transfer für große Datenmengen, Web-Formulare für sichere Mandantenaufnahme, Videokonferenzen für vertrauliche Besprechungen. Jeder Kanal ist ein potenzielles Privilegienrisiko, wenn er nicht mit konsistenten Kontrollen geschützt wird.

Eine einheitliche Plattform, die kundenverwaltete Verschlüsselung, geografische Zugriffskontrollen und Compliance-Richtlinien über alle Kommunikationskanäle hinweg anwendet, schließt Privilegienlücken. Schützt die gleiche Sicherheitsarchitektur E-Mail, Filesharing und Zusammenarbeit unabhängig vom Kanal, erreichen Kanzleien umfassenden Privilegien-Schutz statt punktueller Lösungen mit Lücken zwischen den Systemen.

Zero trust-Architektur entspricht den Anforderungen des Privilegien-Schutzes. Zero trust bedeutet, dass kein Nutzer oder System per se vertraut wird – jeder Zugriff muss authentifiziert, autorisiert und verschlüsselt sein. Für die juristische Praxis heißt das: Jeder Zugriff auf privilegierte Dokumente erfordert Identitätsprüfung, Autorisierung für das spezifische Dokument und Einhaltung geografischer oder fallbezogener Einschränkungen. Jeder Zugriff wird für Audit-Zwecke protokolliert.

Operative Souveränität bedeutet, die Kontrolle über Privilegien nicht nur für ruhende Dokumente, sondern für alle privilegierten Informationen in Bewegung und Nutzung zu behalten. Werden Dokumente mit Co-Counsel geteilt, bleiben sie während des gesamten Transfers verschlüsselt und zugriffsgeschützt. Auch Videokonferenzen mit privilegierten Inhalten müssen mit den gleichen Kontrollen wie Dokumente geschützt werden. Eine einheitliche Plattformarchitektur bietet diesen umfassenden Schutz über alle Arbeitsabläufe hinweg.

Matter-zentrierte Sicherheitsmodelle entsprechen der Arbeitsweise von Kanzleien. Statt Sicherheit nach Nutzern oder Abteilungen zu organisieren, werden Mandate als sichere Container mit eigenen Schlüsseln, Zugriffsrichtlinien, geografischen Einschränkungen und Audit-Trails verwaltet. Das entspricht dem juristischen Privilegienkonzept, bei dem das Privileg an die Mandantenbeziehung und das konkrete Mandat gebunden ist – nicht an die Kanzlei insgesamt.

Praxisszenarien für multinationale Kanzleien

Juristisches Szenario Vertraulichkeitsherausforderung Lösungsansatz
Grenzüberschreitende M&A-Transaktionen Schutz privilegierter Transaktionsdokumente, die zwischen Anwälten, Mandanten und Beratern in verschiedenen Ländern geteilt werden, unter Einhaltung der jeweiligen Vertraulichkeitsanforderungen Kundenverwaltete Verschlüsselung schützt das Privileg; matter-spezifische geografische Steuerung beschränkt Zugriff nach Jurisdiktion und Rolle; unveränderliche Prüfprotokolle belegen den Schutz für alle Beteiligten
Internationale Schiedsverfahren Verwaltung privilegierter Dokumente für Schiedsrichter, Anwälte, Experten und Parteien aus verschiedenen Ländern mit unterschiedlichen Berufsgeheimnis-Standards Flexible Bereitstellung im Sitzland des Schiedsverfahrens; granulare Zugriffskontrollen für jede Rolle; umfassende Audit-Trails für die Anforderungen mehrerer Rechtssysteme
Multinationale regulatorische Untersuchungen Koordination privilegierter Kommunikation zwischen internen Ermittlern, externen Anwälten und Compliance-Teams in mehreren Ländern bei Schutz von Anwaltsarbeit On-Premises- oder souveräne Cloud-Bereitstellung in jeder Jurisdiktion; rollenbasierte Zugriffskontrollen verhindern unbefugte Offenlegung; Data Lineage Tracking für Privilegienprotokolle
Globale IP-Mandate Schutz von Geschäftsgeheimnissen und privilegierter Rechtsberatung bei Patentanmeldungen, Lizenzverhandlungen und Prozessen in mehreren Ländern Kundenverwaltete Schlüssel sichern, dass nur die Kanzlei auf vertrauliches geistiges Eigentum zugreifen kann; länderspezifische Bereitstellung für Datenlokalisierung; automatisierte geografische Richtliniendurchsetzung
Grenzüberschreitende Prozesse und E-Discovery Wahrung des Privilegs bei internationaler Offenlegung und Vermeidung unbeabsichtigter Preisgabe durch unbefugten Zugriff oder Offenlegung an Gegenseite Privilegienwahrende Verschlüsselung bei Dokumentenprüfung; geografische Steuerung beschränkt Zugriff für eDiscovery-Anbieter; unveränderliche Privilegienprotokolle für Gerichte
Internationale Corporate Governance Privilegierte Rechtsberatung für multinationale Mandanten zu Board-Themen, Compliance und regulatorischen Fragen in verschiedenen Ländern Vereinheitlichte Plattform schützt privilegierte Kommunikation über alle Kanäle; flexible Bereitstellung nach Mandantenanforderung; umfassende Vertraulichkeitskontrollen für verschiedene Standards

Echte Datenhoheit erfordert vollständige Kundenkontrolle

Datenhoheit bedeutet nicht nur, wo Daten gespeichert werden – sondern wer den Zugriff kontrolliert. Während Hyperscale-Cloud-Anbieter Kopien der Verschlüsselungsschlüssel behalten und gezwungen werden können, Daten an ausländische Behörden herauszugeben, stellen kundenverwaltete Schlüssel ohne Anbieterzugriff sicher, dass Unbefugte mathematisch keinen Zugriff auf Ihre Daten erhalten können.

Dieser grundlegende Architekturunterschied, kombiniert mit flexiblen souveränen Bereitstellungsoptionen (On-Premises, Single-Tenant-Cloud oder air-gapped Umgebungen), gibt Unternehmen die vollständige Kontrolle über Speicherort, Verschlüsselung und Zugriffspolitiken. Integriertes Geofencing, granulare geografische Zugriffskontrollen und native Compliance-Unterstützung für DSGVO, NIS2 und andere Rahmenwerke ermöglichen die Erfüllung strengster Datenhoheitsanforderungen, ohne die Kontrolle an Cloud-Anbieter abzugeben.

Für multinationale Kanzleien, die Mandantenschutz über Jurisdiktionen hinweg gewährleisten müssen, bietet echte Datenhoheit den einzigen Weg zum wirklichen Privilegien-Schutz: vollständige Kundenkontrolle, juristische Unabhängigkeit und kryptografischer Schutz, der den Besitz der Daten dorthin bringt, wo er hingehört – ausschließlich in Ihre Hände. Der Plattformansatz erstreckt diese Souveränität auf alle Kommunikationskanäle – einschließlich Filesharing, SFTP, Managed File Transfer, E-Mail und Zusammenarbeit – und gewährleistet umfassenden Privilegien-Schutz statt punktueller Lösungen mit Lücken.

Wenn Ihre Kanzlei exklusive Schlüssel hält, Infrastruktur in passenden Jurisdiktionen betreibt und geografische Zugriffspolitiken automatisiert durchsetzt, erreichen Sie echte Datenhoheit. Ihre Mandanten erhalten den Privilegien-Schutz, den ihre Mandate erfordern. Ihre Kanzlei erfüllt berufsrechtliche Pflichten. Ihre Praxis bleibt flexibel, wenn sich Anforderungen an Vertraulichkeit ändern.

Wie Kiteworks Datenhoheit für multinationale Kanzleien ermöglicht

Kiteworks begegnet den Herausforderungen des Anwaltsgeheimnisses mit einem Private Data Network. Kanzleien behalten den alleinigen Besitz der Verschlüsselungsschlüssel, nutzen AES-256 für Daten im ruhenden Zustand, TLS 1.3 für Datenübertragung und FIPS 140-3 Level 1-validierte Verschlüsselung, sodass es mathematisch unmöglich ist, dass Kiteworks oder Behörden ohne Autorisierung der Kanzlei auf privilegierte Kommunikation zugreifen. Flexible Bereitstellungsoptionen umfassen On-Premises, Single-Tenant-Cloud oder air-gapped Umgebungen, sodass Kanzleien die Infrastruktur an Privilegien- und Vertraulichkeitsanforderungen in der jeweiligen Jurisdiktion anpassen können.

Integriertes Geofencing erzwingt matter-spezifische geografische Zugriffskontrollen mit konfigurierbaren IP-Adressbeschränkungen für jedes Mandat. Das CISO Dashboard bietet vollständige Transparenz über alle privilegierten Dokumente in verbundenen Systemen und verfolgt jeden Zugriff auf Dateiebene mit umfassenden Audit-Trails für den Privilegien-Schutz. Unveränderliche Protokolle mit vollständiger Data Lineage liefern Beweise für Privilegienstreitigkeiten, Ethikprüfungen und Mandantenaudits. Native Unterstützung für DSGVO-Compliance und datenschutzrelevante Vorgaben im juristischen Umfeld, kombiniert mit SOC2 Typ II-Zertifizierung und Privacy-by-Design-Architektur, ermöglicht Kanzleien die Erfüllung berufsrechtlicher Pflichten über sicheres Filesharing, sichere E-Mail, SFTP, Managed File Transfer und Zusammenarbeit hinweg – unter konsistentem, kundenkontrolliertem Privilegien-Schutz.

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Häufig gestellte Fragen

Setzen Sie Infrastruktur in EU-Jurisdiktionen mit kundenverwalteten Verschlüsselungsschlüsseln ein, sodass nur Ihre Kanzlei die Schlüssel hält. So verhindern Sie Anbieterzugriff selbst bei Anfragen nach dem US CLOUD Act und erfüllen die Anforderungen des Berufsgeheimnisses in der EU. Implementieren Sie geografische Zugriffskontrollen, die den Zugriff auf autorisierte EU- und US-Standorte beschränken. Führen Sie unveränderliche Prüfprotokolle, um Mandanten und Datenschutzbehörden den Privilegien-Schutz nachzuweisen.

Nutzen Sie kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel mit AES-256-Verschlüsselung, sodass Ihre Kanzlei exklusiven Schlüsselbesitz ohne Anbieterzugriff behält. Implementieren Sie matter-spezifische geografische Steuerung, damit jeder Beteiligte nur aus seiner Jurisdiktion Zugriff erhält. Setzen Sie rollenbasierte Zugriffskontrollen (Role-Based Access Control) ein, sodass Schiedsrichter, Anwälte und Experten nur auf relevante privilegierte Materialien zugreifen. Erstellen Sie umfassende Audit-Protokolle, die den Privilegien-Schutz in allen beteiligten Ländern dokumentieren.

Ja, wenn kundenverwaltete Verschlüsselungsschlüssel ohne Anbieterzugriff eingesetzt werden, sodass Cloud-Anbieter privilegierte Dokumente mathematisch nicht entschlüsseln können. Setzen Sie Single-Tenant-Cloud oder On-Premises-Infrastruktur entsprechend den Anforderungen Ihrer Jurisdiktion ein. Implementieren Sie automatisiertes Geofencing, um unbefugten geografischen Zugriff zu verhindern. Stellen Sie Aufsichtsbehörden unveränderliche Prüfprotokolle als Nachweis angemessener Vertraulichkeitsmaßnahmen bereit.

Setzen Sie On-Premises-Infrastruktur oder souveräne Cloud in der jeweiligen Jurisdiktion mit kundenverwalteten Verschlüsselungsschlüsseln ein, die ausschließlich Ihre Kanzlei kontrolliert. Implementieren Sie geografische Zugriffskontrollen, die privilegierten Dokumentenzugriff auf autorisiertes Personal an den passenden Standorten beschränken. Stellen Sie sicher, dass die Bereitstellungsarchitektur lokale Datenlokalisierungsgesetze erfüllt und gleichzeitig die Privilegien-Schutzstandards und umfassende Audit-Fähigkeiten Ihrer Kanzlei gewährleistet.

Nutzen Sie kundenverwaltete Schlüssel, sodass nur Ihre Kanzlei privilegierte Dokumente vor der Weitergabe an eDiscovery-Anbieter entschlüsseln kann. Implementieren Sie rollenbasierte Zugriffskontrollen (RBAC), die den Zugriff der Anbieter auf bestimmte, nicht privilegierte Dokumentensätze beschränken. Wenden Sie geografische Einschränkungen entsprechend Anbieterstandort und Mandatsanforderungen an. Führen Sie unveränderliche Prüfprotokolle mit vollständiger Data Lineage für Gerichtsverfahren, um den kontinuierlichen Privilegien-Schutz während des gesamten Discovery-Prozesses nachzuweisen.

Weitere Ressourcen

 

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    Datenhoheit: Best Practice oder regulatorische Pflicht?
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