The 5 Biggest NIS2 Compliance Challenges Organizations Face

Die 5 größten Herausforderungen bei der NIS2-Compliance für Unternehmen

Die Europäische Agentur für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) erhielt in den ersten sechs Monaten nach Inkrafttreten der NIS2-Richtlinie über 2.400 Vorfallmeldungen – ein Anstieg um 340 % gegenüber dem Vorjahr. Hinter diesen Zahlen verbirgt sich eine ernüchternde Realität: Kritische Infrastrukturen in ganz Europa kämpfen mit der komplexen Compliance-Landschaft der Richtlinie.

Von Energieversorgern in Deutschland, die mit Supply-Chain-Bewertungen ringen, bis hin zu Telekommunikationsanbietern in Frankreich, die sich mit Meldefristen für Vorfälle auseinandersetzen – die NIS 2 Directive stellt Unternehmen vor nie dagewesene Compliance-Herausforderungen. Der erweiterte Geltungsbereich der Richtlinie umfasst nun rund 160.000 Organisationen in 18 Sektoren, die jeweils vor individuellen Umsetzungsproblemen stehen, die Regulierungsbehörden nicht vollständig vorhergesehen haben.

Diese Analyse beleuchtet die fünf größten Compliance-Herausforderungen, denen Unternehmen im Zusammenhang mit NIS2 begegnen – basierend auf regulatorischen Einreichungen, Branchenumfragen und Gesprächen mit Compliance-Experten in der EU. Das Verständnis dieser Pain Points ist entscheidend für alle, die noch an der vollständigen Umsetzung arbeiten – oder sich auf das erste regulatorische Audit vorbereiten.

Welche Data-Compliance-Standards sind entscheidend?

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Executive Summary

Kernaussage: Die NIS2-Compliance ist deutlich komplexer und teurer als erwartet. Meldepflichten für Sicherheitsvorfälle, Anforderungen an die Supply-Chain-Sicherheit und Vorgaben zur Schwachstellenmeldung führen zu operativen und rechtlichen Herausforderungen, die über klassische Cybersecurity-Maßnahmen hinausgehen.

Warum Sie das betrifft Bei Nichteinhaltung drohen Strafen von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Umsatzes. Fehler bei der Umsetzung können Unternehmen sowohl regulatorischen Sanktionen als auch erhöhten Cyberrisiken aussetzen. Wer jetzt handelt, vermeidet teure Nachbesserungen später.

Wichtige Erkenntnisse

  1. Vorfallmeldungen schaffen rechtliche Unsicherheiten

    Die 24-Stunden-Meldepflicht zwingt Unternehmen, Vorfälle zu melden, bevor eine vollständige Bewertung möglich ist – das erhöht das Risiko rechtlicher Konsequenzen und regulatorischer Überprüfung.

  2. Supply-Chain-Sicherheit ohne klare Umsetzungsvorgaben

    Unternehmen haben Schwierigkeiten, „essenzielle“ Drittleistungen zu definieren und angemessene Sicherheitsmaßnahmen in komplexen Lieferantenökosystemen umzusetzen.

  3. Vorgaben zur Schwachstellenmeldung stehen Sicherheitspraktiken entgegen

    Die Balance zwischen Transparenzpflichten und operativer Sicherheit führt zu Spannungen zwischen Meldefristen und ordnungsgemäßen Behebungsprozessen.

  4. Umsetzungskosten übersteigen Budgetprognosen

    Technische Infrastruktur-Upgrades, Mitarbeiterschulungen und kontinuierliches Compliance-Monitoring sind teurer als ursprünglich angenommen.

  5. Grenzüberschreitende Datenflüsse unter regulatorischer Unsicherheit

    Unternehmen, die in mehreren EU-Mitgliedstaaten tätig sind, stoßen auf widersprüchliche Auslegungen der NIS2-Anforderungen durch verschiedene nationale Behörden.

1. Vorfallmeldung: Der 24-Stunden-Albtraum

Der umstrittenste Aspekt der NIS 2 Directive sind nicht die technischen Anforderungen – sondern die enge Frist für die Meldung von Vorfällen. Unternehmen müssen erhebliche Vorfälle innerhalb von 24 Stunden nach Entdeckung an die nationalen Behörden melden. Diese Vorgabe hat die Arbeitsweise von Security-Teams grundlegend verändert.

Warum die 24-Stunden-Frist problematisch ist

Im Gegensatz zu früheren Regelungen, die eine erste Bewertung erlaubten, verlangt NIS2 eine sofortige Meldung auf Basis erster Anzeichen. Das erzeugt Compliance-Druck: Wer zu früh mit unvollständigen Informationen meldet, riskiert Kritik wegen Fehlalarmen; wer auf vollständige Analysen wartet, riskiert Strafen wegen verspäteter Meldung. Im Grunde sollen Sie die Zukunft vorhersagen – denn 24 Stunden reichen oft nicht, um zu erkennen, ob eine Netzwerk-Anomalie ein gezielter Angriff oder ein Konfigurationsfehler ist.

Tweetbare Erkenntnis: Das 24-Stunden-Meldefenster von NIS2 zwingt Unternehmen zur Wahl zwischen unvollständigen Berichten und regulatorischen Strafen.

Die Herausforderung geht über die Zeit hinaus. Unternehmen müssen definieren, was unter NIS2 als „erheblicher“ Vorfall gilt – oft ohne klare Vorgaben der Behörden. Diese Unklarheit führt in manchen Sektoren zu Über-, in anderen zu Unterberichterstattung und damit zu uneinheitlicher Durchsetzung in den Mitgliedstaaten.

2. Supply-Chain-Sicherheit: Die unklare Grenze

Die Anforderungen an die Supply-Chain-Sicherheit sind vielleicht der ambitionierteste – und verwirrendste – Teil der NIS2-Richtlinie. Unternehmen müssen die Cybersicherheitspraktiken ihrer Lieferanten bewerten und überwachen, erhalten aber kaum konkrete Umsetzungsvorgaben.

Die Herausforderung der Drittanbieter-Bewertung

Die Richtlinie verlangt von Unternehmen, Lieferanten nach ihrem „Cyberrisiko“ zu bewerten, definiert aber keine einheitlichen Bewertungskriterien. Das führt zu einem Flickenteppich von Ansätzen – von einfachen Fragebögen bis zu umfassenden NIS2-Audits – ohne klare Orientierung, was die Behörden als ausreichend ansehen.

Gerade Fertigungsunternehmen stehen vor besonderen Herausforderungen, da ihre Lieferketten oft Hunderte kleiner Zulieferer umfassen, die keine ausgefeilten Cybersicherheitsprogramme haben. Noch komplexer wird es für Unternehmen, die in mehreren EU-Staaten tätig sind, da nationale Behörden unterschiedliche Vorstellungen von „angemessenen“ Sicherheitsmaßnahmen haben. Was deutsche Behörden akzeptieren, reicht französischen oft nicht – das führt zu einer Fragmentierung der Compliance im Binnenmarkt.

3. Schwachstellenmeldung: Balance zwischen Transparenz und Sicherheit

Die Vorgaben zur Schwachstellenmeldung in NIS2 erzeugen einen Zielkonflikt zwischen Transparenzpflichten und operativer Sicherheit. Unternehmen müssen Schwachstellen offenlegen, die andere betreffen könnten – dürfen aber keine Informationen preisgeben, die Angreifern helfen könnten.

Das Dilemma der Offenlegung

Die Richtlinie verlangt eine „zeitnahe“ Meldung von Schwachstellen an relevante Stellen, nennt aber weder genaue Fristen noch einheitliche Formate. Das zwingt Unternehmen zu Ermessensentscheidungen, wann und wie viele Informationen sie teilen – oft ohne klaren rechtlichen Schutz für gutgemeinte Offenlegungen.

Tweetbare Erkenntnis: NIS2 verlangt Transparenz über Schwachstellen und gleichzeitig Sicherheit – ein regulatorisches Paradoxon.

Telekommunikationsanbieter berichten über besondere Schwierigkeiten bei der Schwachstellenmeldung, da ihre Infrastruktur oft als Rückgrat anderer kritischer Dienste dient. Zu breite Offenlegung kann Angriffsflächen bieten, zu wenig Offenlegung kann gegen NIS2 verstoßen.

Hinzu kommt die Pflicht, sich bei grenzüberschreitenden Schwachstellen mit anderen EU-Mitgliedstaaten abzustimmen. Diese Koordination kann dringend benötigte Sicherheitsupdates verzögern, während Unternehmen bürokratische Vorgaben erfüllen müssen.

4. Umsetzungskosten: Die Budget-Realität

Frühe Schätzungen zu den NIS2-Compliance-Kosten haben den tatsächlichen finanziellen Aufwand deutlich unterschätzt. Unternehmen stellen fest, dass technische Infrastruktur-Upgrades nur einen Bruchteil der Gesamtkosten ausmachen.

Versteckte Compliance-Kosten

Neben offensichtlichen Technologieinvestitionen entstehen erhebliche laufende Kosten für Compliance-Monitoring, Mitarbeiterschulungen und regulatorische Berichterstattung. Juristische Beratung zur Auslegung komplexer Anforderungen übersteigt oft die ursprünglichen IT-Budgets, während spezialisierte Compliance-Fachkräfte in einem engen Arbeitsmarkt hohe Gehälter verlangen.

Vor allem kleine und mittlere Unternehmen stehen vor Herausforderungen, da sie keine Skaleneffekte wie Großunternehmen nutzen können.

Die teuerste Anforderung ist offenbar das kontinuierliche Monitoring und Reporting. Im Gegensatz zu einmaligen Sicherheits-Upgrades erfordern diese Systeme laufende Wartung, regelmäßige Updates und dediziertes Personal – Kosten, die sich jährlich summieren, ohne direkten geschäftlichen Mehrwert zu liefern.

5. Grenzüberschreitende Komplexität: Wenn Mitgliedstaaten uneins sind

Obwohl NIS2 die Harmonisierung der Cybersicherheitsanforderungen in der EU anstrebt, zeigt die Umsetzung erhebliche Unterschiede in den nationalen Ansätzen. Unternehmen, die in mehreren Mitgliedstaaten tätig sind, sehen sich widersprüchlichen Anforderungen gegenüber, die die Compliance erschweren.

Regulatorische Fragmentierung

Nationale Behörden haben unterschiedliche Methoden zur Risikobewertung, Vorfallklassifizierung und Durchsetzungspriorisierung entwickelt. Was in einem Land meldepflichtig ist, muss in einem anderen nicht gemeldet werden – das erhöht die operative Komplexität für multinationale Unternehmen.

Die Europäische Bankenaufsicht hat über 40 verschiedene Auslegungen der NIS2-Anforderungen in den Mitgliedstaaten dokumentiert – von Schwellenwerten für Vorfallmeldungen bis zu Kriterien für die Bewertung der Lieferkette. Diese Fragmentierung konterkariert das Ziel der Richtlinie, einen einheitlichen Cybersecurity-Rahmen zu schaffen.

Unternehmen berichten von erheblichem Aufwand für regulatorische Mapping-Prozesse, um zu verstehen, wie verschiedene nationale Behörden gemeinsame Anforderungen auslegen. Besonders herausfordernd ist dies für Cloud Service Provider und Telekommunikationsanbieter, deren Dienste naturgemäß grenzüberschreitend sind.

Den Compliance-Dschungel meistern

Trotz dieser Herausforderungen finden Unternehmen pragmatische Wege zur NIS2-Compliance. Erfolgreiche Umsetzungen setzen auf flexible Rahmenwerke, die sich an regulatorische Entwicklungen anpassen und gleichzeitig die operative Effizienz wahren.

Führende Unternehmen investieren in einheitliche Sicherheitsplattformen, die umfassende Audit-Trails, automatisierte Richtlinienumsetzung und zentrales Compliance-Monitoring bieten. Solche Lösungen erfüllen mehrere NIS2-Anforderungen gleichzeitig und reduzieren die Komplexität beim Management verschiedener Sicherheitstools.

Der Schlüssel zur erfolgreichen NIS2-Compliance liegt darin, sie als kontinuierliche operative Aufgabe und nicht als einmaliges Projekt zu betrachten. Unternehmen, die das Compliance-Monitoring in ihre täglichen Abläufe integrieren, berichten von geringeren Kosten und besseren Beziehungen zu den Aufsichtsbehörden als solche, die Compliance als isolierte Übung behandeln.

Kiteworks bietet kritischen Infrastrukturen eine einheitliche Plattform, die diese NIS2-Compliance-Herausforderungen mit standardisierten Sicherheitsrichtlinien, umfassenden Audit-Funktionen und automatisierten Durchsetzungsmechanismen adressiert. Mit validierten Sicherheitszertifizierungen und bewährten Integrationsmöglichkeiten ermöglicht Kiteworks Unternehmen, Compliance-Vorgaben zu erfüllen, den operativen Betrieb aufrechtzuerhalten und sensible Daten über alle Kommunikationskanäle hinweg zu schützen.

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Häufig gestellte Fragen

Das Versäumen der 24-Stunden-Frist zur NIS2-Vorfallmeldung kann zu Verwaltungsstrafen von bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Umsatzes führen. Die Strafen variieren jedoch je nach Mitgliedstaat und Schwere des Vorfalls. Unternehmen sollten ihren Erkennungs- und Bewertungsprozess dokumentieren, um ihren guten Willen nachzuweisen – auch wenn die Frist überschritten wird.

NIS2 verlangt „angemessene“ Sicherheitsmaßnahmen für Supply-Chain-Partner, macht aber keine Vorgaben zur Tiefe der Bewertung. Die meisten Unternehmen setzen auf Vendor Risk Management und führen für kritische Lieferanten umfassende NIS2-Audits durch, während sie für weniger risikoreiche Partner Fragebögen nutzen. Nationale Behörden erarbeiten derzeit Leitlinien für angemessene Bewertungsstandards.

Obwohl NIS2 Überberichterstattung nicht ausdrücklich sanktioniert, können zu viele Fehlalarme das Verhältnis zu den Aufsichtsbehörden belasten und zu erhöhter Kontrolle führen. Unternehmen sollten klare Kriterien für die Vorfallklassifizierung (sowie Incident Response) entwickeln und die Entscheidungsgrundlagen dokumentieren, um ihre Urteilsfähigkeit zu belegen.

NIS2 definiert erhebliche Cybersecurity-Vorfälle als solche, die erhebliche Betriebsstörungen verursachen oder die Verfügbarkeit von Diensten beeinträchtigen. Die genauen Schwellenwerte variieren je nach Sektor und Mitgliedstaat. Unternehmen sollten interne Kriterien auf Basis von Geschäftsauswirkungen, betroffenen Nutzern und Dauer der Störung festlegen.

Ja, Cloud Computing Service Provider (CSPs) sind explizit als „digitale Dienstleister“ in NIS2 erfasst. Sie müssen die Vorgaben zu Incident Response-Meldungen, Risikomanagement und Supply-Chain-Sicherheit erfüllen. CSP-Kunden bleiben für ihre eigenen NIS 2 Compliance-Anforderungen verantwortlich.

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